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Pressemitteilung RP 10.01.2007
Regierungspräsidium führt Erörterungsverhandlung durch - Andriof: Bedenken und Anregungen werden sorgfältig abgewogen

Das Regierungspräsidium Stuttgart wird am Dienstag, 30. Januar 2007, die Erörterungsverhandlung für den 6-streifigen Ausbau der A 81 im Streckenabschnitt Sindelfingen-Ost - Böblingen-Hulb durchführen. Die Verhandlung findet im Congress Center Stadthalle Sindelfingen ab 09.00 Uhr statt. Bei Bedarf steht der nachfolgende Tag als weiterer Verhandlungstag zur Verfügung. Regierungspräsident Dr. Udo Andriof: „Bei dem Erörterungstermin handelt es sich um einen wichtigen Schritt im laufenden Planfeststellungsverfahren. Wir werden uns gewissenhaft mit den Bedenken und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger auseinandersetzen. Unser Ziel ist es, die Verkehrsverhältnisse und den Lärmschutz zu verbessern.“

Die ursprünglichen Planunterlagen hatten bereits im Juni / Juli 2005 und mit einigen Änderungen nochmals im März / April 2006 in den Städten Sindelfingen und Böblingen sowie in der Gemeinde Grafenau zur allgemeinen Einsicht ausgelegen. Die Pläne mit den neuesten Änderungen lagen vom 30. Oktober bis 29. November 2006 in den Städten Sindelfingen und Böblingen öffentlich aus. Mit den letzten Planänderungen wurden die Verbesserungen beim Lärmschutz umgesetzt, die im Rahmen des „Spitzengesprächs“ zwischen Bund, Land sowie Vertretern der Raumschaft im Juli 2006 erörtert worden waren. Andriof: „Die Planänderungen bringen speziell für die Wohngebiete „Goldberg“ und „Viehweide“ Verbesserungen beim Lärmschutz. Die Lärmminderungen werden neben den bis zu 8 m hohen hochabsorbierenden Lärmschutzwänden auch durch den Einbau eines offenporigen Asphalts bewirkt. Ich sichere den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern zu, dass wir den Belag regelmäßig überprüfen lassen, gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen zur Wiederherstellung der lärmmindernden Wirkung vornehmen und - sofern erforderlich - den Belag erneuern werden.“

Im Einzelnen sehen die Änderungen auf Sindelfinger Seite in einigen Bereichen eine Erhöhung der Lärmschutzwände und speziell im Bereich „Goldberg“ eine an die Autobahn herangerückte Lärmschutzkonstruktion, bestehend aus einer 8 m hohen Lärmschutzwand auf einer Gabionenwand, mit einer Gesamthöhe von bis zu 20 m über der Autobahn vor. Darüber hinaus soll auf einem 3,65 km langen Teilstück der insgesamt 7,1 km langen Ausbaustrecke zwischen der Anschlussstelle Sindelfingen-Ost und der Anschlussstelle Böblingen/Sindelfingen ein lärmmindernder offenporiger Asphalt (OPA) eingebaut werden.

Im Laufe des Verfahrens haben rund 2.400 Privatpersonen Einwendungen gegen das Ausbauvorhaben erhoben. Ein Großteil der Einwendungen erfolgte in Form von Unterschriftenlisten und Mustereinwendungen, insbesondere der Bürgerinitiative „LeiseA81“. Absoluter Schwerpunkt der privaten Einwendungen ist der Lärmschutz. Hauptforderung ist, dass mit dem Ausbau der A 81 eine spürbare Verbesserung der als unerträglich empfundenen Lärmsituation erfolgt. Deshalb wird vorrangig die Überdeckelung der A 81 zum Schutz der Wohnquartiere in Sindelfingen und Böblingen vor Lärm verlangt. Zudem wird die nachteilige optische Wirkung der Lärmschutzwände auf das Ortsbild von Böblingen und Sindelfingen und die damit einhergehende Verstärkung der bereits bestehenden Trennwirkung der A 81 für die beiden Städte kritisiert. Daneben wird auch eine Zunahme der Schadstoffbelastung der Luft befürchtet.

Das Regierungspräsidium strukturiert den Ablauf des Erörterungstermins so, dass jeweils einzelne Themenkomplexe erörtert werden (siehe Anlage). Einwendungen von Privatpersonen werden beim jeweiligen Sachthema behandelt. Im weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens wird das Regierungspräsidium im Anschluss an den Erörterungstermin den gesamten Verhandlungsstoff auswerten, gegebenenfalls noch klärungsbedürftige Punkte aus dem Erörterungstermin aufarbeiten und nochmals alle für und gegen das Vorhaben sprechenden Gesichtspunkte gegenüberstellen, um so auf einer gesicherten Grundlage die Abwägungsentscheidung treffen zu können. Die Entscheidung soll im Laufe des Frühjahrs 2007 ergehen.
Anlage

Unverbindliche Tagesordnung
Unverbindliche Tagesordnung für die Erörterungsverhandlung am 30. Januar 2007 zum Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der BAB A 81 im Streckenabschnitt zwischen Anschlussstelle Sindelfingen-Ost und der Anschlussstelle Böblingen-Hulb

Die Erörterungsverhandlung gliedert sich grundsätzlich nach Sachthemen. Einwendungen von Privatpersonen werden beim jeweiligen Sachthema behandelt.

Es ist vorgesehen, die wichtigsten Themenbereiche in folgender Reihenfolge zu erörtern (Tagesordnung):
1. Einführung
2. Verfahrensrechtliche Fragen
3. Erläuterung des Vorhabens
4. Planrechtfertigung
5. Alternativen
6. Immissionsschutz (insbesondere Lärm und Schadstoffe)
7. Belange der Eigentümer
8. Kommunale Belange, Städtebau und Verkehr
9. Natur und Landschaft, Erholung,
10. Wasserwirtschaft,
11. Bodenschutz
12. Land- und Forstwirtschaft
13. Belange von Leitungsträgern
14. Sonstiges

Die Planfeststellungsbehörde weist darauf hin, dass die o.g. Tagesordnung nicht verbindlich ist. Änderungen bleiben für den Fall vorbehalten, dass eine sachgemäße Fortführung der Verhandlung dies erfordern sollte. Eine aktuelle Aussage kann am Verhandlungstag unter der Telefonnummer 0172 7224791 abgefragt werden. Die Erörterungsverhandlung wird bei Bedarf am 31. Januar 2006 im Congress Center Stadthalle Sindelfingen im kleinen Saal, Schillerstraße 23, 71065 Sindelfingen, um 09.00 Uhr fortgesetzt.

Ansprechpartner: Marc Frank