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GR-Drucksache Nr. 114/2004
bisheriger Vorgang, GR-Drucksache/n Nr. 67/2002, 68/2002, 78/2002, 91/2002, 4/2003, 60/2003 -neu-, 70/2003

Gemeinde Magstadt Beschlussvorlage Öffentlich
Amt: Bürgermeister
Magstadt, den 22. November 2004 Sitzungstermin: Gemeinderat am 30. November 2004

Tagesordnungspunkt: Verkehrskonzeption Magstadt

- Antrag der Bürger für Magstadt: Planfeststellungsverfahren S 60 Beschlussvorschlag:

1. Der Antrag der "Bürger für Magstadt" entsprechend Anlage I wird abgelehnt;
2. am Verkehrskonzept mit den Bestandteilen S 60, B 464 neu, Südtangente und Osttangente

wird festgehalten.

Begründung:

1. Der Verband Region Stuttgart hat am 17.11.2004 den Verkehrsausschuss der Regionalversammlung darüber informiert, dass eine Gesamtfertigstellung der S 60 nicht vor Ende 2008 realistisch erwartet werden kann.

Für den 3. Bauabschnitt "Magstadt-Renningen" liegt nun folgender Zeitplan vor:

- Planfeststellungsbeginn Anfang 2005
- Planfeststellungsbeschluss Herbst 2006
- Bauzeit 1,75 Jahre Fertigstellung frühestens Sommer 2008

Unwägbarkeiten, die im Planfeststellungsverfahren auftreten können, sind hierbei nicht berücksichtigt. Eine Verschiebung der Planfeststellung auf unbestimmte Zeit (heißt "Sicherheit über den Bau der B 464", Aufnahme im Bundeshaushalt 2005, Ausschreibung, Spatenstich, Inbetriebnahme eines Teilabschnittes oder Fertigstellung der gesamten Strecke?) würde bedeuten, dass Magstadt die dringend notwendige Realisierung der S 60 blockiert und seine Glaubwürdigkeit und Verlässlichkeit im Kampf um den Ausbau der Verkehrs-Infrastuktur im Raum Leonberg-Böblingen/Sindelfingen leichtfertig verspielt.

Wir sind auf unsere Partner in den Nachbarkommunen, auf Kreis-, Regional-, Landes- und Bundesebene dringend angewiesen. Eine durch Magstadt verursachte Verzögerung der S 60 wäre deshalb ein verheerendes politisches Signal!

2. Die B 464 wurde vom Land Baden- Württemberg vorbehaltlich der Mittelbereitstellung durch den Bund in das Bauprogramm 2005 aufgenommen, nicht zuletzt um den Verfall der Planfeststellung im September 2005 zu verhindern. Deshalb ist es eminent wichtig, so kurz vor dem Ziel - weiterhin den Schulterschluss mit den Partnern zu stärken und nicht den guten Willen von Land und Bund in Frage zu stellen.

3. Der Gemeinderat hat am 22.10.2002 bei 3 Gegenstimmen ein Verkehrskonzept beschlossen, das aus folgenden Bestandteilen besteht:
S 60, B 464 neu, Südtangente und Osttangente.

Über die Offenhaltung oder Schließung der Hölzertalstraße sollte zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen des Bebauungsplans zur Osttangente entschieden werden.

Demzufolge waren Südtangente und Osttangente unstrittig. Es ist bekannt, dass sich die "Bürger für Magstadt" für den Erhalt der Hölzertalstraße aussprechen. Nicht bekannt ist allerdings, wie sie sich zur Süd- und Osttangente stellen. Der vorliegende Antrag zeigt allerdings - wenn auch verklausuliert - dass über die Südtangente (= Ersatzmaßnahme für die Bahnübergänge Maichinger und Schafhauser Straße) gegebenenfalls neu befunden werden muss.

Wenn dies heißen soll, dass die gesamte Diskussion um das Verkehrskonzept einschließlich einer Nordumfahrung neu aufgerollt werden soll, dann muss dies auch deutlich gesagt werden. Die Entscheidung für die Südtangente wurde deshalb getroffen, weil damit gewährleistet ist, dass nicht nur der Durchgangsverkehr in Nord-Südrichtung (B464 neu) sondern auch in Ost-Westrichtung aus dem Ort hinaus verlagert werden kann. Damit ist auch gewährleistet, dass bei einer eventuellen künftigen Überlastung der B 464 neu kein Schleichverkehr mehr über die Maichinger Straße erfolgen kann.

Wer also die Südtangente nicht will, muss klar sagen, dass er die Bahnunterführung am Bahnübergang Maichinger Straße und die Beibehaltung der Landesstraße L 1189 über die Maichinger Straße am Rathauseck vorbei und auf der neuen Stuttgarter Straße durchs Hölzertal in Richtung Stuttgart will.

Sollte dies eintreten, würde die Geschäftsgrundlage für die bislang erfolgreich verlaufenden Maßnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung II, insbesondere "Schoenenberger Areal" und Maichinger Straße 17 entfallen!

Der Antrag der "Bürger für Magstadt" ist deshalb geeignet, Investoren und Sanierungswillige Einwohnerinnen und Einwohner vollends zu verunsichern und ihnen jegliche Planungssicherheit sowie (noch vorhandenes) Vertrauen in die Kommunalpolitik zu nehmen. Es ist deshalb wichtig, jetzt ein klares Signal zu setzen, ob die bisherigen Beschlüsse Bestand haben oder nicht!

4. Sollte die B 464 neu nicht kommen - und nur dann -, gibt es für die Gemeinde die Möglichkeit im Westen von Magstadt in eigener Regie eine Umfahrung zu bauen. Obwohl dieser Fall, nämlich gar keine B 464 neu",nach heutigem menschlichen Ermessen nie eintreten wird, könnte Magstadt die Verbindung zwischen Schafhauser Straße und Ihinger Straße auf der Grundlage der B 464-Pläne selbst bauen. Aber selbst in diesem, derzeit völlig indiskutablen Fall würde es an der Bedeutung und Notwendigkeit der Südumfahrung nichts ändern. Im Gegenteil, sie wäre umso dringlicher.

Aus Sicht der Verwaltung gibt es deshalb keinerlei Grund, über die Südtangente bzw. Ersatzmaßnahmen für die Bahnübergänge Maichinger und Schafhauser Straße ggf. neu zu befinden. Ganz im Gegenteil, um das Vertrauen unserer kommunalen Partner zu erhalten, die kommunale Handlungsfähigkeit wieder zu erlangen und die Unsicherheiten in der Bevölkerung und in Investorenkreisen zu beseitigen, ist ein eindeutiges Signal dringend erforderlich.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, den Antrag der BfM abzulehnen und am beschlossenen Verkehrskonzept mit S 60, B 464 neu, Südtangente und Osttangente festzuhalten.

Finanzielle Auswirkungen: --- Gesamtkosten: --- Finanzierung: ---

Sachbearbeiter/-in: Merz

Az.: 650.014 Stichwort: Verkehrskonzeption Magstadt, Antrag BfM, Planfeststellung S 60 Protokollauszüge für: Akten