Erörterungstermin S 60 am 27.03.2007
Für die Besucher dieses Termins waren im Wesentlichen die Punkte
- Planrechtfertigung
- Trassenauswahl, Verkehr
- Immissionsschutz
- Eigentum und
- Natur und Landschaft
interessant.
Zu diesen Punkten gab es die meiste Diskussion und die Besucher dieser Veranstaltung erhofften sich Lösungen auf ihre Fragen und die bereits schriftlich vorgebrachten Einwendungen. Mancher wird sich nach dem Termin gefragt haben, warum er überhaupt gekommen ist. Die Vorhabenträger (Regierungspräsidium und die Bahn) hörten sich die Fragesteller an, aber an Verbesserungen gab es nichts zu vermelden.
Kritisiert wurden die fehlenden Vorteile durch die S-Bahn für die Bürger. Nur ein Haltepunkt für den ganzen Ort. Lange Wege zum Haltepunkt, keine Klarheit über die Parkplätze auf der Ortsseite und den Ortsbus. Bisher konnten die Bürger an verschiedenen Bushaltestellen bequem im Ort zusteigen, doch die bisherige Buslinie wird mit der Fertigstellung der S-Bahn eingestellt. Lediglich für Schüler wird es noch eine Busverbindung geben. Mit dem Rad sei man erheblich schneller in Weil der Stadt, meinte ein Besucher, als mit der S-Bahn.
Wer nicht gerade zur Hauptverkehrszeit fährt, hat durch das "Flügeln und Kuppeln" der S 60-Waggons in Renningen an die S 6 auch mit einer längeren Fahrzeit von 15 Minuten nach Stuttgart zu rechnen.
Kritik wurde auch an den künftigen Straßenanbindungen des Orts geübt, da der Bahnübergang an der Maichinger Straße geschlossen wird. Für den größten Teil der Bürger bedeutet das künftig erheblich längere Wegstrecken. Wie von Besuchern in der Pause zu hören war, müssten für rund 7,7 km S-Bahn über 13 km Straße neu gebaut werden. Der zusätzliche Flächen-und Zeitverbrauch und die Immissionsbelastung seien für die gebotene Leistung bei dieser Investitionssumme nicht zu rechtfertigen.
Erhebliche Diskussionen löste das Thema Lärmschutz aus. Zitate der Bahn, der wie "Der Lärmschutz sei ausreichend, Lärmschutz gibt es nur da wo gebaut wird und nur durch den Bau des zweiten Gleises bekommen Sie in Magstadt überhaupt einen Lärmschutz" provozieren geradezu. Auch der Hinweis, die Vorhabenträger halten sich an die geltenden Gesetze, bringt für die Betroffenen keine Entlastung.
Der Konflikt ist hier praktische vorprogrammiert, zumal die Lärmschutzregelung in Schall 03 völlig unzureichend ist und dem heutigen Verkehr nicht mehr entspricht.
Hier eine Reihe von Fakten:
Für Schienenverkehrslärm gibt es einen zusätzlichen Schienen-Bonus von 5 dBA, weil Schienenverkehrslärm weniger lästig als Straßenverkehrslärm sein soll.
Für die zulässigen Höchstwerte wird ein sogenannter Mittelungspegel berechnet. Dieser wird aus dem Vorbeifahrpegel und dem dazwischenliegenden Grundpegel der Pausen ermittelt. Einzelgeräuschspitzen werden dabei rechnerisch gemittelt, selbst wenn diese nachts mehrfach die Aufweckschwelle überschreiten. Allein daraus ergibt sich, der Mittelwert ist nicht geeignet Einzelergebnisse zusammenzufassen, wenn diese vom Grundpegel stark abweichen. In der Praxis reagiert der Betroffene nicht auf einen Durchschnittswert, sondern auf die Spitzen im Vorbeifahrpegel. Bei dieser Berechnungsweise ist es dem Vorhabenträger leicht möglich, sich an die gesetzlichen Bestimmungen zu halten.
Da die Pegel berechnet und nicht gemessen werden, ergeben sich praktisch weitere erhebliche Abweichungen. Wie kürzlich im Bericht des Bundesrechnungshofs erwähnt, wendet die Bahn nicht die erforderlichen Mittel zur Erhaltung ihres Streckennetzes auf. Das Schienennetz ist überwiegend in einem erbärmlichen Zustand. Lokomotiven und Wagenpark sind veraltet. Bei der Berechnung von Lärmwerten wird aber von einem "Normalzustand" d.h. gepflegten Gleisen (regelmäßiges Schleifen) ausgegangen. Die Kontrollgremien für die Überwachung der Bahn üben in der Praxis ihre Kontrollfunktion offensichtlich nur sehr unzureichend aus, sonst dürfte dieser Zustand nicht vorhanden sein.
Zu den schon erwähnten Zitaten: Im Maichinger Bogen erhalten die betroffenen Anrainer keinen Lärmschutz. Der Hinweis der Bahn "nur durch den Bau eines zweiten Gleises bekommen die Magstadt einen Lärmschutz" gilt hier nicht. Mit oder ohne Bau, in beiden Fällen ist kein Lärmschutz vorhanden.
Was von der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu halten ist, wurde vorstehend erläutert. Hier erhält die Bahn Ausnahmerechte, die ihr zulasten der Betroffenen eine Menge Geld spart. In einer Gesamtrechnung sieht das dann weniger günstig aus, wenn die Betroffenen dann wegen Gesundheitsgefährdung und deren Folgen verstärkt die Sozialkassen in Anspruch nehmen oder weniger Leistung bei ihrer beruflichen Tätigkeit erbringen. Etwa 20% der deutschen Bevölkerung ist einem durch Schienenverkehr verursachten Lärmpegel ausgesetzt und leidet.
Wer sich detailliert für die unzulänglichen Berechnungen von Schallpegeln interessiert, findet Fachbeiträge unter http://www.schienenlaerm.de.