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Aus unserem Live-Forum vom 19.04-18.11.2024
Die Beiträge stellen die Meinung der jeweiligen Verfasser dar
Osttangente Urteil Verwaltungsgerichtshof Bad.-Württ. v. 18.07.2024
von Team 2020 am 18 Nov. 2024 00:04
Tenor des Urteils
Die Anträge werden abgewiesen.
Zuerst eine allgemeine Betrachtung. Im Urteilstext kommen Feststellung wie
- Der Bebauungsplan weist keine beachtlichen formellen Fehler auf …
- … betrachtet er als Rüge von Bewertungsfehlern. (bedeutungslos)
- … besteht für den Senat kein Grund an der Richtigkeit der Vorgehensweise zu zweifeln.
- … zu erheblichen Zusatzbelastungen. … jedoch unterhalb der Zumutbarkeitsbelastung.
- … erhebliche zusätzliche Immissionen zum Nachteil der Bewohner der Wohngebäude auftreten. Das trifft nicht zu.
- Die dargestellte Methode des Gutachtens ist nachvollziehbar und wird von den Antragstellern nicht angegriffen. Ein Ermittlungsfehler liegt dabei mit Blick auf die im Gutachten berechnete Reduzierung der durch die Planung voraussichtlich hervorgehobenen Luftschadstoffe nicht vor.
- … außerdem sei auch die untere Naturschutzbehörde von keiner Betroffenheit ausgegangen. Das trifft zu.
- … jedoch nicht von Einfluss auf das Ergebnis des Verfahrens gewesen … dass auch bei Vermeidung des Mangels die gleiche Entscheidung getroffen worden wäre. Die Voraussetzung ist hier erfüllt.
- … wegen absehbarer unüberwindlicher naturschutzrechtlicher Hindernisse nicht umgesetzt werden könnte. Das ist jedoch nicht der Fall.
- … an dieser Stelle abschließend ausformt.
- … von einer solchen positiven Prognose durfte die Antragsgegnerin ausgehen.
Die Vielfalt der sprachlichen Varianten im Urteil ist besonders auffällig. Während auf EU-Ebene seit Jahrzehnten versucht wird Lärm zu vermeiden, interessiert das Entscheidungsträger in Deutschland anscheinend wenig.
RICHTLINIE 2002/49/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Auszug
„… wobei unter anderem nach dem Grundsatz der V o r b e u g u n g ruhige Gebiete in Ballungsräumen zu schützen sind.
Schutz von ruhigen Gebieten auf dem Land.
„akustische Planung“ den vorbeugenden Lärmschutz durch geplante Maßnahmen wie R a u m o r d n u n g, Systemtechnik für die Verkehrssteuerung, Verkehrsplanung, Lärmschutz durch Schalldämpfungsmaßnahmen und Schallschutz an den Lärmquellen;
Ebenso erforderlich sind gemeinsame Bewertungsmethoden für „Umgebungslärm“ und eine Begriffsbestimmung für „Grenzwerte“ unter Verwendung harmonisierter Indizes für die Bestimmung der Lärmpegel. Die konkreten Zahlen für die Grenzwerte sind von den Mitgliedstaaten festzulegen, wobei unter anderem nach dem Grundsatz der
V o r b e u g u n g ruhige Gebiete in Ballungsräumen zu schützen sind.“
(Ballungsgebiet/Magstadt gehört zu Region Stuttgart)
Diese Vorgaben könnten bei der Neuplanung von Vorhaben besonders leicht erreicht werden.
Die WHO (Weltgesundheitsbehörde) und die Wissenschaft informieren seit langer Zeit über unzureichende Bemühungen bei gesundheitsschädlichen Problemen in der Umwelt. Leider findet das nicht genügend Gehör.
Der Beitrag wird zu Detailaussagen fortgesetzt!
RE: Osttangente Urteil Verwaltungsgerichtshof Bad.-Württ. v. 18.07.2024/Fortsetzung
von Team 2020 am 18 Nov. 2024 12:34
Im Urteil wird von „Eine solche Verletzung erscheint nicht offensichtlich und eindeutig ausgeschlossen“ oder „Selbst wenn die Verkehrszunahme nicht zu einer Überschreitung von Lärmgrenzwerten führt, ist sie in der Abwägung zu berücksichtigen, es sei den, sie wäre so gering, dass sie als irrelevant zu bewerten wäre. Davon kann hier angesichts einer Verkehrszunahme von fast 67% keine Rede sein.“ „Es ist nicht offensichtlich ausgeschlossen, das diese Überschwemmungsgefahr besteht. Das Interesse der Antragstellerin, von ihr verschont zu bleiben, stellt einen abwägungserheblichen Belang dar.“
Da die festgestellten Vorgänge zwar abwägungserheblich sind, führt diese Feststellung zu keiner Nachbesserung oder Aufhebung der Bausatzung.
Konsequenz aus diesen Feststellungen: Vermögensschäden und gesundheitliche Beeinträchtigungen sind jetzt zu dulden. Die Abwägungen werden im Gemeinderat getroffen und das Gericht sieht speziell in diesem Verfahren (Normenkontrollantrag) keine relevanten Verstöße. Es wurde ja abgewogen. Einwendungen gegen die Auslegung (Inhalte) hätten sich gegen diese richten müssen (innerhalb 30 Tage). Bei keinem Erfolg, hätte diese in einer Gerichtsklage münden müssen.
„Der Bebauungsplan weist keine beachtlichen formellen Fehler auf, die zu einer Unwirksamkeit führen.“
Abhilfe in dieser verfahrenen Situation können nur noch durch politische Entscheidungen im Gemeinderat erfolgen!
RE: Osttangente Urteil Verwaltungsgerichtshof Bad.-Württ. v. 18.07.2024/Fortsetzung
von Team 2020 am 18 Nov. 2024 17:50
Das Gericht stellt zwar fest: „Die ausgelegten Planunterlagen waren zwar möglicherweise etwas umfangreicher als in einfacher gelagerten Bebauungsplanverfahren, denn sie füllten einen ganzen Leitz-Ordner.“ In so einen Leitz-Ordner passen mehrere 100 Blätter.
Der Normalbürger dürfte mit den technischen Ausführungen in den Auslegungsunterlagen, den angebotenen Räumlichkeiten mit deren Umgebung und dem Umfang der Auslegung zum vorhandenen Einsichtzeitraum (Terminvereinbarung/wenig Zeit an einem Termin) eindeutig überfordert sein. Bedenken muss man auch, Auslegungen fanden schon mehrmals statt. Bürger die einfach nur ihre Rechte wahrnehmen wollen, werden seit Jahren auf eine harte Probe gestellt.
Während der Gesetzgeber vorgibt das Verbraucherrecht übersichtlicher und einfacher zu gestalten und die Rechte der Verbraucher zu stärken, gilt das bei solchen Auslegungsverfahren von Behörden wohl nicht.
RE: Osttangente Urteil Verwaltungsgerichtshof Bad.-Württ. v. 18.07.2024/Fortsetzung
von Team 2020 am 19 Nov. 2024 12:17
Zum Beginn gleich unten einen Link zur Trassenwahl. Der Senat des Verwaltungsgerichtshof wertet die fehlende Untersuchung zu einer Nordumfahrung „als Rüge eines Ermittlungsfehlers“.
Schon vor Jahrzehnten war ursprünglich berücksichtigt worden, eine Nordumfahrung von der Hölzertalstraße vor Ortsbeginn als Abzweig einmal zu bauen.
In einem Informationsblatt aus dem Jahr 2007 konnte folgende Information entnommen werden:
Auszug
"Alternative Lösungen/Planungsüberlegungen
Die Frage muss erlaubt sein und gestellt werden, ob es nicht noch andere Konzepte zur Lösung des Durchgangsverkehrs in Ost/Westrichtung gibt.
Konzepte mit
• geringerem Flächenverbrauch,
• Erhaltung der Naherholungsflächen,
• Schonung der Landschafts- und Naturschutzgebiete
• sowie der Erhaltung der Entwicklungsmöglichkeiten für die kommenden Generationen
• und der Sicherung der Betriebe mit ihren Arbeitsplätzen.
Solche Planungsüberlegungen sind im Einvernehmen mit den engeren Umlandgemeinden und deren Verkehrsplanungen zu entwickeln. Gerade die jüngsten Planungen der Stadt Renningen bieten hierfür einen hervorragenden Ansatz. Die Südumfahrung Renningen mit direktem Anschluss an die B 295 auf Höhe der K 1008 wäre in Kombination mit einer Nordumfahrung Magstadt, Ausbau des „Eierpasses“ in Verbindung mit der "Bahnunterführung Maichinger Straße"
mit direkter Zufahrt zu den P+R-Plätzen eine mögliche Alternative. Die Vorteile wären:
• überwiegend Ausbau bestehender Straßen
• Neubau von Straßen nur im Zusammenhang mit neuen Magstadter Wohngebieten
• Geringer Landschaftsverbrauch, ohne große Eingriffe in LSG
• Sicherung der Betriebe und Arbeitsplätze in den Gewerbegebieten"
Wie von älteren Magstadter Bürgern zu hören war, ist eine Nordumfahrung ursprünglich bei den Gemeindeplanungen berücksichtigt worden, indem durch Freihaltung benötigter Flächen ein solche künftige Umfahrung ermöglicht werden sollte.
Mehr bleibt zu der jetzt gerichtlich abgesegneten Planung nicht zu sagen!
Vollständige Informationen zum Merkblatt unter
Im Link „Magstadter Verkehr“ unten!
HomePage Magstadter Verkehr
RE: Osttangente Urteil Verwaltungsgerichtshof Bad.-Württ. v. 18.07.2024
von Team 2020 am 20 Nov. 2024 12:11
Ein Beispiel zeigt, auch im BF-Forum haben sich Bürger mit der Nordumfahrung schon 2010 als Umgehungsstraße statt der Osttangente beschäftigt. Die jetzige Tassenwahl birgt viele Risiken und Probleme. Ein Landschaftsschutzgebiet musste entwidmet werden, bei Starkregen verwandelt sich die Osttangente in eine Wasserrutsche und ein Niveauunterschied von fast 6% ist auch ungünstig. Da helfen auch Mulden, Gräben und unterdimensionierte Abwasserrohre nur sehr eingeschränkt. Auch über Abwasserschächte in der dann verlängerten Oswaldstraße kann rückgestautes Wasser in die Wohnhäuser dort eindringen. Das sind nur die wichtigsten Punkte.
Hier sollte der Planungsträger -wie beim Lärmschutz- bei wesentlichen Änderungen verbindlich verpflichtet werden, für den Schutz der im Hanfländer befindlichen Immobilien die Kosten für Schutzeinrichtungen gegen Hochwasser (Rückschlagklappen) zu tragen. Die Verlagerungen von Kosten auf die Immobilieneigentümer unter Hinweis auf gesetzliche Bestimmungen sind hier kontraproduktiv und in der vorhandenen Substanz nicht umsetzbar. Die Immobilieneigentümer sind größtenteils Rentner und verfügen über keine Finanzierungsmittel solche Investitionen zu finanzieren. Die vorhandene Immobilie ist eine wesentliche Altersvorsorge, die von der Politik immer so stark propagiert wird. Die Kosten erreichen schnell mal 5-stellige Beträge.
Bitte mehr Realität!
Link Nordumfahrung nachfolgend!
HomePage Nordumfahrung
Information zur neuen Grundsteuer
von Igel9 am 19 Nov. 2024 18:24
Leider müssen sich betroffene Bürger in Magstadt nicht nur mit der Osttangente beschäftigen, sondern auch weit mehr Betroffene mit der Belastung durch die neue Grundsteuer ab 1. Januar 2025.
Erhellung über den aktuellen Stand kann ein Video einer Rechtsanwältin und Steuerrechtexpertin in Youtube bringen.
Der Link hierzu befindet sich nachfolgend mit der Bezeichnung „neue Grundsteuer“.
HomePage Neue Grundsteuer
Modernisierung von ländlichen Wegen
von Team 2020 am 13 Aug. 2024 02:09
Das Land fördert die Modernisierung von ländlichen Wegen in Hildrizhausen und Altdorf mit rund 715.000 Euro. Durch die Modernisierung wird die Ortsdurchfahrt entlastet und ein modernes Feldwegenetz hergestellt. Weiter siehe Link unten!
HomePage Modernisierung von ländlichen Wegen
Rechtsprechung und Politik zur Osttangente
von picker am 28 Jul. 2024 12:16
Es ist ein eher trauriger Zustand, das ein Verwaltungsgerichtshof sich mit dem Bebauungsplan „Osttangente“ beschäftigen muss.
Inzwischen hat sich aufgrund der veränderten Mehrheitsverhältnisse im Gemeinderat eine Situation ergeben, die dem Spuk der geplanten Osttangente den Garaus machen könnte. Die vorgesehenen Mittel hierfür könnten für andere dringend notwendige Maßnahmen eingesetzt werden. Dass der Bau in Zeiten knapper Finanzmittel auch noch durch das Land gefördert werden soll, setzt dem ganzen noch die Krone auf.
Das Gericht hat, ohne einer noch ausstehenden Begründung vorgreifen zu wollen, vermutlich nur nach reinen Formalien entschieden. Ein Einstieg in die Gründe der Zweckmäßigkeit war nicht mehr gegeben. Formal ist der Bebauungsplan vom Gemeinderat vor längerer Zeit entschieden worden. Das heißt aber nicht, das er jetzt auch umgesetzt werden muss. Politisch kann der Gemeinderat diesen Bebauungsplan auch wieder kippen. Ob eine mögliche knappe Mehrheit der Gemeinderäte dazu die Kraft und den Mut findet, wird sich zeigen.
RE: Rechtsprechung und Politik zur Osttangente
von Igel9 am 12 Aug. 2024 12:28
Es sind die Leute, die sich für den Bau der Osttangente aussprechen, aber selbst gar nicht betroffen sind. Was soll das?
Auf Kosten der künftigen Osttangenten-Anlieger lassen sich leicht die Backen aufblasen. Unter den Betroffenen Anliegern der geplanten Osttangente kenne ich keinen, der für den Bau dieser völlig überflüssigen Straße wäre.
Wenn jetzt, wie im Magstadter Mitteilungsblatt unter „Vereine informieren“ geschehen, argumentiert wird: „Manchen ist offenbar nicht mehr oder noch nicht klar, warum die Osttangente notwendig ist.“ so ist das lediglich eine Behauptung, die nicht unterlegt wird. Notwendig sagt nichts aus. Gerne wird hier nur mit allgemeinen Floskeln gearbeitet, ohne Fakten zu nennen. Alleine das schon mehrere Auslegungen zur Osttangente notwendig waren, spricht nicht gerade für die Qualität der Planung. Eine gerechte Abwägung fand hier sowieso nicht statt.
Unter der unten genannten Webseite (Link) sind beispielhaft Einwendungen mit detaillierten Angaben einzusehen. Während die Ablehnung aller Einwendungen von der Gemeinde teilweise mit Phrasen wie „Kenntnis genommen“ oder mit nicht verbindlichen Feststellungen von anderen Behörden begründet wurden.
Es wird eben die Aussage genommen, welche gerade ins Konzept passt.
Die Gemeinde wird sich nach dem Vollzug ihrer Planung für Fehler (Hochwasserschutz und nicht stimmige Daten, Wirtschaftlichkeit u.v.m.) verantworten müssen. Aus anderen Fällen sind Differenzen von 30% und mehr zu geplanten Daten bekannt, die dann als tolerabel angesehen werden. Hier wird zwischen Bürgern und der öffentlichen Hand mit zwei Maßstäben gemessen. Kein gutes Vorbild der Kommune.
Ruhe dürfte nach dem Bau dieser unsäglichen Tangente wohl kaum eintreten. Die Osttangente mit ihren Problemen und Risiken dürfte ein Dauerbrenner sein und der Gemeinde noch Kummer und Kosten bereiten.
HomePage Fakten zur Osttangente
zu: Leserbrief von Dr. Hans-Ulrich Merz ,,Wie tief sind wir gesunken?".
von Team 2020 am 28 Jul. 2024 00:30
Darin unterstellt er der Gemeinderätin Margit Holzwarth ein sonderbares Demokratieverständnis, weil sie als Gemeinderätin und weitere Personen gemeinsam Schaden von der Gemeinde abwenden wollen.
Er zitiert in seinem Brief die späteren Beschlüsse im Gemeinderat; aber leider nur die, die ihm genehm sind. Nicht aber die ganze Wahrheit, was ehrlich, sinnvoll und richtig wäre. Im Laufe der Diskussion um die Osttangente gab es 2008 einen Bürgerentscheid mit folgendem Satz auf dem
Stimmzettel:
,,Sind Sie dafür, dass der Gemeinderatsbeschluss- Die Hölzertalstraße genießt im Rahmen aller Magstadter Verkehrsplanungen höchste Priorität. Sie steht nicht als Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahme zur Verfügung. Eine Schließung kommt nicht in Betracht - weiter bestehen soll?"
Mit einer überwältigenden Mehrheit haben die Magstadter den Gemeinderatsbeschluss bestätigt. Es lag somit eine doppelte Bestätigung durch Gemeinderat und Bürger vor. Ulrich Merz hat das nicht interessiert. Er gab noch am Wahlabend lauthals zur Kenntnis, dass wir jetzt drei Jahre verloren haben. Er hat fortan den Bürgerwillen mit Füßen getreten und noch während der Bindungsfrist von drei Jahren die Schließung der Holzertalstraße vorangetrieben. Andere Bürgermeister wären ob solch einer Niederlage zurückgetreten. Nicht so Ulrich Merz. Seit Jahren wurde dann durch ihn und auch seine Unterstützer der Bürgerwille ignoriert, bis es letztlich zum Satzungsbeschluss und Bebauungsplan der Osttangente kam. Wer hat denn hier das falsche Demokratieverständnis? Das war doch wohl unser ehemaliger Bürgermeister und seine treue Gefolgschaft. Und genau so hat er lange Jahre die Gemeinde regiert.
Dies war nur möglich, weil er sich der Gefolgschaft der Gemeinderäte von Freien Wählern und SPD sicher sein konnte, denn diese Gruppe hatte seit Jahren die Mehrheit im Gemeinderat. Das hat sich nun grundlegend geändert. Bei der letzten Kommunalwahl haben die Bürger von Magstadt die Verhältnisse umgekehrt. Nun haben die Freie Liste mit 7 und die CDU mit 4 Gemeinderäten die Mehrheit im Rat. Freie Wähler und SPD haben zusammen nur 7 Mandate. Die neue Mehrheit wird sich ihrer Verantwortung sehr wohl bewusst sein. Bisher war nur sein Wille entscheidend. Verantwortungsbewusste Führung sieht anders aus. Sie auszuüben ist nun mal nicht jedem einfach so gegeben.
Und da er nun keine Führung mehr ausüben kann, schreibt er einen Leserbrief mit einem Inhalt, der ihn selber disqualifiziert. Er unterstellt sogar der zukünftigen stellvertretenden Bürgermeisterin, dass sie als Klägerin gegen die Gemeinde vor Gericht die Gemeinde vertreten werden wurde, wäre der Bürgermeister krank und könnte nicht teilnehmen. Wie groß muss sein Frust wirklich sein? Und ich stimme ihm sogar zu, wenn er in seinem Leserbrief fragt: Magstadt, wie tief sind wir gesunken?" Damit ist jetzt hoffentlich Schluss.
Nun kann Magstadt sich endlich positiv und attraktiv in die Zukunft entwickeln und gestalten, damit viele junge Familien sich bei uns ansiedeln und die Investitionen in die Zukunft sich wirklich lohnen. Magstadt hat durch seine Lage und seine Verkehrsanbindungen ideale Verhältnisse dazu. Andere Gemeinden um uns hemm haben den Zug der Zeit erkannt, wir jetzt hoffentlich auch. Ich bin da jedenfalls zuversichtlich.
Planung Hochwasserschutz in Magstadt
von Team 2020 am 03 Jun. 2024 17:17
Der Auslegung 2014 für die Osttangente kann folgendes entnommen werden:
"Dammbauwerk
Für das HRB-Planbach kann die Straßenplanung der Osttangente in das Hochwasserschutzkonzept eingebunden werden. Hierfür ist der Straßendamm entsprechend dicht auszuführen.
Der Damm wird aus dem im Zuge des Straßenbaus gewonnenen Aushubmaterials h o m o g e n hergestellt. Gemäß [10] ist das Material nach Konditionierung mit einem Bindemittel grundsätzlich geeignet. Im Zuge der Baumaßnahmen sind Eignungsprüfungen auch zum Nachweis der Durchlässigkeit der Materialmischung zu führen.
Gemäß geotechnischem Gutachten [9] können für alle Lastfälle die zulässigen Ausnutzungsgrade eingehalten und die Nachweise erfüllt werden.
Eine Durchsickerung des Dammes bis zur Luftseite ist bei einer geschätzten Einstaudauer von 21 Stunden nicht zu erwarten.
Aufgrund der bindigen Zustandsform des Aushubmaterials ist für die Herstellung des Damms eine Bodenverbesserung mittels Bindemitteln vorzusehen.
Zusätzlich ist eine Bodenstabilisierung der Aufstandsfläche mit einer Dicke von ca. 45 cm vorzunehmen und ein biaxiales Geogitter einzubauen.
Hochwasserschutzkonzeption Magstadt
Entwurfsplanung
Hochwasserrückhaltebecken Planbach
Auszugsweise Kurzfassung
Februar 2014"
Ob 21 Sunden reichen? Bei der derzeitigen Hochwasserlage ist da in vielen Orten ein großes Fragezeichen zu setzen. Dämme sind ja bereits gebrochen. Das Hochwasser dort dauert schon mehrere Tage.
Schlussfolgerung:
Die Fehler werden schon beim Planen gemacht!