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Gemeinderatssitzung vom 15. November 2005

Bebauungsplan "Osttangente"
-Zielabweichungsverfahren-

Mitten durch einen Grünzug und das Landschaftsschutzgebiete will die Gemeinde Magstadt die Osttangente bauen. Einen Eindruck wie es dort aussieht, vermittelt das obige Bild mit einem Fischreiher. Die Gemeinde plant das Landschaftsschutzgebiet weiter östlich zu verschieben, damit die Osttangente von der Neuen Stuttgarter Straße an der Hochspannungsleitung entlang bis zur Hüttentalstraße gebaut werden kann. Grünzug wie Landschaftsschutzgebiet sollen also verkleinert werden, da sonst eine Bebauung nicht möglich ist. Für den regionalen Grünzug ist der Verband Region Stuttgart zuständig. Das Landschaftsschutzgebiet Hölzertal gehört zum überregionalen Landschaftsschutzgebiet Glemswald, dass nur mit Zustimmung des Regierungspräsidiums verändert werden kann.

Die Verwaltung möchte nun im Gegenzug auf das ausgewiesene aber noch nicht bebaute Gewerbegebiet Hölderle verzichten, damit eine Teilentwidmung des Landschaftsschutzgebietes/Grünzugs für den Bau der Osttangente möglich ist. Allerdings wollte sich bisher im Hölderle auch noch keine Gewerbebetrieb ansiedeln. Gründe hierfür soll es genug gegeben haben.

Bürgermeister Merz hat nun in Verhandlungen mit dem Verband Region und dem Regierungspräsidium erreicht, dass das Hölderle gegen die Osttangente eingetauscht werden kann. In diesem Zusammenhang sollen auch verschiedene Gewerbegebiete „arrondiert“ werden.

Im Einzelnen ist folgendes vorgesehen:
Das Gewerbegebiet Süd IV (Umgebung Wertstoffhof) wird bis zur Südtangente um 1,2 Hektar erweitert.
Das Gewerbegebiet Ost wird in Richtung Hölzertal um 2,3 Hektar erweitert .
Östlich der Eichstraße wird unmittelbar an das dortige allgemeine Wohngebiet eine Fläche von 0,5 Hektar als gemischtes Baugebiet ausgewiesen.

Das reduzierte Landschaftsschutzgebiet soll künftige von Süden her bis zum Salzgräble reichen. Diese Zone war bisher ein Überschwemmungsgebiet.

Plan für Osttangente

Gemeinderat Dr. Lenz fand die Aufgabe des Gewerbegebiets Hölderle gut, besonders deshalb, da hierfür dann keine Millionenbeträge mehr in der Finanzplanung berücksichtigt werden müssen. Die Erweiterung diverser Gewerbegebiete als Ersatz fürs Hölderle lehnte er jedoch ab.

Gemeinderat Stähle kritisierte in diesem Zusammenhang die Auftaktveranstaltung vor einer Woche, bei welcher den Bürgern noch Glauben gemacht wurde, das sie noch etwas bewegen können. Heute sollen wir einen Beschluss fassen, der alles festzurrt, was noch zu bewegen ist. Er forderte, die vorgeschlagenen Gewerbeflächen in ein Gesamtkonzept einzubinden.

Gegen die Stimmen von BfG und Grüne beschloss der Gemeinderat die von der Verwaltung vorgeschlagenen Änderungen in die Planungs- und in das Zielabweichungsverfahren für die Osttangente aufzunehmen.

Vergabe der Gemeindearbeiten und -lieferungen 2006
Die Höchstgrenze wird auf € 3000 (o. MWSt.) je Auftrag festgesetzt.
Die Gemeindearbeiten und –lieferungen werden an die in einer Aufstellung genannten Betriebe übertragen. Tagelohnarbeiten sind nach denen von der Innung festgelegten Ecklöhnen abzurechnen.

Kalkulation Frischwassergebühren (Frischwasserbezugskosten) für 2006
Die Frischwasserbezugskosten für 2006 betragen unverändert € 1,15, Abwasser unverändert € 2,86.
Für das Jahr 2005 schloss die Gebührenkalkulation noch positiv mit € 5800 ab. Für das Jahr 2006 wird ein Minusbetrag von € 28800 erwartet. Die Frischwasserbezugskosten müssten dann ab 2007 erhöht werden.

Friedhofsgebührenkalkulation
Die Gebühren bleiben für das Jahr 2006 unverändert. Die Kosten des Friedhofs werden etwa zu 18-20% durch die Friedhofsgebühren gedeckt. Festgestellt wird eine Tendenz zur Urnenbestattung. Für 2007 plant die Verwaltung eine deutliche Erhöhung nahezu sämtlicher Gebührenarten vorzuschlagen.

Am Schluss entfachte sich noch eine Diskussion durch ein Gemeinderatsmitglied (dessen Name hier besser verschwiegen wird) über eine Eingabe eines Bürgers bei der Gemeindeverwaltung. Kritisiert wurde fehlerhafte Rechtschreibung.

Gemeinderatsmitglied Endler (BfM) fand diese Kritik nicht sachgerecht. Sofern sich ein Bürger verständlich ausdrücke - was offenbar der Fall war - sei in dieser Form an der Eingabe keine Kritik zu üben. Auffallend war, das Bürgermeister Dr. Merz als Versammlungsleiter eine Kritik in dieser unwürdigen Form in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung an einem Bürger zuließ.