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Pressemitteilung RP Stuttgart vom 26.01.2007

Regierungspräsidium führt Erörterungsverhandlung für den Neubau der Ortsumfahrung Magstadt durch - Andriof: Faires und transparentes Verfahren zugesichert

Das Regierungspräsidium Stuttgart wird am 07. Februar 2007 in der Festhalle Magstadt ab 09.00 Uhr die Stellungnahmen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange sowie der privat Betroffenen zu dem geplanten Neubau der L 1189 Ortsumfahrung Magstadt erörtern. Regierungspräsident Dr. Udo Andriof: „Der Erörterungstermin dient der Sach- und Rechtsaufklärung. Wir sichern ein faires und transparentes Verfahren zu.“

Die geplante Landesstraße 1189 wird von Schafhausen kommend ca. 400 Meter vor Magstadt nach Süden abbiegen. Der westliche Abschnitt, die so genannte „Südwesttangente“, verläuft bis zur Kreuzung mit der L 1185 (Maichinger Straße). Daran anschließend folgt die so genannte „Südosttangente“. Sie erstreckt sich östlich der Maichinger Straße, unterquert die Bahnstrecke in Höhe des Gewerbegebietes Süd und schließt ca. 100 Meter östlich der Randbebauung von Magstadt an die K 1005 (Alte Stuttgarter Straße) an. Alle drei größeren Kreuzungen sollen als Kreisverkehre ausgestaltet werden. Die geplante Ortsumfahrung Magstadt hat eine Länge von knapp 2,5 km und ist mit rund 7,4 Mio. Euro veranschlagt.

Insgesamt gingen während der Anhörung rund 150 Einwendungen privat Betroffener ein und rund 40 Träger öffentlicher Belange nahmen Stellung zu dem Vorhaben. Die Pläne lagen vom 17. Juli bis einschließlich 16. August 2006 öffentlich aus, die Einwendungsfrist endete am 30. August 2006. Die Träger öffentlicher Belange konnten bis 25. September 2006 eine Stellungnahme abgeben.

Viele Einwendungen richten sich gegen die Planungen für den nördlichen Teil der Südosttangente von der Unterquerung der Bahnlinie bis zum Anschluss an die K 1005. Die Einwender fordern zumeist, dass die neue Straße dort zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung vor Verkehrslärm und Schadstoffen ortsferner als bislang geplant verlaufen solle. Einige Einwender schlagen sogar vor, auf diesen Streckenabschnitt ganz zu verzichten und dafür den Bahnübergang in der Maichinger Straße auszubauen. Daneben wird von Einwendern auch die Überplanung des Kleingartengebiets unmittelbar nördlich der Bahnlinie und die „Zerschneidung“ der Erbachaue beanstandet.

In den Stellungnahmen der Behörden und Verbände wurden unter anderem Auflagen zum Schutz des Bodens während der Bauphase gefordert oder auf die Lage verschiedener Versorgungsleitungen hingewiesen.

Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Wenn es keine begründeten Einwände gibt, ist das Regierungspräsidium bereit, die Öffentlichkeit zuzulassen.

Die Straßenbaumaßnahme der Ortsumfahrung Magstadt steht im engen Zusammenhang mit dem geplanten Ausbau der Bahnstrecke Böblingen - Renningen zur S-Bahnlinie 60, der in Magstadt die Beseitigung des Bahnübergangs Maichinger Straße notwendig macht. In diesem Verfahren hat das Regierungspräsidium in diesen Tagen den Anhörungsbericht fertig gestellt und dem Eisenbahn-Bundesamt zugeleitet.
Anlage
Vorläufige Tagesordnung:

Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren
für den Neubau der L 1189 Ortsumfahrung Magstadt

am 07. Februar 2007
in der Festhalle Magstadt, Alte Stuttgarter Straße 66, in 71106 Magstadt

Die Erörterungsverhandlung gliedert sich grundsätzlich nach Sachthemen. Einwendungen von Privatpersonen werden beim jeweiligen Sachthema behandelt.

Es ist vorgesehen, die wichtigsten Themenbereiche in folgender Reihenfolge zu erörtern (vorläufige Tagesordnung):

1. Einführung
2. Verfahrensrechtliche Fragen
3. Erläuterung des Vorhabens
4. Planrechtfertigung
5. Trassenauswahl, Verkehr
6. Immissionsschutz (insb. Lärm, Luft und Klima)
7. Landwirtschaft, Eigentum
8. Natur und Landschaft
9. Wasser, Boden
10. Raumordnung, Kommunale Belange
11. Belange von Leitungsträgern
12. Sonstiges

Die Erörterungsverhandlung ist - abgesehen von den zur Umweltverträglichkeitsprüfung gehörenden Sachthemen - an sich nicht öffentlich. Es kann öffentlich verhandelt werden, wenn kein Beteiligter widerspricht. Ein Beteiligter kann verlangen, dass mit ihm in Abwesenheit anderer Beteiligter verhandelt wird, soweit er ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung seiner persönlichen und sachlichen Verhältnisse oder an der Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geltend macht.

Falls die Erörterungsverhandlung am Mittwoch, 07. Februar 2007, noch nicht abgeschlossen sein sollte, steht der Donnerstag, 08. Februar 2007, ab 09.00 Uhr als zusätzlicher Verhandlungstag zur Verfügung. Die Erörterungsverhandlung wird bei Bedarf an diesem Tag in der Festhalle Magstadt ab 09.00 Uhr fortgesetzt.

Ansprechpartnerin: Monika Mayr


Pressemitteilung RP Stuttgart vom 26.01.2007

Regierungspräsidium schließt Anhörung für den zweiten Planfeststellungsabschnitt (Sindelfingen - Maichingen-Nord) ab - Andriof: Realisierung rückt näher

Das Regierungspräsidium Stuttgart hat in diesen Tagen das Anhörungsverfahren für den S-Bahn-gerechten Ausbau der Bahnstrecke Böblingen - Renningen (S 60) im Streckenabschnitt von Sindelfingen bis Maichingen-Nord für die Wiederinbetriebnahme des S-Bahn-Verkehrs abgeschlossen und dem Eisenbahn-Bundesamt die abschließende Stellungnahme zugeleitet. Regierungspräsident Dr. Udo Andriof: „Wir haben die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sorgfältig geprüft und abgewogen. Mit unserer abschließenden Stellungnahme kommt das Projekt seiner Realisierung einen großen Schritt näher. Als nächstes soll nun im März die Erörterungsverhandlung für den dritten Planfeststellungsabschnitt der S 60 von Magstadt bis Renningen stattfinden.“ Mit der neuen Linie S 60 wird Sindelfingen an das S-Bahn-Netz angebunden und der Landkreis Böblingen auch auf der Schiene flächendeckend erschlossen. Die S 60 als eine Diagonalverbindung im sternförmigen Stuttgarter S-Bahn-Netz soll künftig die S 1 in Böblingen mit der S 6 in Renningen verbinden. Durch den Ringschluss im südwestlichen Teil des S-Bahn-Netzes werden die Stadt Sindelfingen, das DaimlerChrysler-Werk sowie der Raum Magstadt an das S-Bahn-Netz angeschlossen.

Gegen den Abschnitt Sindelfingen - Maichingen-Nord sind während des Anhörungsverfahrens insgesamt über 660 Einwendungen eingegangen. Viele Anlieger befürchten, dass der künftige Bahnbetrieb zu einer erheblichen Beeinträchtigung ihrer Wohnqualität führen wird. Nach der schalltechnischen Untersuchung sind jedoch an verschiedenen Stellen entlang der S-Bahn-Trasse Lärmschutzwände vorgesehen. Sofern die Lärmschutzgrenzwerte bei einzelnen Gebäuden nicht vollständig eingehalten werden können, besteht ein Anspruch auf passiven Lärmschutz. Die Vorhabensträgerin hat zugesagt, im Nachgang zur Planfeststellung für jedes Haus zu ermitteln, wo Schallschutzfenster eingebaut werden.

Nach Auffassung des Regierungspräsidiums besteht darüber hinaus auch im Gebiet „Grünäcker“ ein Anspruch auf Lärmschutz für die Gebäude hinter der ersten Baureihe, bei denen die Lärmschutzgrenzwerte der 16. BImSchV nicht eingehalten werden. Zum Schutz dieser Gebäude sind nach Auffassung der Anhörungsbehörde Lärmschutzmaßnahmen zu ergreifen.

Das Anhörungsverfahren für den Abschnitt Sindelfingen - Maichingen-Nord war vom Regierungspräsidium im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamts im November 2003 eingeleitet worden. Dreimal wurden die Planunterlagen im Laufe des Verfahrens geändert und in diesem Zusammenhang zweimal neu ausgelegt. Mit den Einwendern wurde in zwei Erörterungsterminen im Dezember 2005 und im Dezember 2006 verhandelt. Zu den Änderungen zählen beispielsweise das Überführungsbauwerk „Calwer Straße“ über die Gleisanlagen im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan „südlicher Mittelpfad“ zur Umgestaltung des Calwer Knotens. Ferner wurden neue landschaftspflegerische Ersatzmaßnahmen aufgenommen. Zudem wurden der Rückbau des Bahnübergangs „Austraße“ sowie der Neubau einer Verbindungsstraße zwischen diesem Bahnübergang und der neu geplanten Allmendstraße inklusive Verbreiterung der Personenunterführung in die Planung aufgenommen. Darüber hinaus sind zusätzliche Rampen und eine Verschiebung des Bahnsteigs einschließlich der Treppen am Haltepunkt Maichingen Bahnhof vorgesehen. Einwendungen von Privaten führten auch zu noch wirkungsvolleren Schutzmaßnahmen für die Linden entlang der Lindenstraße in Sindelfingen.

Das Regierungspräsidium rechnet bei zügigem Verfahrensverlauf damit, dass der Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamts noch im April ergehen wird. Mit den Erdbauarbeiten und dem Bau der Bahnbrücken könnte dann unmittelbar nach Bestandskraft des Beschlusses begonnen werden. Der Bau wird nach Angaben der Vorhabensträgerin etwa ein Jahr dauern.

Die neue S-Bahn-Linie S 60 Böblingen - Renningen steht in engem Zusammenhang mit der Ortsumfahrung Magstadt im Zuge der L 1189, für die das Regierungspräsidium derzeit auch das Planfeststellungsverfahren durchführt. Im Verfahren für den Neubau der Ortsumfahrung Magstadt findet der Erörterungstermin am 07. Februar 2007 statt.

Ansprechpartnerin: Monika Mayr