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31. August 2006

Einschreiben gegen Rückschein

Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstraße 21

70565 Stuttgart-Vaihingen
31. August 2006



Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 1189, Ortsumfahrung Magstadt
Az.: 15-3912-2/302-06, "Südtangente" (Südwest- und Südosttangente)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen des vorgenannten Planfeststellungsverfahrens sind auch Interessen unseres Vereins nach § 2, Ziffer 2 ( Natur- und Umweltschutz) unserer Vereinssatzung betroffen.

Wir erheben deshalb aus den nachstehenden Gründen Einwendungen:

Widerspruch zu den Zielen des Landschaftsrahmenplanes Stuttgart

Nach dem Landschaftsrahmenplan Stuttgart ist das überplante Gebiet ein Bereich hoher Dringlichkeit. Als Ziel sieht der Landschaftsrahmenplan die Sicherung, Ergänzung und Neuanlage von Kleinstruk-turen wie Baumreihen, Einzelbäumen und Hecken vor. Streuobstwiesen sollen erhalten und weit-räumige Grünverbindungen und Erholungsbereiche geschaffen und vernetzt werden. Die landwirt-schaftlichen Flächen im Plangebiet sollen langfristig auf integrierten ökologischen Landbau umgestellt werden (siehe auch UVS/LBP, Seite 9, Punkt 2.1).

Demgegenüber sieht die Planung der Südtangente den Verlust einer Baumreihe auf ca. 1018 m² vor. Ein Feldgehölz wird auf ca. 227 m² und Gebüsch auf ca. 101 m² in Anspruch genommen. Intensiv-grünland ist auf einer Fläche von ca. 11862 m² mit einer mittleren bzw. geringen Eingriffserheblich-keit betroffen und auf einer Fläche von ca. 6695 m² mit hoher Eingriffserheblichkeit.

Des Weiteren kommt es zum Verlust von Suggestionsflächen mit Gehölzen auf einer Bahnböschung auf ca. 155 m². Ruderalvegitation wird auf insgesamt 5821 m² mit mittlerer bzw. geringer Eingriffs-erheblichkeit und auf einer Fläche von ca. 1433 m² mit hoher bzw. mittlerer Eingriffserheblichkeit beansprucht.

Außerdem gehen Kleingärten auf ca. 3402 m² und Streuobstwiesen auf insgesamt ca. 4686 m² ver-loren. Ackerflächen werden auf insgesamt ca. 36249 m² überbaut.

Daraus folgt, dass sämtliche Ziele des Landschaftsrahmenplanes Stuttgart nach Umsetzung der ge-planten Südtangente nicht mehr bzw. nicht mehr befriedigend umgesetzt werden können.


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Schreiben vom 31. August 2006
an Regierungspräsidium Stuttgart

Schutzgut Tiere und Pflanzen

Die geplante Südtangente verläuft laut UVS/LBP durch ein Gebiet, das bislang ohne belästigende Lärm- und Schadstoffbelastung durch Verkehr belastet war und in der UVS mit einem funktionalen Wert der Stufe 3 (hoher funktionaler Wert) bewertet wurde (Seite 15 UVS/LBP).

Der beplante Bereich ist vor allem durch extensive Streuobstwiesen geprägt. Die Südtangente soll durch mehrere "§ 32 Biotope" (vergleiche dazu im Einzelnen Seite 11 UVS/LBP) führen.

Zudem liegt westlich von Magstadt ein Teilgebiet des potenziellen EU-Vogelschutzgebietes "Streu-obstwiesen, Heiden und Wälder um Weil der Stadt S 83".

Im östlichen Teil der geplanten Ortsumfahrung reicht das Landschaftsschutzgebiet "Glemswald" (DE7320/341) an die Südtangente heran. Nördlich der Alten Stuttgarter Straße liegt das Naturdenkmal "Lindenallee Sommerhalde" (laufende Nummer 15/18). Außerdem befindet sich nördlich der Magstadter Sportanlage das Naturdenkmal "Hutebuchen" (6 Rotbuchen, laufende Nummer 16/19).

Des Weiteren liegt westlich der Trasse ein Teilgebiet des FFH-Gebietes "Gäulandlandschaft an der Würm" (DE7319/341). Eine Bestandsbeschreibung und Bewertung der vorhandenen Tierarten im Plangebiet wurde nicht vorgenommen. Vielmehr wurden die Daten und die Bezeichnungen der Untersuchungsflächen aus dem Kartierbericht Fauna zur Planfeststellung der Bahnstrecke Böblingen – Renningen, S 60, entnommen (Vergleiche Seite 28 UVS/LBP). Es ist fraglich, in wie weit die Ergeb-nisse der Bestandsaufnahme im Rahmen der Planfeststellung für die S 60 überhaupt verwertbar sind, da die Flächen des Verfahrens nicht mit den Flächen des Plangebietes Südtangente identisch sind. Potenziell stellen die Flächen des Plangebietes, die entlang der Bahndämme führen, Ausbreitungs-achsen für die Wechselkröte dar (vergleiche Seite 28 UVS/LBP).

Die Beeinträchtigung des potentiellen EU-Vogelschutzgebietes durch die Südtangente ist in der UVS nicht ausreichend quantifiziert worden.

Im Plangebiet sind Arten der sogenannten Roten Liste nachgewiesen (vergleiche Seite 72 UVS/LBP). Es wird die pauschale Behauptung aufgestellt Brutstandorte der vorhandenen Arten werden durch das Vorhaben nicht in Anspruch genommen. Da im Rahmen der vorliegenden Planfeststellung eine Be-standsaufnahme überhaupt nicht stattgefunden hat, ist nicht ersichtlich, auf welchen Untersuchungen diese Behauptung beruht.

An anderer Stelle kommt die UVS (Seite 73 ff.) zu dem Ergebnis, dass die Verbotstatbestände des
§ 42 Bundesnaturschutzgesetz und des Art. 12 Abs. 1b und d hinsichtlich anderer gesetzlich geschützter Arten (Käfer, Tagfalter, Hautflügler) durch den Neubau der geplanten Südtangente durchaus erfüllt werden. Dieser Verstoß wird in der UVS mit der pauschalen Aussage gerechtfertigt, dass die neu zu schaffenden Lebensräume von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen diesen Verstoß neutralisieren könnten.

Das auf solchen pauschalen Behauptungen basierende Ergebnis der Studie, Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen seien verhältnismäßig, muss wegen der oben genannten Aus-führungen als fehlerhaft bezeichnet werden.

Schutzgut Boden

Laut der UVS (Seite 76 UVS/LBP) werden Böden mit mittlerer Wertigkeit auf einer Fläche von ca. 13.022 m² durch den Straßenkörper bzw. Wege überbaut. Böden hoher Wertigkeit sind auf einer


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Schreiben vom 31. August 2006
an Regierungspräsidium Stuttgart

Fläche von ca. 30.388 m² betroffen. Für die geplante Überbauung unversiegelter Wege für Damm-bauten, ein Rückhaltebecken, Bankett und Entwässerungsmulden besteht ein weiterer Flächenbedarf von insgesamt ca. 18.810 m², von Boden mittlerer Wertigkeit sowie von Böden hoher Wertigkeit in einer Größenordnung von insgesamt 23601 m².

Insgesamt werden laut UVS ca. 2,7 Hektar unversiegelter Flächen überbaut (vergleiche dazu im Einzelnen Seite 76 UVS/LBP).

Laut UVS (Seite 77 UVS/LBP) kommt eine Schadstoffbeeinträchtigung der umliegenden Böden durch Streusalze in Betracht. Offen bleibt, wie sich diese Tatsache auf die Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Hinblick auf die damit verbundene Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes auswirkt.

Die Studie ersetzt eine solche Prüfung durch die pauschale Feststellung, die Beeinträchtigungen durch den Schadstoffeintrag seien nicht quantifizierbar.

Daher kommt die Studie auch an dieser Stelle zu verfälschten Ergebnissen.


Schutzgut Wasser

Die Südtangente verläuft unstreitig durch das Wasserschutzgebiet "Krähental" (WSG Zone III). Laut UVS (Seite 94 UVS/LBP) sei diese anlagebedingte Bebauung des Wasserschutzgebietes vernach-lässigbar, da der Kreisverkehr an der Maichinger Straße nur ca. 200 m² innerhalb dieser Zone liege.

Andererseits geht die Studie davon aus, dass es durch die Südtangente zu Schadstoffbeeinträch-tigungen z. B. im Form von Tausalzen, in den umliegenden Biotopen komme. Diese Beeinträchti-gungen seien aber nicht quantifizierbar (Seite 64 UVS/LBP). Daraus folgt, dass mit Schadstoffbeein-trächtigungen des Wasserschutzgebietes durchaus zu rechnen ist.

Ungeprüft bleibt in der UVS die Tatsache, dass ein Teil des Abwassers in der am Kreisverkehr vorge-sehenen Mulde versickert und damit direkt in das Wasserschutzgebiet geleitet wird.

Auf Seite 94 der UVS geht die Studie davon aus, dass daneben eine Beeinträchtigung des Grund-wassers im Bereich der Unterführung der Bahnstrecke nicht zu erwarten sei. Gestützt wird diese Aussage damit, dass laut der Ingenieurgesellschaft Kärcher, 2003, eine so genannte Flachgründung vorgeschlagen worden sei. Offen bleibt jedoch, welche Art der Bauausführung in Betracht kommt, wenn eine solche Flachgründung technisch nicht durchführbar ist.

Insbesondere bleiben die Auswirkungen einer so genannten Tiefgründung auf das Grundwasser in der UVS völlig unberücksichtigt.

Nach § 1a WHG sind vermeidbare Beeinträchtigungen des Wasserhaushaltes zu unterlassen. Hier ist davon auszugehen, dass der Bau der Südtangente wegen der fehlenden verkehrlichen Erforderlichkeit auch gegen § 1a WHG verstößt.


Schutzgut Klima / Luft

Laut UVS/LBP ist das gesamte Plangebiet durch Staub- und Luftschadstoffe bisher nur gering


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Schreiben vom 31. August 2006
an Regierungspräsisidium Stuttgart


belastet (vgl. Seite 39 UVS/LBP). Ein Schadstoffgutachten liegt nicht vor (vgl. Seite 49 UVS/LBP).

Die Bewertung von Schadstoffkonzentrationen erfolgt in der UVS "verbal argumentativ" auf Basis des zugrunde gelegten Verkehrsaufkommens. Die Daten betreffend des Verkehrsaufkommens wurden aus der Verkehrskonzeption Magstadt, Bender + Stahl 2003, entnommen.

Das Verkehrsgutachten geht aber nicht vom Gesamtverkehrsaufkommen aus, das sich aus Bestand von Südtangente, Osttangente, B 464 und die planfestgestellten sechsstreifigen Ausbau der A81 und der A 6 inkl. der im Rahmen der sechsstreifigen Ausbaus der A 8 geplanten Anschlussstellen der Autobahn A 8 "Leonberg West" und "Rutesheim" sowie des Ausbaus der B 295 zwischen der An-schlussstelle Leonberg West und Renningen, des Aus- und Neubaus der K 1059 zwischen Rutesheim und Leonberg Höfingen und des Neubaus der Nord-Ostumgehung Rutesheim, ergibt.

Außerdem wurde für die Beurteilung der Auswirkungen auf das Schutzgut Klima / Luft, das Gutachten über die Luftschadstoffemissionen der Bader Konzept GmbH vom 30. Juni 2006 zugrunde gelegt.

Dieses Gutachten bezeichnet den Planzustand als den Zustand nach Realisierung der S 60, der B 464, der Süd- und Osttangente nach dem Rückbau der L 1189.

Der Planzustand berücksichtigt damit von vornherein weder die Zusatzbelastung der Südtangente noch die oben genannten Ausbaumaßnahmen an den verschiedenen Autobahnen und Bundesstraßen. Folglich wurde in diesem Gutachten erst recht nicht die Gesamtverkehrsbelastung dieser Straßen-bauvorhaben geprüft.

Ferner differenziert dieses Gutachten nicht zwischen LKW- und PKW-Verkehr, sondern setzt den LKW-Anteil pauschal mit 10% an (vgl. Seite 5 des Gutachtens, Planfeststellung v. 30.6.2006). Diese Pauschale ist in Anbetracht des bereits bestehenden LKW-Verkehrs und der zu erwartenden Zunahme des LKW-Aufkommens wegen des von der Gemeinde geplanten zusätzlichen Gewerbegebietes und des Nutzfahrzeugverkehrs zum und vom Steinbruch äußerst unrealistisch. Aus diesem Grund ist das Gutachten an dieser Stelle als fehlerhaft zu betrachten.


Schutzgut Landschaft und Erholung

Unstreitig kommt es zu einer technischen Überprägung des Landschaftsraumes und damit auch zu einer Unterbrechung von Sichtbeziehungen. Die bisher hohe Freizeit- und Erholungsfunktion des zu überplanenden Gebietes wird durch die Straßentrasse erheblich beeinträchtigt.

Zu pauschal ist die Schlussfolgerung, eine Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes "Glemswald" sei nicht zu befürchten. Eine solche Möglichkeit der Beeinträchtigung wurde in der UVS unter dem Gesichtspunkt des Schutzgutes Erholung jedenfalls nicht geprüft.


Vorgesehene Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen

Die vorgesehenen Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen sind völlig unzureichend, um den geplanten Eingriff zu kompensieren. Als Ausgleichsmaßnahme A 4 wird die Anlage von Streuobst-wiesen auf mehreren Teilflächen vorgesehen. Geplant ist damit einzig die Bepflanzung und die Entwicklung des Unterwuchses.

Unerwähnt bleibt die Aufwuchs- und Entwicklungspflege der anzupflanzenden Obstbäume. Da die Obstbäume aber einer ständigen Pflege bedürfen, um die mit der Planung einhergehenden klimatischen, landschaftlichen Veränderungen sowie den dadurch bewirkten Bestandsverlust zahlreicher Pflanzen auszugleichen, wäre dies zwingend notwendig.


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Schreiben vom 31. August 2006
an Regierungspräsidium Stuttgart


Da Aufwuchs und die Entwicklung der Streuobstbestände aber gerade nicht sichergestellt sind, geht die Ausgleichsmaßnahme A 4 ins Leere.

Des Weiteren sind als Ersatzmaßnahme B 1, verschiedene Arbeiten am Planbach, vorgesehen. Exakt die gleichen Arbeiten sind aber bereits als Ersatzmaßnahme im Rahmen des Bebauungsplanverfah-rens Osttangente beschrieben. Folglich wird hier eine identische Maßnahme doppelt aufgezählt.

Weiterhin ist als Ersatzmaßnahme E 2, Arbeiten am Steinbruch östlich von Magstadt, vorgesehen. Abgesehen davon, dass die identische Maßnahme ebenfalls bereits im Bebauungsplanverfahren zum Bau der Osttangente vorgesehen ist, wurde diese Maßnahme bereits durch einen Mitarbeiter der zuständigen Forstbehörde durchgeführt, so dass die Durchführung dieser Arbeiten lediglich den Ist-Zustand beschreibt und rein begrifflich nicht mehr als Ersatzmaßnahme bezeichnet werden kann.

Da ein Eingriff in Natur und Landschaft nur dann ausgeglichen ist, wenn die soweit beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes in gleichwertiger Weise ersetzt sind oder das Landschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist, kann wegen der oben genannten Fehler der UVS nicht von einem Ausgleich gesprochen werden.

Als Verein der sich als Ziel den Natur- und Umweltschutz gesetzt hat, erheben wir aufgrund der vorstehend genannten Gründe Einwendungen und verlangen eine

1.) Vermeidung von Beeinträchtigungen von Natur und Umwelt welche durch das Planfeststellungsverfahren "Südtangente" (Neubau L 1189, Ortsumfahrung Magstadt) hervorgerufen werden.

2.) Es sind Kompensationsmaßnahmen vollständig und fachgerecht durchzuführen.

3.) Schädigungen von FFH-Gebieten am Rande des Planungsgebiets können nicht hingenommen werden.

4.) Die Schädigung des Grundwasser durch Schadstoffe ist zu unterlassen.

5.) Für sämtliche allgemeinen Feststellungen, dass Schutzgüter nicht beeinträchtigt werden, sind detaillierte Nachweise über durchgeführte Untersuchungen zu erbringen.

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerforum Magstadt e.V.



Uta Spellenberg
1. Vorstandsvorsitzende
Margit Lenz
2. Vorstandsvorsitzende

Bürgerforum Magstadt e.V. ist eingetragen beim Amtsgericht Böblingen, Registergericht, Geschäftsnummer VR 1702. Der Verein ist gemeinnützig. Gemeinnützigkeitsbescheinigung erteilt vom: Finanzamt Böblingen, Aktenzeichen 56002/38064, SG: 03/04,
gültig bis 16.10.2008.