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Über Erläuterungen zu den Varianten informiert ein Schreiben des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 01.02.2005.

Mit Schreiben vom 01. Februar 2005 teilt das Regierungspräsidium u.a. folgendes mit:

Die L1189 Schafhausen – Stuttgart, die bisher über die Schafhausener Straße, die Maichinger Straße und die neue Stuttgarter Straße durch Magstadt hindurch führt, wird in Zukunft von Schafhausen über die bereits genannte Querspange zur L 1185 und weiter über die Ersatzstraße für den beseitigten Bahnübergang zur K 1005 geführt.

Da Landesstraßen nach dem Straßengesetz von Baden-Württemberg ein zusammen hängendes Netz bilden müssen, muss die Verbindung zur L 1188 von Sindelfingen bzw. zur bestehenden L 1189 in Magstadt hergestellt werden.

Dem Kraftfahrzeugführer ist es natürlich freigestellt, die für ihn günstigste Fahrstrecke zu wählen. Das wäre sicher hier die bestehende K 1005 in Richtung Stuttgart, auch wenn die L 1189 nominell über das Magstadter Zentrum geführt und gewidmet werden würde.

Für die Herstellung einer zusätzlichen Osttangente von der Einmündung der Südtangente in die K 1005 zur L 1189 besteht für das Land keine rechtliche Grundlage. Der Generalverkehrsplan von Baden-Württemberg von 1992 sieht eine solche Verbindung auch nicht vor.

Sofern die Gemeinde diese Straße in eigener Baulast herstellen will, bestehen dagegen von der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Unabhängig von der Widmung würde sie sicher ebenso wie der bereits vorhandene Straßenzug über die K 1005 und die L 1188 einen wesentlichen Teil des Verkehrs in Richtung Stuttgart aufnehmen und dafür den Ortskern entlasten.

Entscheidend für die Benutzung einer Straße durch den überregionalen Verkehr ist nicht die Widmung der Straße, sondern die günstigere Führung (geringere Fahrzeit) und begreifbare Lenkung des Verkehrs (Wegweisung).

Da die Schließung der L 1189 vom Land nicht vorgesehen ist, kommen für die vorgesehene Umstufung nur die Variante 1 bzw. die Variante 2 infrage. Das heißt aber nicht, dass der Verkehr zwangsweise diesen Weg nehmen muss, denn er würde auch bei Variante 2 unabhängig von der Widmung auf kurzem Weg über die K 1005 und L 1188 in Richtung Stuttgart geführt werden.

Sofern die Gemeinde Magstadt die angesprochene Osttangente von der K 1005 zur L 1189 in eigener Baulast herstellen will, muss sie die notwendigen Vorraussetzungen dafür selber erfüllen. Ob eine Umstufung später möglich ist, kann erst nach Fertigstellung unter Beachtung der Verkehrsumlagerungen entschieden werden.