Fachthema - Sanierungsgebiete in Magstadt
Zitat aus einem Zeitungsartikel:
"Von den 2,8 Millionen Euro Fördermitteln sind derzeit noch 1,6 Millionen Euro übrig. Allerdings, so hat die Stadtentwicklungsgesellschaft Steg ermittelt, die die Magstadter Ortskernsanierung betreut, wären 4,33 Millionen Euro nötig. Bei der Ortskernsanierung gilt: Wer zuerst kommt, der malt zuerst.
Und wer sein Haus renoviert, muss zahlen. Im Sanierungsgebiet wird angenommen, dass die Grundstücke mehr wert werden. Und dieses Plus muss die Gemeinde abschöpfen."
Soweit, so gut! Natürlich besteht ein Interesse, den alten Wohnungsbestand zu sanieren und auf den heutigen Stand zu bringen. Was aber, wenn die meist älteren Eigentümer finanziell nicht in der Lage sind, die Sanierung und den Abschöpfungsbetrag für die Wertsteigerung des Grundstücks an die Gemeinde finanziell zu stemmen? Da die Förderung 30 Prozent beträgt, müssen die Eigentümer auch bei Renovierungen selbst erhebliche Mittel aufbringen. Bei einer nicht üppigen Rente und keinen weiteren Rücklagen stößt das aber auf Schwierigkeiten. Oft ist das Haus, wenn auch schon älter, ein Teil der Altersversorgung. Die Rente reicht oft gerade zum Leben. Zu dieser Problematik gibt es keine Lösung, außer das eigene Dach über dem Kopf zu verkaufen und irgendwo in Miete zu ziehen. Für ältere Leute aber nicht erstrebenswert. Sie haben sich an ihr Lebensumfeld gewöhnt. Es gibt nicht umsonst das Sprichwort: Einen alten Baum verpflanzt man nicht.
Hier sollte für die restliche Lebenszeit des betroffenen Personenkreises eine sozialverträgliche Regelung geschaffen werden. Nach dem Tod dieser Eigentümer könnte sich der Staat sein Geld wieder holen.
Ist man Betroffener, muss reagiert werden, wenn keine persönlichen Nachteile eintreten sollen. Notfalls sollte versucht werden, das eigene Haus aus dem Sanierungsgebiet herausnehmen zu lassen. Auch über die Wertsteigerung, die durch die Gemeinde abgeschöpft wird, sollte verhandelt werden. Die Wertabschöpfung wird für das gesamte Sanierungsgebiet festgelegt, muss aber für ein einzelnes Objekt nicht unbedingt zutreffen. Es gibt noch weitere Erleichterungen wie beispielsweise ein Rabatt bei einer Vorauszahlung vor dem Abschluss der Sanierung. Betroffene sollten sich beraten lassen. Der Umfang und die Ergebnisse der Beratung sollten schriftlich festgehalten werden, damit es später nicht zu Streitigkeiten kommt.
Zur Ergänzung sei noch gesagt, auch Kommunen können Bundes- und Landesförderungen nicht immer in Anspruch nehmen, da der Eigenanteil nicht aufgebracht werden kann. Dieses Problem besteht also nicht nur bei Privatpersonen. Die Wertabschöpfung ist zwar eine Einnahmequelle für die Gemeinde, dem Eigentümer bringt die Wertsteigerung (?) seines Grundstücks nichts, wenn er aus finanziellen Gründen sein Haus nicht modernisieren kann. In diesem Zusammenhang ist die Inanspruchnahme der Förderung fragwürdig, zumal die Wertabschöpfung die Förderung reduziert. Modernisierungswillig zahlen also einen Teil der Förderung oder unter Umständen auch mehr durch diese Wertabschöpfung. Also vorher genau rechnen und verbindliche Zusagen machen lassen.
Beispielrechnung |
Euro
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Investitionskosten für Modernisierung |
100.000
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30% Förderung |
30.000
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Wertabschöpfung der Gemeinde ./. Die Wertabschöpfung entstammt einem Praxisfall |
30.000
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Entlastung durch Förderung |
0
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Die Förderung ist für Eigentümer interessant, die eine Modernisierung sowieso vorhaben, in ein Sanierungsgebiet fallen und sich der Wertschöpfungsabgabe nicht entziehen können.
30.01.2010