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Gemeinderatssitzung vom 5. Juli 2005 in Magstadt

Einwohnerfragestunde
Eine Bürgerin bemängelte, dass Jugendliche, vor allem in den Abendstunden, mit Fahrrädern über den Friedhof fahren und die Besucher stören. Der Friedhof sei eine Stätte der Ruhe.

Bürgermeister Dr. Merz sagte zu, sich entsprechend um das Problem zu kümmern.

Beanstandet wurde der starke Lastwagenverkehr in der Stuttgarter Straße und der damit verbundene Lärm.

Bürgermeister Dr. Merz: Durch eine fachgerechte Ausbesserung der Straße soll eine Reduzierung des Lärms erreicht werden. Vor allem leere Lastwagen, die über Unebenheiten fahren, verursachen erhebliche Schlaggeräusche. Er hat sich deswegen bereits an die Straßenbehörde des Landes gewandt. (Siehe auch Beiträge in unserem Forum vom 2. und 17. April 2005).

Kriminalstatistik 2003 und 2004 in Magstadt
Die Hauptkommissare Schiffler aus Sindelfingen und Müller aus Magstadt erläuterten in einem Vortrag die dem Gemeinderat vorliegenden Zahlen.
Die Zahl der bekannt gewordenen Fälle hat sich von 2003 auf 2004 von 223 auf 276 um rund 24% erhöht. Im Kreisgebiet belegt Magstadt damit einen mittleren Platz.
Die Arten wie sich die Straftaten aufteilen, sind aus der nachstehenden Tabelle ersichtlich:

Straftaten
Anzahl der bekannt gewordenen Fälle
Veränderung der Fallzahlen/Zu- oder Abgänge
Aufklärungsquote
in %
Veränderung Aufklärungsquote
2003
2004
absolut
in %
2003
2004
in %
Straftaten gesamt
223
276
53
23,8
53,8
51,8
-2,0
Straftaten gegen das Leben
1
2
1
100,0
100,0
100
0,0
- Mord/Totschlag
1
0
-1
-100,0
100,0
0,0
-100,0
ST gg. sex Selbstbestimmung
2
8
6
-300,0
100,0
87,5
-12,5
- Sexueller Mißbrauch
2
6
4
200,0
100,0
100,0
0,0
-S.M. von Kindern
0
5
5
0,0
0,0
100,0
100,0
Raub/räub.Erpressung/räub.Ang
0
3
3
0,0
0,0
100,0
100,0
- Körperverletzung
17
18
1
5,9
100,0
88,9
-11,1
Straftaten gg. die persönl. Freiheit
18
14
-4
-22,2
94,4
92,9
-1,5
Diebst. ohne erschw. Umstände
31
33
2
6,5
19,4
27,3
7,9
Diebstahl unter erschw.Umst. (BSD)
44
58
14
31,8
4,5
10,3
5,8
- Diebstahl von Pkw
1
1
0
0,0
100,0
0,0
-100,0
- Diebstahl von Fahrrad
0
4
4
0,0
0,0
75,0
75,0
- Diebstahl in/aus Kfz
1
1
0
0,0
0,0
0,0
0,0
- Diebstahl an Kfz
10
3
-7
-70,0
0,0
0,0
0,0
- Ladendiebstahl
3
3
0
0,0
66,7
100,0
33,3
Vermögens- u. Fälschungsdelikte
48
38
-10
-20,8
93,8
81,6
-12,2
- Betrug
36
28
-8
-22,2
94,4
78,6
-15,8
- Unterschlagung
2
0
-2
-100,0
50,0
0,0
-50,0
- Urkundenfälschung
5
1
-4
-80,0
100,0
100,0
0,0
Beleidigung
6
10
4
66,7
83,3
100,0
16,7
Sachbeschädigung an Kfz
18
28
10
55,6
5,6
0,0
-5,6
Straftaten gegen das AuslG/AsylG/AsylVfG
0
4
4
0,0
0,0
100,0
100,0
Rauschgiftdelikte nach BfMG
6
18
12
200,0
100,0
100,0
0,0

Polizeiliche Kriminalstatistik Magstadt 2003/2004 -Auszug-

Der Hölzersee wird aufgrund der bekannten Vorkommnisse verstärkt in die Polizeikontrollen einbezogen. Besonders wird darauf geachtet, ob die Hinweisschilder befolgt werden. Der See und seiner Umgebung sind ein Naturdenkmal und ein Biotop und bedürfen zur Erhaltung des besonderen Schutzes. Bisher wurden bei Kontrollen die Personalien von 70 Personen erfasst, die sich nicht an die Hinweise gehalten haben. Es erfolgte eine Belehrung und dem Betroffenen wurde ein Flyer mit den geltenden Verhaltensregeln ausgehändigt. In 5 Wiederholungsfällen wurde Anzeige erstattet. Eine Person wurde nach der 2. Wiederholung mit einem erhöhten Bußgeld belegt.

Befangenheit von Gemeinderatsmitgliedern bei Aufstellung des Bebauungsplans Osttangente

Im Rahmen des künftigen Bebauungsplanverfahrens zur "Osttangente" sind die Befangenheitsvorschriften nach § 18 der Gemeindeordnung zu beachten. Dieselbe Problematik wurde vor kurzem in Herrenberg im Gemeinderat bei der "Nordumfahrung Herrenberg" diskutiert.

Der ehrenamtlich tätige Bürger, bei dem ein Tatbestand vorliegt, der Befangenheit zur Folge haben kann, hat dies vor Beginn der Beratung über diesen Gegenstand dem Vorsitzenden mitzuteilen. Ob ein Ausschließungsgrund vorliegt entscheidet in Zweifelsfällen in Abwesenheit des Betroffenen der Gemeinderat (§ 18 Abs. 4 Gemeindeordnung). Dies bedeutet, dass jede Gemeinderätin bzw. jeder Gemeinderat aufgefordert ist, von sich aus aktiv zu werden und eine erkennbare oder vermutete eigene Befangenheit anzuzeigen (Bringschuld). In Zweifelsfällen entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Klärung einer Rechtsfrage. Dies ist also keine politische Entscheidung.

Im Bebauungsplanverfahren betroffen und damit befangen, sind Gemeinderatsmitglieder oder deren Angehörige, die

1. Eigentümer eines Grundstückes auf der konzipierten Trasse sind oder

2. im Einwirkungsbereich einer Straße wohnen, die in der Zielsetzung eine Lärmveränderung von 3dB(A) erhalten soll. Eine Lärmänderung über bzw. unter dem Wert von 3dB(A) ist vom menschlichen Ohr wahrnehmbar und bedeutet in der Praxis eine Verdoppelung bzw. Halbierung des Fahrzeugaufkommens.

Im Falle von 2. sind also nicht nur die Eigentümer, sondern auch die Mieter betroffen und damit befangen.

Ganz entscheidend ist eine Nichtmitwirkung von befangenen Gemeinderäten vor allem beim Satzungsbeschluss. Wirkt ein befangener Gemeinderat beim Satzungsbeschluss mit, ist die beschlossene Satzung automatisch nichtig und nur durch einen erneuten Satzungsbeschluss zu heilen.

Anmerkung der Redaktion der BfM-Web-Seite: Sachliche und objektive Entscheidungen der Gemeinde zu gewährleisten, ist Ziel der Befangenheitsvorschriften in § 18 GemO. Mit den konkreten und abschließenden Mitwirkungsvorschriften soll aber auch gesichert sein, dass kein Gemeinderats- oder Ortschaftsratsmitglied zu unrecht an der Ausübung seiner Mandatsrechte gehindert wird.

Nicht jedes Interesse kann deshalb einen Ausschluss bewirken. Diese verfassungsrechtlichen Vorgaben, einerseits Wahrung der Rechtstaatlichkeit und der demokratischen Teilhabe, andererseits die Sicherung objektiver und uneigennütziger Entscheidungen und Erhaltung des Vertrauens der Bürger in ihre Organe, hatte der Gesetzgeber bei der Regelung der Befangenheitsgründe zu berücksichtigen. Ausschlussgründe sind deshalb konkret und abschließend in § 18 GemO umschrieben. Da Fälle von Befangenheit in der kommunalen Praxis häufig vorkommen, ist die richtige Anwendung der gesetzlichen Vorschriften wichtig. Zweifellos ist es nicht immer leicht festzustellen, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für das Mitwirkungsverbot gegeben sind.

Ausnahme bei Gruppeninteresse
Da vom Mitwirkungsverbot nur individuelle Interessen der Einzelpersonen im Sinne von Sonderinteressen erfasst werden, gilt es nicht, wenn die betroffene Person lediglich in ihrer Eigenschaft als Angehöriger einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe berührt wird. Gemeinsame kollektive Interessen einer solchen Gruppe, die gleichgerichtete, typische übereinstimmende Ziele zum Inhalt haben, sind nicht unmittelbar in dem geforderten Sinne, weil die Entscheidung der Angelegenheit die Gruppe als solche betrifft, nicht die in ihr vereinigten Einzelpersonen. Von einer Berufs- oder Bevölkerungsgruppe kann in der Regel nach der Bedeutung dieses Begriffes nicht gesprochen werden, wenn nur eine kleine Gruppe persönlich bekannter und aufzählbarer Einzelpersonen in Frage stehen. Es muss sich vielmehr um gemeinsame Interessen eines nur nach örtlichen, beruflichen, wirtschaftlichen, sozialen oder sonstigen allgemeinen Gesichtspunkten abgrenzbaren potenziellen Personenkreises handeln.
Quelle: 2003 Gemeindetag Baden-Württemberg

Bodenbelagsarbeiten in der Johannes-Kepler-Schule

Der Gemeinderat beschloss, die Bodenbelagsarbeiten im Auftragswert von € 27.958,32 an den günstigsten Anbieter, die Firma Hagenlocher Raumausstattung GmbH, zu vergeben.

Ortskernsanierung II: Betreutes Wohnen am Planbach
Bei einem Besuch in Weil der Stadt, hatten sich die Gemeinderäte Anregungen für ein geplantes Projekt in Magstadt geholt. Geplant ist durch einen privaten Investor ca. 30-40 Wohneinheiten erstellen zu lassen. Die Gemeinde möchte das Projekt nicht in Eigenregie durchführen. Für die Erstellung ist ein Grundstück von ca.1600 qm zwischen Brunnenstraße (Bereich hinter Kindergarten), Brühlstraße (bis Planbach) und Neuer Stuttgarter Straße vorgesehen. Ein Teil der Fläche ist bereits im Eigentum der Gemeinde. Ein Grundstückseigentümer wäre bereit, im südlichen Bereich seines Grundstücks einen Teil an die Gemeinde abzutreten. Vom Eigentümer des zwischen diesem und den gemeindeeigenen Flächen liegenden Grundstücks wurde ebenfalls Verkaufsbereitschaft signalisiert, die Meinungsbildung über den Kaufpreis ist aber noch nicht abgeschlossen. Zwei Flurstücke an der Neuen Stuttgarter Straße stehen nicht zur Verfügung. Der Eigentümer erzielt durch Vermietung eine sehr gute Rendite, welche nicht aufgegeben werden soll. Für eine Parzelle wurde Bürgermeister Dr. Merz ermächtigt Verkaufsverhandlungen zu führen.
Meinungen im Gemeinderat:
Für die Entwicklung des Projekts mehr Zeit nehmen. Es sollten weitere Angebote/Planungsvorschläge eingeholt werden. Die Bebauung dieses recht schmalen Areals (Grünzone?) erfordert mehr Ideen/Überlegungen. Auch wenn die Gemeinde das Projekt nicht selber durchführt, so sei sie doch für eine bedarfsgerechte und funktionale Ausführung im Interesse der späteren Bewohner, wenn auch nicht rechtlich, verantwortlich.
Fazit: Bürgermeister Dr. Merz möchte aus verschiedenen Gründen eine schnellere Umsetzung des Projekts. Die Mehrheit der Gemeinderäte befürwortet das Projekt, wünscht aber mehr Zeit für eine gründliche Planung und mehr Wettbewerb durch mindestens zwei Anbieter.