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Erschienen im Magstadter Mitteilungsblatt vom 18.01.2008
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs Gewerbegebiet "Östlich der Bahnhofstraße IV"
Der Gemeinderat der Gemeinde Magstadt hat am 04.12.2007 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans Gewerbegebiet "Östlich der Bahnhofstraße IV" und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften gebilligt und be- schlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich wird begrenzt:
Im Norden: durch die verlängerte Gottlieb-Daimler-Straße (FISt. Nr. 652/1) Im Osten: durch die künftige Südtangente Im Süden: durch FISt.Nr. 749 (Weg)
Im Westen: durch die Parzellen FISt.Nr. 824/7, 824/8, 824/9, 756/2 (Rudolf-Diesel-Straße), 756/4
Im Einzelnen gilt der Lageplan vom 03.07.2007/04.12.2007. Der Planbereich ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplans wird mit Begründung vom 28. Januar 2008 bis einschließlich 29. Februar 2008 im Rathaus Magstadt, Marktplatz 1 (Zimmer 10) während den üblichen Dienstzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr, Mittwoch von 8.00-12.00 Uhr und von 14.00-18.30 Uhr und freitags von 8.00-12.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Böblingen vom 08.10.2007
- Deutscher Naturschutzbund NABU vom 18.10.2007
- EnBW vom 11.10.2007
- Geologisches Landesamt vom 02.10.2007
- Deutsche Telekom vom 25.09.2007
- Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 11 Raumordnung vom 12.10.2007
- Verband Region Stuttgart vom 25.09.2007/08.11.2007
- DB Services Immobilien GmbH vom 10.10.2007
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen beim Bauverwaltungsamt im Rathaus Magstadt, Marktplatz 1, 71106 Magstadt (Zimmer 10) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Magstadt, den 14.01.2008
Dr. Hans-Ulrich Merz
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 1. Änderung des Landschaftsplans
Der Gemeinderat der Gemeinde Magstadt hat am 04.12.2007 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für die 1. Änderung des Landschaftsplans gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Entwurf für die 1. Änderung des Landschaftsplans (Erläuterungsbericht mit Umweltbericht/Strategischer Umweltprüfung, Plan 1: Ökologisches Entwicklungskonzept, Plan 2: Bodenbewertung, Kurzfassung) wird vom 28. Januar 2008 bis einschließlich 29. Februar 2008 im Rathaus Magstadt, Marktplatz 1 (Zimmer 10) während den üblichen Dienstzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00- 12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr, Mittwoch von 8.00-12.00 Uhr und von 14.00-18.30 Uhr und freitags von 8.00-12.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Böblingen vom 08.10.2007
- Deutscher Naturschutzbund NABU vom 18.10.2007/30.10.2007
- Forstdirektion Tübingen vom 01.10.2007 - Geologisches Landesamt vom 16.10.2007
- Deutsche Telekom vom 25.09.2007
- Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 11 Raumordnung vom 12.10.2007
- Verband Region Stuttgart vom 23.10.2007/08.11.2007
- RWE Netzservice GmbH vom 28.09.2007
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen beim Bauverwaltungsamt im Rat- haus Magstadt, Marktplatz 1, 71106 Magstadt (Zimmer 10) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Landschaftsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit Ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Magstadt, den 14.01.2008
Dr. Hans-Ulrich Merz
Bürgermeister
Öffentliche Auslegung des Entwurfs für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 1997-2010
Der Gemeinderat der Gemeinde Magstadt hat am 04.12.2007 in öffentlicher Sitzung den Entwurf für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 1997-2010 gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Der Änderungsbereich umfasst die innere Markungsfläche mit der besiedelten Ortslage und den Trassen der Verkehrsmaßnahmen. Der Entwurf für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans 1997-2010 wird mit Begründung vom 28. Januar 2008 bis einschließlich 29. Februar 2008 im Rathaus Magstadt, Marktplatz 1 (Zimmer 10) während den üblichen Dienstzeiten Montag, Dienstag, Donnerstag von 8.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr, Mittwoch von 8.00-12.00 Uhr und von 14.00-18.30 Uhr und freitags von 8.00-12.00 Uhr öffentlich ausgelegt.
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen:
- Landratsamt Böblingen vom 08.10.2007
- Bodensee-Wasserversorgung vom 29.08.2007
- Deutscher Naturschutzbund NABU vom 18.10.2007/30.10.2007
- Forstdirektion Tübingen vom 28.09.2007 - Geologisches Landesamt vom 16.10.2007
- Deutsche Telekom vom 25.09.2007
- Regierungspräsidium Stuttgart, Abteilung 11 Raumordnung vom 12.10.2007
- Verband Region Stuttgart vom 23.10.2007/08.11.2007
- RWE Netzservice GmbH vom 19.09.2007
- Verkehrs- und Tarifbund Stuttgart GmbH (WS) vom 12.10.2007
- DB Services Immobilien GmbH vom 12.10.2007
Während der Auslegungsfrist können - schriftlich. oder mündlich zur Niederschrift - Stellungnahmen beim Bauverwaltungsamt im Rat- haus Magstadt, Marktplatz 1, 71106 Magstadt (Zimmer 10) abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. .
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller 1m Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Magstadt, den 14.01.2008
Dr. Hans-Ulrich Merz
Bürgermeister
Erschienen im Magstadter Mitteilungsblatt vom 18.01.2008
-Inhalt ohne Gewähr-