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Magstadter Mitteilungsblatt Nr. 51 vom 21.12.2007
Amt für Vermessung und Flurneuordnung

Öffentliche Bekanntmachung
(Az.: B 02 06-01) vom 07.12.2007

Neubau L 1189 - Südtangente Magstadt geplante Flurbereinigung Magstadt (L 1189) Grunderwerb für die Landesstraße L 1189 Das Regierungspräsidium Stuttgart beabsichtigt, die unmittelbar für den Neubau der L 1189 - Südtangente Magstadt und für die Ausgleichs- und Ersatzrnaßnahmen benötigten Flurstücke bzw. Flurstücksteile zu erwerben.

Verkaufsinteressierte Grundstückseigentümer werden aufgefordert, sich möglichst bis zum 31. März 2008 mit einem der folgenden Ansprechpartner in Verbindung zu setzen:

Herr Fischer, Regierungspräsidium Stuttgart,
Postfach 800709, 70507 Stuttgart Telefon 0711/904 -14118
Herr Class, Landratsamt Böblingen
- Amt für Vermessung und Flurneuordnung, Parkstraße 2, 71034 Böblingen Telefon 07031/663 -5077
Herr Schneberger, Gemeinde Magstadt,
Marktplatz 1, 71106 Magstadt Telefon 07159/9458-33

In Abhängigkeit von der Bodenqualität wird ein Preis zwischen 1,00 und 6,75 Euro/m2 bezahlt. Die Aufforderung gilt auch für die Grundstückseigentümer, die bereits ihr Verkaufsinteresse bekundet haben.

gez. Holzwarth

Bekanntmachung
Planfeststellung für den Ausbau der Strecke Böblingen - Renningen, km 6,820- 14,500 für die Wiederinbetriebnahme des SPNV (S60), Planfeststellungsabschnitt 3 in Magstadt und Renningen

Der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart vom 17. Dezember 2007, Aktenzeichen 59170 Pap-S- Magstadt liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes (einschließlich der Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 8. Januar bis zum 21. Januar 2008 (einschließlich) bei der Gemeindeverwaltung Magstadt, Marktplatz 1, 71106 Magstadt, Bauverwaltungsamt, Rathaus, 1. Stock (Zimmer 10), während der Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan können auch nach vorheriger Terminvereinbarung beim Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart, Olgastraße 13, 70182 Stuttgart, Telefon 0711/ 2 28 16-0, eingesehen werden.

Die Zustellung an diejenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, ist durch die öffentliche Bekanntmachung ersetzt worden. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 VwVfG).

Magstadt, den 21. Dezember 2007
gez. Hans-Ulrich Merz - Bürgermeister