Für die durch den Steinbruchverkehr betroffenen Anwohner interessanten Passagen ( 2x ) sind in roter Schrift dargestellt.

Sitzungsvorlage Nr. 138/2001 des Verband Region Stuttgart
Planungsausschuß
am 21. Februar 2001
zur Beschlußfassung
- Öffentliche Sitzung -
PLASteinbruchNSN_Kr.doc/boe

Antrag auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Erweiterung und Vertiefung des Steinbruches der
Firma NSN in Magstadt / Renningen sowie Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen.

1. Sachvortrag:
Das Landratsamt Böblingen hat den oben genannten Antrag zur Stellungnahme vorgelegt.
Beantragt wird eine Erweiterung des Steinbruches um ca. 9,6 ha auf Gemarkung Renningen und auf
einer weiteren kleinen, dem bestehenden Abbau unmittelbar südlich angeschlossenen Teilfläche im
Bereich der Gemeinde Magstadt. Darüber hinaus soll eine Teilfläche von 2,2 ha des bereits konzessionierten

Abbaus vertieft werden.
Zudem ist die grundlegende Überplanung und der Neuaufbau eines Schotterwerkes im Nordwesten
des bisherigen Steinbruches auf Gemarkung Magstadt vorgesehen. Damit soll eine Umstellung auf
leistungsfähige, immissionsarme Transporte und Produktionsanlagen erfolgen.
Aufgrund es hohen Investitionsvolumens von ca. 15- 20 Mio. DM für das neue Werk sind Erweiterung
und Werksneuplanung direkt miteinander verknüpft (nur durch eine mittel- bis langfristige Planungssicherheit
kann die Finanzierung des Werkes gedeckt werden).

Rekultivierung:
Die Abbaustätte soll - dem Abbau abschnittsweise folgend - mit unbelastetem Erdaushub vollständig
wiederverfüllt und der ursprünglichen Nutzung wieder zugeführt werden.
Noch vorhandener genehmigter Rohstoffvorrat:
Bei Aufrechterhaltung des Verzichts bisher konzessionierter Flächen (zum Schutz der Totstattquelle)
ist mit einer Restlaufzeit des Werkes von ca. 2 Jahren zu rechnen.
Durch die Erweiterung und Vertiefung wird der Rohstoffbedarf für ca. 25 Jahre sichergestellt.

Regionalplan:
Im Regionalplan ist die beantragte Fläche als „Schutzbedürftiger Bereich für den Abbau oberflächennaher
Rohstoffe“ (Plansatz Nr. 3.2.8.12) ausgewiesen. Gemäß Plansatz 3.2.8.1 soll hier die Rohstoffgewinnung
konzentriert und - soweit standortgebunden - die Verarbeitung von Rohstoffen gesichert
werden. Die Rohstoffgewinnung hat Vorrang vor anderen Nutzungen.
Daneben dient der Steinbruch auch als Deponiestandort für Bodenaushub.
Die zum Standort gehörige tabellarische Auflistung im Regionalplan enthält folgende Abstimmungserfordernisse:

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- Verkehrliche Entlastung des Siedlungsbereiches.
- Wasserschutz (hydrogeologisches Gutachten erforderlich).
- Bodenschutz.
- Außerdem wird darauf hingewiesen, dass nach Abschluss der Rohstoffgewinnung die Funktion
des betroffenen regionalen Grünzuges gleichwertig wiederherzustellen ist.
Behandlung der Abstimmungserfordernisse im Antrag:

Verkehrserschließung:
Der Steinbruch ist wie bisher über die K 1006 und die L 1185 an das überörtliche Straßennetz angeschlossen.
Nach Norden Richtung Stuttgart führt die B 295, nach Osten die L 1189 sowie nach Südosten
die L 1185. Nach Westen erfolgt der Transport über die K 1007 und die B 295.
In den Antragsunterlagen wird die hohe Belastung der Ortslagen von Magstadt hervorgehoben (aufgrund
einer Engstelle in einem Kurvenbereich, die zugleich den Kreuzungsbereich mehrerer Straßen
darstellt (L 1185, L 1189, K 1005) und einem sehr hohen Verkehrsaufkommen von annähernd
12 500 Fahrzeugen).
Zur Entlastung der Verkehrssituation in Magstadt wurde die Umgehung B 464 neu geplant. Die Planung,
die ein Umfahrung von Magstadt zwischen der Ortslage und dem Steinbruch vorsieht, ist
rechtskräftig planfestgestellt. Allerdings ist aufgrund der knappen Haushaltsmittel des Bundes und
des Landes nicht mit einer schnellen Realisierung der Maßnahmen zu rechnen. In der Zwischenzeit
sind daher Maßnahmen zur Teilentlastung wichtig.
Hierzu gehören freiwillige Vereinbarungen zu
Transportrouten zwischen Antragsteller und Gemeinde. Der Antragsteller ist auch künftig hierzu bereit.

Wasserschutz:
Entsprechend einer Auskunft des Landesamtes für Rohstoffe, Geologie und Bergbau
- sind bei einem Abbau bis auf eine Abbausohle 417 m ü. NN (dies entspricht der bisherigen Abbautiefe)
keine negativen Auswirkungen auf das Grundwasser zu befürchten;
- können jedoch bei dem beantragten tieferen Abbau bis auf eine Tiefe von 407 m ü. NN negative
Auswirkungen auf das Grundwasser nicht ausgeschlossen werden. (Das dem Antrag beigefügte
hydrogeologische Gutachten erlaubt hierzu keine schlüssige Beurteilung).
Dies spricht derzeit gegen eine Tieferlegung der Abbausohle und einen Eingriff in das Grundwasser.
Damit können zwar rund 1,47 Mio. Kubikmeter hochwertiger Rohstoff nicht genutzt werden. Der
Schutz der Grundwasservorkommen hat jedoch Vorrang.
Landschaftspflegerischer Begleitplan:
Im landschaftspflegerischen Begleitplan werden die Auswirkungen des Vorhabens auf Naturhaushalt
und Landschaft untersucht und Ausgleichsmaßnahmen vorgeschlagen.
Die mit der Erweiterung des Steinbruchs verbundenen Auswirkungen bestehen insbesondere im
Lebensraumverlust für Arten der Waldbiozönosen sowie in der Reliefveränderung und der Veränderung
des Landschaftsbildes.
Durch die vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, wie z.B. eine flächenschonende
Abbauplanung sowie Wiederverfüllung und -aufforstung und nachfolgende Ausgleichsmaßnahmen
(Entwicklung eines standortgerechten Laubmischwaldes mit Sonderstandorten), können
die Eingriffsfolgen auf ein Minimum beschränkt werden, so dass kein weiterer Kompensationsbedarf
besteht.

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Da auch das Landschaftsbild durch Auffüllung des Steinbruchs auf das ursprüngliche Geländeniveau
wiederhergestellt wird, ist der Eingriff im Sinne des NatSchG Baden-Württemberg als ausgeglichen
anzusehen. Es verbleiben damit nach Beendigung des Eingriffs keine erheblichen oder nachhaltigen
Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes. Ersatz oder Ausgleichsmaßnahmen sind nicht notwendig.

2. Beschlussvorschlag:
Die beantragte Steinbrucherweiterung betrifft einen im Regionalplan als „Schutzbedürftigen Bereich
für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe“ ausgewiesenen Bereich, Plansatz Nr. 3.2.8.12. Gemäß
Plansatz 3.2.8.1 soll hier die Gewinnung von Rohstoffen konzentriert werden.
Der Verband Region Stuttgart stimmt einem Abbau bis 417 m ü. NN unter folgenden Voraussetzungen
zu:
Entsprechend den in der tabellarischen Auflistung des Regionalplanes genannten Abstimmungserfordernissen
- sind Regelungen für eine möglichst weitgehende verkehrliche Entlastung des Siedlungsbereiches im
Einvernehmen mit der Gemeinde Magstadt zu treffen.

- Zum Schutz des Grundwasser sind in Abstimmung mit dem Landesamt für Rohstoffe, Geologie
und Bergbau geeignete Auflagen für den Abbau und die Rekultivierung vorzusehen. Der beantragten
Vertiefung des Steinbruches wird nicht zugestimmt, da gemäß Rücksprache mit dem
Landesamt auf der Grundlage des vorgelegten Gutachtens Beeinträchtigungen des Grundwassers
nicht ausgeschlossen werden können.
- Neben der Wiederherstellung der Waldfläche sind die im landschaftspflegerischen Begleitplan
dargestellten Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege verbindlich abzusichern
und die Funktionen des Regionalen Grünzugs wiederherzustellen.

Zur Bilddokumentation des Lkw-Verkehrs zum und vom Steinbruch