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Gemeindeentwicklungsplan für Magstadt

1. Zielsetzung der Gemeindeentwicklungsplanung

Der Gemeindeentwicklungsplan versteht sich als Leitlinie für die künftige Entwicklung der Gemeinde Magstadt. Dabei wird ein ganzheitlicher thematischer Ansatz in Verbindung mit prozesshaften Entwicklungspersperspektiven gewählt. Die Ergebnisse dieses Prozesses beleuchten nicht nur Aspekte der Siedlungsflächenentwicklung, sondern zeigen auch entsprechende Wirkungen z.B. auf andere Fachebenen, städtische Infrastruktureinrichtungen, etc. auf.

Besondere Berücksichtigung finden dabei ökologische und ökonomische Handlungsspielräume. Aus der Gemeindeentwick1ungsplanung sollen Grundsätze für die langfristige Entwicklung aufgezeigt werden. Die Planungs- und Handlungsempfehlungen ergeben schließlich eine Leitlinie für das Handeln in Politik und Verwaltung und dienen gleichzeitig als Orientierungshilfe für die Bürgerinnen und Bürger.

2. Leitbild

Magstadt muss sich überlegen, nach welchen Kriterien es eine nachhaltige Entwicklung gestalten will, die sowohl ein einträchtiges soziales Miteinander von Jung und Alt, die Erhaltung und Verbesserung einer lebenswerten Umwelt als auch eine wirtschaftlich gesunde Entwicklung der Gemeinde zulässt, ohne die Entwicklungsmöglichkeiten der folgenden Generationen zu beeinträchtigen. Hierzu ist ein Leitbild erforderlich und zu beschließen, das z.B. folgendermaßen lauten könnte:

2.1 Natur und Umwelt.

Das Grün im Magstadter Wappen ist uns Verpflichtung mitten im Ballungsraum Stuttgart eine grüne Oase zu erhalten, um unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie erholungssuchenden Gästen eine natürliche und gesunde Umwelt in vielgestaltiger, herrlicher Landschaft bieten zu können. Hierzu ist das Projekt "Plenum Heckengäu" zu nutzen und die Ansätze umzusetzen (s. Ziffer 12) .

Aufrechterhaltung und Aufwertung der grünen Schneisen (Planbachaue, Erbachaue, Friedhof, Ries) als Wegebeziehungen zwischen Ortslage und Naherholungsbereichen.

2.2 Leben in Magstadt

Wohnen, Arbeiten und Einkaufen sehen wir als Einheit, die es insbesondere im Ortskern zu erhalten und weiterzuentwickeln gilt. Hierbei streben wir den Ort der kurzen Wege an, um die täglichen Besorgungen und Verrichtungen möglichst fußläufig ermöglichen zu können. Dem ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) ist Vorrang vor dem MIV (Motorisierten Individualverkehr) einzuräumen. Die Innenentwicklung (Ortskernsanierung) hat Vorrang vor der Erschließung neuer Wohngebiete am Ortsrand, soweit sie nicht in behutsamen Rahmen der Ortsrandabrundung dient Magstadt soll künftig in erster Linie bevorzugter Lebensmittelpunkt (keine Schlafstadt) für Menschen und deren Familien sein, die in Magstadt :und den umliegenden Städten arbeiten. Dabei muss Magstadt trotz hervorragender Verkehrsinfrastruktur seinen dörflichen Charakter mit den vielfältigen ehrenamtlichen Aktivitäten und 'seinem Vereinsleben bewahren und weiterentwickeln. Das Wachstum soll maßvoll nach dem Grundsatz Qualität vor Quantität erfolgen. Magstadt soll keine Industriegemeinde werden.

2.3 Soziales Miteinander

Die Gemeinde ist Gemeinschaft aus Jung und Alt, aus Gesunden und Kranken, aus Einheimischen und Ausländern. Die Gemeindeentwicklung muss so verlaufen, dass die einzelnen Bevölkerungsgruppen harmonisch zusammenleben können. Die Integration von Neubürgern in das Gemeindeleben ist oberstes Ziel. Der demographischen Entwicklung ist dahingehend Rechnung zu tragen, dass einerseits für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche zeitgemäße und insbesondere flexible Betreuungs-Angebote und Bildungseinrichtungen vorgehalten werden. Gleichzeitig müssen aber auch Wohnungsangebote und -formen für die stark steigende Zahl älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger entwickelt werden, die möglichst lange eine Selbstversorgung inmitten der Gemeinschaft ermöglichen.

Zur Förderung der Integration ist jegliche Gettobildung zu vermeiden, eine weitgehende Durchmischung der einzelnen Bevölkerungsgruppen in allen Bereichen des Gemeindelebens ist anzustreben. Die Voraussetzungen hierfür sind wesentlich durch die Ortskernsanierung zu beeinflussen.

Grundsätzlich sollen sich die Bürger und Steuerzahler in ihrer Gemeinde zuhause und wohl fühlen und sich wiederfinden: Dazu müssen sie auch erkennen können, dass ihre Steuermittel und Engagements in die Gemeindeentwicklung einfließen und sichtbar werden. Um das Subsidiaritätsprinzip, das Grundlage allen kommunalen Handelns sein muss, wirkungsvoll umsetzen zu können, ist die Motivation hin zu mehr bürgerschaftlichem Engagement und weg von einer weitverbreiteten Versorgungsmentalität unabdingbar.

Die Gemeinde (Iat. Communis = alle gemeinsam) muss das bestehende vielseitige bürgerschaftliche Engagement erhalten bzw. noch stärker ausbauen nach dem Motte "die Gemeinde sind wir, wir tun was dafür"

2.4 Wirtschaft

Die Wirtschaftskraft der Gemeinde ist zu erhalten und auszubauen, die Gewerbegebiete müssen optimal erreichbar und ohne großen Suchverkehr auch gut auffindbar sein. Wir legen Wert darauf, dass die bestehenden Gewerbegebiete so ins überörtliche Verkehrsnetz angebunden werden, dass sie den Innenort nicht belasten. Neben einer geringfügigen Abrundung und Vernetzung der bisherigen Gewerbegebiete ist die weitere Entwicklung von Gewerbe und Industrie im Westen von Magstadt zwischen Bahnlinie und B 464, ausgehend vom Gewerbegebiet Hühneräcker in Richtung Süden vorzusehen.

3. Grundlagen bzw. kurz- und mittelfristige Themen

Flächennutzungsplan 2010 / Seit 2002 eingetretene Änderungen der Rahmenbedingungen

3.1 Verkehrliche Entwicklung

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 22. Oktober 2002 wurden die Weichen für die grundlegende künftige Straßennetzstruktur im Bereich Magstadt gestellt. Die Konzeption basiert neben der B 464-neu im wesent1ichen auf der Verlagerung der qualifizierten Landes- und Kreisstraßen aus dem Ort heraus auf ein Tangentensystem um den Ort herum. Hierfür sind im Zuge der S60 eine Südtangente sowie zusätzlich eine Osttangente vorgesehen. Mit der Realisierung dieser Straßen wird Magstadt ganz erheblich vom Verkehr entlastet. Dadurch werden die Voraussetzungen geschaffen, den Straßenraum im Innenbereich neu zu ordnen und so umzugestalten, dass die Aufenthaltsqualität und damit die Bedingungen für Wohnen; Arbeiten und Einkaufen entscheidend verbessert werden.

Dieses innerörtliche Verkehrskonzept, (das sich sowohl mit dem fließenden als auch dem ruhenden Verkehr (Parkraumsituation) zu befassen hat, steht unmittelbaren, funktionalen und zeitlichen Zusammenhang mit Ortskernsanierung, S60, Süd- und Osttangente, Ortsbuskonzept und künftiger Gemeindeentwicklung.. Es steht also nicht für sich alleine, sondern ist integrierter Bestandteil eines Gesamtkonzeptes.

Die drängendsten Fragen, die hierbei im Zusammenwirken mit der Gemeindeplanung kurzfristig beantwortet werden müssen, sind z.B.:

- Wie sieht die künftige (mit S60 und B464-neu) Verkehrsführung im Bereich des derzeitigen Sanierungsgebietes "Ortskern lI", also zwischen Maichinger-, Mühl- Bach-, Alter Stuttgarter-, Plan- und Neuer Stuttgarter Straße aus?
- Wie wird die Situation am Rathaus-Eck gelöst?
- Wie wird in der Übergangszeit zwischen Fertigstellung S60 und Inbetriebnahme B464-neu die Verkehrsabwicklung aussehen?
- Welche Bedeutung und Funktion kommen künftig der Alten Stuttgarter Straße sowie der Weilemer- und Renninger Straße zu?
- Wie hoch ist die Verkehrsbelastung an den Knotenpunkten K 1005/K 1065, L 1188/K 1065 (Gatter) L 1188/L1189 etc?
- Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Planung bzw. Knotenpunktgestaltung der Osttangente und ggf. Südtangente?
- Welche neuen Parkmöglichkeiten oder Restriktionen hinsichtlich des ruhenden Verkehrs sind möglich bzw. erforderlich, um eine geordnete und reibungslose Abwicklung von Fuß- und Radverkehr (Schulweg!), motorisiertem Individualverkehr (MIN), Bus, Müllabfuhr und Rettungsfahrzeugen sowie LKW -Verkehr im Industrie- und Gewerbegebiet zu ermöglichen?

3.2 Räumliche Entwicklung nach Außen

3.2.1 Mit der Realisierung von Süd- und Osttangente ergeben sich neue Abrundungsmöglichkeiten für den Ort, über die zu entscheiden ist. Dies sind:
- Erweiterung Gewerbegebiet Süd bis an die künftige, Südtangente (ca. 2,5 ha). Bislang vorgesehen 1,6 ha
- Wohnbebauung nördlich der Alten Stuttgarter Straße zwischen "Am Bierkeller", Hochspannungsleitung und nach Norden abfallender Hangkante (ca. 2,5 ha) Bislang vorgesehen 0 ha.
- Erweiterung des Wohngebietes östlich der Eichenstraße nach Osten bis max. zur Hochspannungsleitung. (ca. 3,5ha).
Bislang vorgesehen 1,3 ha .
- Erweiterung des Mischgebietes östlich der Eichenstraße nach Osten bis max. zur Hochspannungsleitung. (ca. 1,0 ha).
Bislang vorgesehen 0,4 ha.

Zu überlegen ist hierbei auch inwieweit ein Mischgebietsgürtel zwischen künftiger Wohnbebauung und Hochspannungsleitung bzw. Osttangente sinnvoll untergebracht werden kann.
- Verzicht auf eine über den Bestand hinausgehende Erschließung des Gewerbegebietes Ost

3.2.2 Geplantes Wohngebiet "Seele/Metzlesbach"
Überprüfen nach Größe (Bauabschnitte), grundsätzlichem Bedarf, zeitlicher Priorität, u.a. vor dem Hintergrund der im Regionalplan geforderten S-Bahnnahen Wohnansiedlung.

3.2.3 Geplantes Wohngebiet Vorbehaltsfläche "Hühneräcker/Hoher Stein"
Überprüfen nach Größe (Bauabschnitte), grundsätzlichem Bedarf, zeitlicher Priorität, u.a. vor dem Hintergrund der S-Bahnnahen Wohnansiedlung.

3.2.4 Geplantes Gewerbegebiet "Nördlich Felsenstraße"
Überprüfen nach grundsätzlichem Bedarf, Erweiterungsmöglichkeit, zeitlicher Priorität, Überbaubarkeit des Gewässers, Erschließungsaufwand und -nutzen.

3.2.5 Geplantes Gewerbegebiet "Hölderle"
Überprüfen nach grundsätzlichem Bedarf, Erweiterungsmöglichkeit, zeitlicher Priorität, Teilerschließung für P+R, evtI. zur Ansiedlung eines Discount-Marktes.

3.2.6 Erweiterung bestehendes Gewerbegebiet "Felsenstraße nach Süden "
Ersatz für Hölderle, überprüfen nach grundsätzlichem Bedarf, Erweiterungsmöglichkeit, zeitlicher Priorität.

4. Innenentwicklung

4.1 Ortskernsanierung
4.1.1 Schoenenberger Areal
4.1.2 Mühlstraße, Bachstraße
4.1.3 Alte Stuttgarter Straße
4.1.4 Oberer Marktplatz .
4.1.5 Maichinger Straße incl. Einkaufszentrum (Edeka Markt)
4.1.6 Adler
4.1.7 Erweiterungsfläche Seniorenzentrum (Brunnenstraße, Kiga Brunnenstraße inkl. gemeindeeigene Fläche nördlich des Planbachs
4.1.8 Bereich Neue Stuttgarter Straße, Planstraße, Planbach, Waaghäusle, Neuordnung, Neubebauung. Platzgestaltung
4.1.9 Neuordnung Planstraße zwischen Planbach und Krautstraße
4.1.10 Neuordnung Ecke Planstraße / Krautstraße

4.2 Ansiedlung eines Discount-Marktes,
Standortfrage, verkehrliche Anbindung, Ortskernrelevanz
4.3 Sonstige Neuordnungsareale; ggf. Ansätze für weitere Sanierungsgebiete
4.3.1 Neuordnung Ecke nördliche Brühlstraße und westl. Neue Stuttgarter Straße
4.3.2 Neuordnung zwischen Brauereistraße, Weilemer Straße und Moltke Straße
4.3.3 Beisser-Areal
4.3.4 Aufwertung/Umwandlung Gewerbegebiet Ost zwischen Eissee, Planbach und Hutwiesenstraße (Isergelände) .

5. Siedlungswasserwirtschaft

5.1 Hochwasserschutz:
Die Studie des lng. Büro Prof. Sieker hat ergeben, dass die Hochwasserproblematik weniger aus dem oberhalb des Gemeindegebietes gelegenen Hölzertal hervorgerufen wird, sondern eher durch den Abfluss von den versiegelten Flächen des Siedlungsgebietes. Problematisch ist hierbei insbesondere, dass der überwiegende Teil der Regenüberlaufbecken und der Erbach vor der Engstelle im Bereich Planstraße/Neue Stuttgarter Straße in den Planbach mündet und dort zu Rückstaus bis in Bach-/Mühlstraße und Maichinger Straße führt und Überschwemmungen verursacht. Mit der Fortschreibung des AKP's (allgemeiner Kanalisationsplan) sind diese Punkte vertieft zu untersuchen.

5.2 Ebenfalls im Zusammenhang mit dem AKP sind die Fragen des Fremdwasser Zuflusses (nicht behandlungsbedürftiges Abwasser, Grundsatz des Verdünnungsverbots) auf die Kläranlage zu klären. Der Fremdwasseranteil ist so hoch, dass wir künftig Gefahr laufen, bei der Abwasserabgabe erheblich mehr bezahlen zu müssen. Bislang zahlen wir nur 50% der Abwasserabgabe. Diesen "Rabatt" erhalten wir aber nicht mehr, wenn der Fremdwasseranteil dauerhaft zu hoch ist.

Hierbei ist insbesondere an Quellwasser aus der Erbachaue, Quellwasser vom Gewann Birke / Hohes Kreuz und anderen Quellfassungen / Undichtigkeiten der Kanalisation zu denken.

5.3 Die Erbachverdohlung ist in noch zufriedenstellendem Zustand. Dennoch belaufen sich die Kosten für notwendige Unterhaltung und Sanierung auf eine Größenordnung von 136.000 Euro.
5.4 Regenwasserkanal
Sofern es nicht gelingt, durch Abkoppelungsmaßnahmen (Regenwasserrückhaltung bzw. Versickerung) den Regenwasserabfluss zu reduzieren, muss überlegt werden, inwieweit ein Regenwasserentlastungskanal/Verlegung der Erbachverdohlung über die Maichinger Straße, Weilemer- und Renninger Straße bis Ortsende in den Planbach oder alternativ über Maichinger Straße und Neue Stuttgarter Straße in den Planbach sinnvoll, möglich und finanzierbar ist. Umsetzbar wären diese Maßnahmen im Zusammenhang mit einem Rückbau/Umgestaltung der Maichinger bis Renninger Straße im Zusammenhang mit dem Verkehrskonzept. Hierbei spielt z.B. auch eine Rolle, wie viel Platz vom Adler benötigt würde, um eine sinnvolle Leitungsführung realisieren zu können.

6. Wasserversorgung
Wasserversorgungsstudie ist auf den Weg gebracht. Evtl. Anpassungen an zu ändernden FNP sind zu berücksichtigen.

7. Demographische Entwicklung
Seniorengerechte Wohnungen, Umfeldgestaltung, Erweiterung Seniorenzentrum, altersgerechte Mobilität (Ortsbus?), altersgerechte Spazierwege im Ort, attraktive Angebote für Familien, die das Ja zum Kind fördern.

8. Kinder- und Jugendbetreuung
Mit dem Konzept für ein Jugend- und Vereinshaus sind die Weichen gestellt. Das Konzept ist so angelegt, dass künftigen Anforderungen hinsichtlich Ganztagesbetreuung auch für Schulkinder entsprochen werden kann.

9. Sportstättenplanung
Auch hier liegt mit dem Beschluss des GR, die Sportplätze an den Sportverein zu verpachten und den Tennenplatz in ein zweites Rasenspielfeld und ein zusätzliches Allwetter-Spielfeld mit Ricotenbelag umzuwandeln, eine langfristige Planung vor. Eine weitere Sporthalle ist in absehbarer Zeit weder erforderlich noch finanzierbar.

10. Schulentwicklungsplanung
Aufgrund der demographischen Entwicklung ist auch bei steigender Bevölkerungszahl nicht mit einem wesentlichen Anstieg von Schülern zu rechnen. Die Grund- und Haupt-Schule verfügt bereits heute über erhebliche Platzreserven, so dass auch hier derzeit kein Planungs- bzw. Erweiterungsbedarf besteht.

11. Darstellung und Positionierung der Gemeinde in der Region - Stadtmarketing
- Erscheinungsbild
- Corporated Design

12. Plenum Heckengäu / Ansatzpunkte des Plenumkonzepts auf Magstadter Markung