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Luftqualität: Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Bürger

In einem Urteil zur Luftqualität hat der EuGh (Europäische Gerichtshof) klargestellt, dass die Richtlinien der EU von den Behörden umzusetzen sind. Für Magstadt ist dieses Urteil für den Durchgangsverkehr in der Maichinger, Weilemer und Renninger Straße interessant. Besonders der Schwerlastverkehr mit seiner Umweltbelastung vom Steinbruch fällt hierunter.

Der EuGh bezieht sich in seinem Urteil auf "Art. 7 Abs. 3 der Richtlinie 96/62/EG des Rates vom 27. September 1996 über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1882/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. September 2003". Er betont, dass die Mitgliedsstaaten bei Überschreitung der festgelegten Grenzwerte Maßnahmen ergreifen müssen, um "... zu einem Stand unterhalb dieser Werte oder Schwellen zurückzukehren."

Für die betroffenen Magstadter Bürger sind die in der Urteilsbegründung unter den laufenden Nummern 34 bis 47 enthaltenen Ausführung wichtig.

Eine Verschleppung der Maßnahmen zur Herstellung der Luftqualität innerhalb der Grenzwerte durch untätige Behörden ist unzulässig.

Den Text des Urteils können wir hier nicht einstellen, da die Veröffentlichung im Internet dem Urheberrechtsschutz unterliegt.


Hier das Urteil des EuGh in der Spalte Rechtssache unter C-237/07

(http://curia.europa.eu/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Rechercher&docrequire=alldocs&numaff=&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=ENVC&mots=&resmax=100?lang=de&Submit=Rechercher
&docrequire=alldocs&numaff=&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=ENVC&mots=&resmax=100)

(Die Webseite mit dem Urteil ist leider nicht mehr vorhanden!)
16.02.2010


04.08.2008