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Auszug aus dem Magstadter Mitteilungsblatt vom 04.03.2021, Seite 12

"Gemeinderatssitzung am 23. Februar 2021

Bebauungsplan „Osttangente“ Im Jahr 2002 wurde das Magstadter Verkehrskonzept erstmals in der Festhalle vorgestellt. Seit dem Jahr 2005
arbeitet die Gemeinde Magstadt an dem Bebauungsplan „Osttangente“. Alle anderen wesentlichen Planungen des Magstadter Verkehrskonzeptes
sind umgesetzt.

Im Jahr 2015 wurde der Bebauungsplan „Osttangente“ als Satzung beschlossen. Aufgrund einer Klage gegen den Bebauungsplan „Osttangente“ hat
der Verwaltungsgerichtshof im Jahr 2017 den Bebauungsplan als unwirksam erklärt. Seither wurden sämtliche Gutachten aktualisiert. Es mussten
viele neue Pläne erarbeitet werden, die teilweise aufeinander aufbauen. Es entstand ein neuer Umweltbericht sowie ein neues Verkehrsgutachten mitLärmgutachten. Die Fachplaner haben die Gutachten in der Gemeinderatssitzung nun vorgestellt. Ergebnis der Gutachten ist, dass die Osttangente wesentlich zur Verkehrsentlastung in den Durchfahrtsstraßen Renninger Straße und Neue Stuttgarter Straße beiträgt und den überörtlichen Verkehr bündelt. Der Planer der Straße, das Ing.-Büro Westram, rechnet aktuell mit Kosten für den Bau der Osttangente von ca. 3,9 Mio. Euro. Die Fläche des Bebauungsplanes beträgt ca. 3,6 ha. Nach der Änderung des Landschaftsschutzgebietes liegt die Osttangente außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.

Das Land fördert den Bau der Osttangente. Wie hoch die Förderung sein wird, kann frühestens nach dem Satzungsbeschluss und Vorliegen des Förderbescheides gesagt werden.

Der Gemeinderat hat mit 3 Gegenstimmen den Bebauungsplan „Osttangente“ nun zur Aufstellung beschlossen. Gleichzeitig wurde die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung beschlossen."

Die öffentliche Auslegung ist im Zeitraum 15.03.2021 bis einschl. 30.04.2021 vorgesehen.

Gleichzeitig sollen die Träger öffentlicher Belange an dem Verfahren beteiligt werden."


Die Unterlagen zur Auslegung und das Video sind einsehbar unter:

https://www.magstadt.de/de/verwaltung/bauen-planen/bebauungsplanverfahren (nach unten scrollen!)


Einwendungen gegen den Bebauungsplan müssen bis 30.04.2021 bei der Gemeinde Magstadt erfolgen!


Fakten zur Osttangente