»Bürger für Magstadt«
Presse-Mitteilung
Magstadt soll zur Aufgabe der Hölzertalstraße gezwungen werden. Eine überraschende Wendung: Der Verband Region Stuttgart möchte seine Zustimmung zum »Zielabweichungsverfahren Osttangente« plötzlich von der Schließung der Hölzertalstraße abhängig machen.
Stimmt der Planungsausschuss des VRS am 21. Juni dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage Nr. 287/2006 zu, dann droht der Gemeinde Magstadt neues Ungemach. Denn im Sitzungspapier wird vom Verband Region Stuttgart erstmals die Schließung der Neuen Stuttgarter Straße / Hölzertalstraße und deren Teilrückbau gefordert.
Die Gemeinde Magstadt soll gezwungen werden, ihre direkte Verbindung zur Landeshauptstadt Stuttgart aufzugeben. Sie bekommt damit die Pistole auf die Brust gesetzt: Keine Zustimmung zur Osttangente ohne Schließung der Hölzertalstraße. Landrat Bernhard Maiers bereits 2002 geäußerte Bedingung, das Magstadter Verkehrskonzept »sei nur im Paket machbar«, erscheint damit wieder aktueller denn je. Auch das Zusammenspiel zwischen Verband Region Stuttgart und dem Landratsamt scheint prächtig zu funktionieren, hat doch das Landratsamt Böblingen als untere Naturschutzbehörde laut Sitzungsvorlage »eindringlich« die Bedeutung der Hölzertal-Schließung »hervorgehoben«. Bei ihren Besuchen in Magstadt haben Landrat Maier und Regionalplaner Dr. Vallee indes immer bekundet, dass die Entscheidung über die Hölzertalstraße allein in der Hoheit des Magstadter Gemeinderates liege.
Das ist nunmehr anders: Bürgermeister Dr. Merz bekommt jetzt die Quittung für den faustischen Pakt präsentiert, auf den er sich zu Beginn seiner Amtszeit eingelassen hat. Seine Partner, die ihm das »Magstadter Verkehrskonzept« in die Feder diktiert haben, fordern ihren zugesagten Lohn ein: die Hölzertalstraße.
Zuvor hatte der Verband Region Stuttgart noch auf die ortsnahe Osttangente gedrängt und Dr. Vallee gab grünes Licht für diese Trasse. Jetzt soll die Osttangente auch noch benutzt werden, um der Gemeinde Magstadt die Hölzertalstraße abzuringen. »Dieser Sinneswandel überrascht uns schon«, so der BFM-Fraktionsvorsitzende Wilfried Kress, »warum hat man diese Forderung nicht schon vor vier Jahren erhoben?« Für die BFM-Fraktion steht jedenfalls fest: »Der Magstadter Gemeinderat darf sich nicht erpressen lassen, wir werden um die Hölzertalstraße kämpfen.«
Im Juni 2006, VISDP: Wilfried Kress, Magstadt.
Und hier die fragliche Sitzungsvorlage des VRS:
"Sitzungsvorlage Nr. 287/2006
Verband Region Stuttgart, 29.05.06/ PLA28706
Planungsausschuss am 21.06.2006
zur Beschlussfassung
- Öffentliche Sitzung -
Zu Tagesordnungspunkt 2
Antrag der Gemeinde Magstadt auf Zielabweichung gern. §24 LplG für die Osttangente Magstadt
I. Sachvortrag
Die Gemeinde Magstadt beabsichtigt im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens "Osttangente Magstadt" eine Ortsumfahrung im Osten zur Verkehrsentlastung in Magstadt zu verwirklichen. Die Osttangente verläuft teilweise durch den regionalen Grünzug Nr. 5.1 des Regionalplans Stuttgart vom 22.07.1998. Der Regionalplan hat im Plansatz 3.1.1 (Z) den Schutz regionaler Grünzüge zum Ziel, der Grünzug 5.1. ist mit den Funktionen Naherholung, wohnungsnahe Erholung, Wasserhaushalt sowie weiteren Funktionen belegt. Die Planung steht damit im Widerspruch zu Zielen der Raumordnung. Zusätzlich ist das Landschaftsschutzgebiet "Glemswald" betroffen, das Vorhaben erfordert hier eine Befreiung von der einschlägigen Landschaftsschutzgebietverordnung.
Die heutige verkehrliche Situation der Gemeinde Magstadt wird geprägt durch den Schnittpunkt der beiden Landesstraßen L 1185 im Zuge der Maichinger Straße / Renninger Straße und der L 1189 Schafhauser Straße / Neue Stuttgarter Straße. Dies führt zu hohen Durchgangsverkehrsbelastungen (abschnittsweise bis zu 70%), die mit der städtebaulichen Situation enger dörflich geprägter Straßenräume in der Ortsmitte unverträglich sind. Die Verkehrsstärken erreichen Werte von 15.000 bis zu 17.000 Kfz/24h.
Für die künftige Situation des Straßennetzes Magstadt ergeben sich neue verkehrliche Randbedingungen, die zu einer weitgehenden Entflechtung der verkehrlichen Belastungen und zu der Option auf eine städtebauliche Aufwertung der Ortsmitte führen. Folgende Randbedingungen kommen zum Tragen:
Der Bau der B464 zwischen Böblingen und Renningen bildet eine westlich Magstadt gelegene tangentiale Verbindung, an die die L 1185 (Maichinger Straße) und die K1006 (Ihinger Straße) teilplanfrei angeschlossen werden.
Im Rahmen des S-Bahn-Ausbauvorhabens S60 wird die Schließung des Bahnübergangs Maichinger Straße notwendig. Ersatzweise wird eine Straßenverbindung zwischen der Ihinger Straße (K1006) und der Alten Stuttgarter Straße (K1005) mit einer planfreien Querung der Bahnlinie geschaffen.
Die vorgeschlagene Trasse ist das Ergebnis einer Variantenuntersuchung mit fünf Varianten, die nun in einer ortsnahen Lage geführt wird und im Wesentlichen der Trasse der Hochspannungsleitung (Trassenbündelung) folgt. Mit der Realisierung der Osttangente könnte somit eine vollständige Umfahrung des Ortes von der L 1189 im Osten bis zur L 1185/B464 im Westen erreicht werden. Damit wäre die Voraussetzung für die verkehrliche Entlastung und die städtebauliche Aufwertung der Ortsmitte geschaffen, denn in der Summe der Maßnahmen kann eine Reduzierung der Verkehrsstärke im Ortskern um bis zu 2/3 erreicht werden.
Im Zusammenhang mit der Planung der Osttangente als Teil des Tangentensystems um Magstadt sind folgende Maßnahmen, die teils als Kompensation verstanden werden können, vorgesehen:
Aufgabe der gewerblichen Baufläche - geplant - "Hölderle" (ca. 6,0 ha). In diesem Bereich wird die Möglichkeit der Ausweitung des regionalen Grünzugs von der Gemeinde gesehen (s. Anlage Pkt. 1.1).
Die Flächen des geplanten Gewerbegebietes werden teilweise der Erweiterung anderer Baugebiete zugeordnet. So ist die Erweiterung der gewerblichen Bauflächen "Östlich der Bahnhofstraße - Süd IV" von 1,2 ha im Sinne einer Arrondierung des Gewerbegebietes sowie die Erweiterung des "Gewerbegebiet Ost, Teil V" um 2,4 ha vorgesehen.(s. Anlage Pkt 1.2, 1.3). Weiterhin wird die Ausweisung eines Mischgebietes "Östlich Eichenstraße" von 0,3 ha vorgesehen.
Die L 1189 Neue Stuttgarter Straße/Hölzertalstraße soll in die Straßenbaulast der Gemeinde übernommen werden (s. Anlage Pkt. 1.4). Die Schließung dieser Straße kann letztendlich erst die volle gewünschte Entlastung des Ortskerns ermöglichen.
Die westliche Ausdehnung des Grünzugs im Bereich der Osttangente bleibt von der Zielabweichung unberührt, eine neue Ausformung des Grünzug und damit eine mögliche östliche Ausweitung der Bebauung ist nicht impliziert. Im Zuge der Vorklärungen zur Antragsteilung der Gemeinde Magstadt auf Befreiung von der Rechtsverordnung zum Landschaftsschutzgebiet "Glemswald" hat das Landratsamt Böblingen als untere Naturschutzbehörde auf die Möglichkeit der Kompensation des Eingriffs durch die Rekultivierung der Landesstraße L 1189 zwischen dem Gewerbegebiet Hutwiesen und dem Frauenkreuz hingewiesen und eindringlich die Bedeutung dieser Maßnahme zur Aufwertung der Kulturlandschaft im Verdichtungsraum hervorgehoben.
II. Regionalplanerische Bewertung
Der Eingriff in den regionalen Grünzug durch die Osttangente kann im Rahmen der Zielabweichung zugelassen werden unter der Voraussetzung, dass der regionale Grünzug im Bereich des heute geplanten gewerblichen Baugebietes "Hölderle" ausgeweitet wird und durch eine Schließung und Verringerung der Flächenversiegelung die Neue Stuttgarter Straße 1 Hölzertalstraße teilrückgebaut wird. Eine Stärkung des Freiraumzusammenhangs im Bereich des von der Zielabweichung betroffenen Grünzuges kann durch dessen Erweiterung nach Norden unter Einbeziehung der Planbachaue ermöglicht werden.
III. Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss stimmt der beantragten Zielabweichung zu mit der Maßgabe, dass die unter der regionalplanerischen Bewertung genannten Bedingungen erfüllt werden. Die Erweiterungen des Grünzugs sind in der anstehenden Regionalplanfortschreibung zu berücksichtigen."