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Klage gegen die S 60

Gute Vorsätze und die Wirklichkeit unterscheiden sich oft erheblich. So wird gegen den dritten Bauabschnitt der S 60 Magstadt-Renningen geklagt. In den letzten Tagen sind wir von verschiedenen Seiten auf diese Klage angesprochen worden.

Wir waren von dieser Klage aber genauso überrascht. Von unserer Seite wird keine Klage geführt. Es ist uns auch nicht bekannt, dass eines unserer Mitglieder in eine solche Klage involviert ist. Erstaunt hat uns der Grund der Klage. So soll die Brücke für die westliche Auffahrt in Magstadt zur B 464 unter der Bahnlinie hindurch nur für eine eingleisige Streckenführung planfestgestellt sein, obwohl die Strecke künftig zweigleisig sein wird.

Unser Kommentar: Die Gesamtplanung der Verkehrsvorhaben um Magstadt herum ist sehr mangelhaft. Ständige Ergänzungen und Änderungen sind seit Jahren Praxis. Es scheint den verschiedenen Planungsbehörden der Durchblick zu fehlen. Die Schaffung des Verband Region Stuttgart, der ursprünglich hoch gelobt wurde und die Planungsvorhaben der verschiedenen Vorhabenträger koordinieren sollte, hat in dieser Hinsicht bis heute offenbar dieses Ziel nicht erreicht. Schließlich geht es nicht nur um mangelhafte Planungen. Ständige Nachbesserungen und Planungen am Bedarf vorbei verursachen erhebliche Mehrkosten und bringen zeitliche Verzögerungen. Das belastet die Bürger in verschiedener Hinsicht. Verantwortungsbereiche bei solchen Planungen scheint es nicht zu geben. Die Zeche zahlen am Ende die Bürger.

05.04.2008

http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/1684853