Gemeinderatssitzung vom 17. Januar 2006
Einwohnerfragestunde
Eine Bürgerin schlug vor, an der Bushaltestelle in der Renninger Straße einen Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) einzurichten. Nach Beobachtungen sei es schon öfters zu brenzligen Situationen beim Überqueren der Fahrbahn gekommen.
Bürgermeister Dr. Merz antwortete, dass jährlich eine Verkehrsschau von Gemeinde, Landratsamt und Polizei stattfinde. Die Querungszahlen müssten in der Stunde bei 100 liegen, damit die Voraussetzungen für einen geschützten Fußgängerüberweg gegeben seien. Ein entsprechendes Unfallaufkommen sei auch nicht vorhanden. Man möge sich noch drei Jahre gedulden, bis das neue Verkehrskonzept eine Besserung bringe.
Ein Bürger reklamierte die oft rücksichtslose Fahrweise in der Maichinger Straße, besonders in der Gefällestrecke ortseinwärts vom Bahnübergang gesehen. Er regte verstärkte Kontrollen an.
Auch hier stellte Bürgermeister Dr. Merz fest, solle die Umsetzung des neuen Verkehrskonzepts abgewartet werden. Es gäbe ja bereits eine Überquerungshilfe (Verkehrsinsel). Diese würde allerdings immer wieder zusammengefahren.
Planfeststellungsverfahren über S-Bahn gerechten Ausbau der Bahnstrecke Böblingen Renningen.
Hier: Anhörung nach § 73 LVwVfG
Beschlussvorlage der Verwaltung:
Die Gemeinde Magstadt nimmt zum Planfeststellungsverfahren für die S 60 im Anhörungsverfahren wie folgt Stellung (Auszug):
Die Gemeinde begrüßt ausdrücklich den S-Bahn gerechten Ausbau der Bahnstrecke Böblingen-Renningen und dankt allen Beteiligten für die vollumfängliche Berücksichtigung der Magstadter Interessen im Zusammenhang mit dem Magstadter Verkehrskonzept.
Im Bereich des Haltepunkts ging es um die Gestaltung von Flächen für P + R (Parkplatz), Bushaltestelle, sowie die Gestaltung und Anbindung weiterer Flächen. Teilweise unterstehen die Flächen nicht der kommunalen Planungshoheit. Die Gemeinde versucht die Aufhebung der Zweckbindung für den „öffentlichen Eisenbahnverkehr“ zu erreichen, soweit diese Flächen nicht von der Eisenbahn benötigt werden. Sollte dieses nicht möglich sein, will die Gemeinde sicherstellen, dass die eigenen städtebaulichen Überlegungen einvernehmlich geplant und umgesetzt werden.
Klärungsbedarf besteht noch beim Parallelweg Richtung Felsenstraße. Dieser Weg wird teilweise von der Bahn beansprucht. Eine Nutzung durch die verringerte Breite ist dann nicht mehr möglich.
Durch die Schließung des Bahnübergangs in der Maichinger Straße muss auch für die betroffenen Landwirte eine Regelung gefunden werden, damit diese die K 1006 erreichen können.
Weiter sind noch Querung für Wasser- und Kabelleitungen unter der S-Bahn-Strecke zu berücksichtigen.
Auf eine Anfrage von GMR Jäckel antwortete Bürgermeister Dr. Merz:
Die Fußgängerbrücke an der Riesstraße bleibt. Die Gemeinde saniert die Brücke. Wegen des zweiten Gleises wird die Böschung steiler.
GMR Stähle monierte den fehlenden Schallschutz auf dem Bahndamm aus Richtung Maichingen. Der Schallschutz seit erst hinter Sodick/Wertstoffhof vorgesehen. Die künftige Schallentwicklung durch Verlagerung von Verkehr auf die Schiene würde nicht berücksichtigt. Auch dem wahrscheinlich höheren Tempo nach dem Ausbau würde nicht Rechnung getragen. Zur Zeit fahren die Güterzüge auffallend langsam (besser: dahinschleichen).
GMR Lenz vertrat die gleiche Ansicht und bemerkte noch, dass bereits heute eine Unterhaltung im Garten bei vorbeifahrenden Güterzügen nicht mehr möglich und die Nachtruhe gestört sei. Auch der Ton des Fernsehers sei bei geöffnetem Fenster oder geöffneter Terrassentür nicht mehr zu verstehen. Er sah es als sehr blauäugig an, wenn die Lärmschutzmaßnahmen nur im Zusammenhang mit der S-Bahn gesehen werden. Diese gelte nicht nur für den nicht verlängerten Lärmschutz Richtung Maichingen, sonder auch auf der anderen Seite von Magstadt bei der Talmühle.
GMR Stählte vermisste zu den Schallberechnungen ein Profil über die Zugbewegungen (Zeit, Anzahl). Es sehe es im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht als Gemeinderat hierauf zu drängen.
Bürgermeister Dr. Merz antwortete: Der S-Bahnausbau entspreche den gesetzlichen Bestimmungen. Das gelte auch für den geplanten Lärmschutz. Dieser werde nur dort erstellt, wo gesetzlich vorgeschrieben. Lärmschutz wird berechnet. Es gibt eine ISO-Linie (Hördiagramm für Lärmschutz an der S-Bahnstrecke). An einigen Stellen wo der Lärmschutz in oberen Stockwerken keine Wirkung zeige, sei passiver Lärmschutz (Schallschutzfenster) vorgesehen. Der Güterzugverkehr würde höchstens unwesentlich zum heutigen Verkehr zunehmen. Dieses sei allein schon, wie auf der Bürgerinformationsveranstaltung von Vallee betont, durch die Mitfinanzierung der Strecke nach dem GVFG für den Personenverkehr sichergestellt.
GMR Stähle glaubt nicht, dass nach einem zweigleisigen Ausbau es bei der aktuellen Nutzung bleibt. Die Güterzüge könnten dann schneller fahren (so schnell wie die S-Bahn). Die Kapazität würde nicht geschaffen, um diese dann nicht zu nutzen. Der Ausbau des Güterzentrums der Bahn in Kornwestheim (täglich dann 5000 LKW-Bewegungen) und der Ausbau von Tunnelprojekten und Bahnstrecken in der Schweiz sind Kriterien für einen zunehmenden Güterzugverkehr auf der Nord- Südachse, zu welcher auch die Bahnstrecke an Magstadt vorbei gehöre.
Anmerkung: Das Investitionsvolumen beträgt ca. € 95 Millionen. Da dieses Volumen alleine (Aussage aller beteiligten Politiker) für die S-Bahn aufgebracht wird, dürfen die Erwartung bei diesem Volumen entsprechend hoch sein.
GMR Fleischmann sieht das ähnlich.
GMR Jäckel fordert, die Beschlussvorlage (...dankt allen Beteiligten für die vollumfängliche Berücksichtigung der Magstadter Interessen ...) zu ändern. Der Begriff „vollumfänglich“ sei zu weitgehend. Er schlug außerdem vor, die Unterführung am S-Bahnhaltepunkt auszuweiten, damit auch Pkws den Parkplatz (P+R) südlich der Bahnlinie direkt vom Ort aus anfahren können. Nach der jetzigen Planung müsste dieses über die Schafhauser Straße/Südtangente geschehen. Ein Umweg von ca. 1,5 km.
GMR Kohler betonte nochmals das „gewünschte Ereignis des S-Bahnbaus“ und stelle eine spätere Möglichkeit eines Lärmschutzes zur Diskussion.
GMR Armbruster sprach sich gegen eine Ausweitung der Unterführung am S-Bahnhaltepunkt aus, damit auch Pkws dort hindurchfahren können. Das genau sei nicht gewollt.
GMR Stähle sprach sich für mehr machbares beim S-Bahnbau aus. Wer das Mögliche bei der Förderung gleich am Anfang zurückschraubt, bekommt am Schluss noch weniger.
GMR Franko sagte: „Man solle keine Erwartungen wecken, die nicht erfüllt werden können. Weitere Maßnahmen sind nicht möglich, weil das Gesetz ist. ... keine Berücksichtig von Güterzügen die in 15 20 Jahren fahren ... eine gemeinsame Planfeststellung (S-Bahn mit Süd- und Osttangente) geht nicht ... mit Verfahren nichts zu tun haben ...Klage (Gemeinde) nicht vorstellbar ... entweder oder (für S-Bahn)“.
Bürgermeister Dr. Merz schlug eine textliche Änderung für die Beschlussvorlage wie folgt vor: Die Gemeinde beantragt, falls der Güterzugverkehr zunimmt, eine Optimierung des Lärmschutzes.
GMR Jäckel wollte Lärmschutzmaßnahme wegen der Kumulierung des Lärms als Gesamtplanung und nicht als mehrere Einzelmaßnahmen mit getrennter Betrachtung sehen.
Bürgermeister Dr. Merz verwies in diesem Zusammenhang auf frühere Gemeinderatsbeschlüsse.
Abstimmung:
Der Begriff „vollumfänglich“ wird durch „weitgehend“ ersetzt und bei "künftig zunehmenden Güterzugsverkehr sind weitere Lärmschutzmaßnahme zu optimieren".
Die Zusammenlegung des ganzen Verkehrskonzepts in einer Gesamtplanung wurde mehrheitlich abgelehnt.
Die Aufweitung der Unterführung am S-Bahnhaltepunkt wurde abgelehnt.
Ferienbetreuung für Schüler in Magstadt
Herr Scheel stellte die geplante Ferienbetreuung vor. Frau Holzwarth und Frau Schmidt (Agenda-Gruppe „Soziales Miteinander“ seit 2003) können aus zeitlichen Gründen ihre bisherige ehrenamtliche Tätigkeit nicht mehr fortsetzen.
Die Ferienbetreuung wird künftig über den Gemeindehaushalt abgewickelt. Kosten hierfür € 5100. Die Anmeldung für Termine wird über die Gemeindeverwaltung abgewickelt. Elternbeitrag pro Kind und Tag € 8,50. Die Gesamtterminplanung wird von der Steuerungsgruppe „Ferienbetreuung für Schüler in Magstadt“ vorgenommen. Die Eltern müssen sich bei Beginn des Ferienjahres bei der Anmeldung terminlich festlegen. Der Beitrag ist im Voraus zu entrichten. Für die Betreuungsleistung ist eine Mindestanzahl von 15 Kindern erforderlich. Die gesamte Betreuungszeit im Kalenderjahr beträgt 6 Wochen während der Faschings-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien. Betreuungszeitraum täglich von 7.30 13.00 Uhr. Herr Burckhardt vertritt die Gemeinde in der Steuerungsgruppe.
Ortskernsanierung II (Schoenenberger Areal)
Die Aalener Immobiliengesellschaft erhält für Abbruch- und Baumaßnahmen eine Förderung von höchstens € 382.414, die EDEKA Grundstücksverwaltungsgesellschaft von höchstens € 117.586 für die künftig im Rahmen des Sanierungskonzepts nicht mehr nutzbare Gebäude.
Ausgleichbeträge, welche aufgrund von sanierungsbedingten Wertsteigerungen der Grundstücke an die Gemeinde zu entrichten wären, fallen nicht an (STEG-Gutachten). Bürgermeister Dr. Merz sprach von einer Verrechnung von dann nicht mehr vorhandener Bausubstanz (durch die Sanierung) gegen Wertsteigerung der Grundstücke (€ 3,7 Mio. für Gesamtgebiet).
Für Substanzverluste und im Rahmen der Ordnungsmaßnahmen wird EDEKA eine Förderung von bis zu € 60.500 bewilligt (Maichinger Straße 31).
Die GbR Bachmann/Sieber erhält für Sanierungsmaßnahmen € 105.000. (Marktplatz 8, früheres Gasthaus Ritter). Das Haus soll saniert und der frühere Gaststättenbetrieb wieder aufgenommen werden. Voraussichtliche Fertigstellung im Sommer 2007. Gesamtkosten T€ 431.
In diesem Zusammenhang wurde auch die Ausgleichzahlung, welche ein Privateigentümer ohne Aktivitäten (wohnt nur dort) im Sanierungsgebiet leisten muss, diskutiert. Bürgermeister Dr. Merz betonte ausdrücklich die Gleichbehandlung aller Beteiligten im Sanierungsgebiet.
Alle Angaben ohne Gewähr, da die umfangreichen Abhandlungen während der Sitzung mitgeschrieben wurden. Es standen nur zwei Arbeitsunterlagen für Besucher zur Verfügung, welche bereits vergriffen waren.