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Magstadter Mitteilungsblatt vom 14. Juli 2006
Bekanntmachung

Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 1189, Ortsumfahrung Magstadt

- Einleitung des Verfahrens -

Das Land Baden-Württemberg, vertreten durch die Abteilung 4 - Straßenwesen und Verkehr - des Regierungspräsidiums Stuttgart, hat für das o. g. Straßenbauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach § 37 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) in Verbindung mit §§ 73 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) und § 9 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt.

Gegenstand der Planung ist die Ortsumfahrung Magstadt durch die neue, rund 2,47 km lange einbahnige, zweistreifige Landesstraße L 1189. Der Straßenzug besteht aus zwei Abschnitten:

1. Südwesttangente zwischen L 1189 (Schafhauser Straße) und L 1185 (Maichinger Straße) mit einer Länge von 945 m;
2. Südosttangente zwischen L 1185 (Maichinger Straße) und K 1005 (Alte Stuttgarter Straße) mit einer Länge von 1.475 m.

Im Zusammenhang mit diesem Straßenneubau sind eine Eisenbahnüberführung und zwei Straßenbrücken geplant. Ebenso wird das straßenbegleitende Wirtschaftswegenetz, das durch die Straße zerschnitten wird, wieder hergestellt.

Der Anschluss des südlichen Ortsteils ist über eine 275 m lange Verlängerung der Gottlieb-Daimler-Straße vorgesehen.
Außerdem sind die Entwässerungsanlagen sowie die erforderlichen landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen Gegenstand der vorliegenden Planung. Dabei sollen u.a. Streuobstwiesen angelegt, Gräben renaturiert, landwirtschaftliche Flächen entlang der Südumfahrung extensiviert, entlang des Planbaches im Hölzertal Laichgewässer für Amphibien angelegt und ein aufgelassener Steinbruch östlich von Magstadt renaturiert werden.

Auf der angeschlossenen Planskizze sind der geplante Trassenverlauf der Straße sowie die Standorte der Ausgleichsmaßnahmen dargestellt.

Das Planfeststellungsverfahren umfasst auch die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens nach § 9 UVPG.

Die Planunterlagen (Zeichnungen und Erläuterungen, 3 Ordner) liegen in der Zeit vom 20. Juli bis 21. August 2006 (je einschließlich) beim Bürgermeisteramt Magstadt, Marktplatz 1, 71106 Magstadt, 1. Stock, während den üblichen Dienstzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr, Mittwoch von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-18.30 Uhr und freitags von 08.00- 12.00 Uhr) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis einschließlich 4. September 2006 beim Bürgermeisteramt Magstadt oder beim Regierungspräsidium Stuttgart, Ruppmannstraße 21 in 70565 Stuttgart-Vaihingen bzw. Postfach 800709, 70507 Stuttgart schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Plan erheben.

Nach Ablauf dieser Einwendungsfrist sind Einwendungen gegen den Plan ausgeschlossen - so genannte Präklusion -, § 37 Abs. 9 StrG.

Es wird auf folgendes hingewiesen: - Einwendungsschreiben müssen die volle Anschrift des Einwenders enthalten. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden (gleichförmige Eingaben), ist auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite ein Unterzeichner mit Namen und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner zu benennen. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben.

- Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen werden in einem Termin erörtert, der noch ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen der Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese individuellen Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

- Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden.

- Kosten, die z.B. durch die Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung eventuell entstehen, können nicht erstattet werden.

- Über die Entschädigung für durch das Vor- haben in Anspruch genommene Flächen wird in der Planfeststellung nur dem Grunde nach entschieden. Die Entschädigung selbst (z.B. Kaufpreis) wird gegebenenfalls in einem gesonderten Entschädigungsverfahren festgesetzt.

- Über die Einwendungen wird nach Abschluss des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss bzw. Ablehnung des Antrags) an die Einwender kann ebenfalls durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

- Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach § 23 StrG und die Veränderungssperre nach § 26 StrG in Kraft.

gez.
Michael Janouschek

Bebauungsplan "Osttangente"
Vorgezogene Bürgerbeteiligung
Der Gemeinderat der Gemeinde Magstadt hat am 13. September 2005 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan "Osttangente" aufzustellen. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.05.2006 wurde beschlossen, eine vorgezogene Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs.1 BauGB durchzuführen. Für den Planbereich ist das Plankonzept vom 26.06.2004/25.04.2006 maßgebend.

Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbindungsstraße zwischen der Hutwiesenstraße und der Alten Stuttgarter Straße geschaffen werden.

Vorgezogene Bürgerbeteiligung
Zur Darstellung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung findet am Donnerstag, 27. Juli 2006, um 19.00 Uhr, in der Festhalle eine Informationsveranstaltung statt. Des weiteren wird das Plankonzept in der Zeit vom 20. Juli bis 21. August 2006 (je einschließlich) auf dem Bürgermeisteramt Magstadt, Marktplatz 1, 1. Stock, während den üblichen Dienstzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-16.00 Uhr, Mittwoch von 08.00-12.00 Uhr und von 14.00-18.30 Uhr und freitags von 08.00-12.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Es besteht Gelegenheit zu Äußerungen und zur Erörterung der Planung.

Magstadt, den 11. Juli 2006
gez. Dr. Merz - Bürgermeister-


Herzliche Einladung zur Informationsveranstaltung
am Donnerstag, 27. Juli 2006, um 19.00 Uhr, in der Festhalle zu folgenden Straßenbaumaßnahmen:

Teil A:
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der L 1189, Ortsumfahrung Magstadt mit den Abschnitten: I
1. Südwesttangente zwischen L 1189 (Schafhauser Straße) und L 1185 (Maichinger Straße)
2. Südosttangente zwischen L 1185 (Maichinger Straße) und K 1005 (Alte Stuttgarter Straße)

Straßenbaulastträger: Land Baden-Württemberg
Vertreter des Regierungspräsidiums Stuttgart werden mit den Fachplanern die Planung erläutern und Fragen beantworten. Teil B:

Teil B
Bebauungsplanverfahren für die Osttangente Magstadt (vorgezogene Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1 BauGB)
Straßenbaulastträger: Gemeinde Magstadt
Bürgermeister Dr. Merz wird mit den Fachplanern die Planung erläutern sowie Fragen und Äußerungen erörtern.

Gemeindeentwicklungsplan 2020
Die Ergebnisse der Workshops zur Leitbilddiskussion des GEP
- innerörtliches Verkehrskonzept - Ortsbus
- Umgestaltungsmöglichkeiten verkehrsberuhigter Hauptverkehrsstraßen am Beispiel der Alten Stuttgarter Straße
- Grüne Achsen im Ort (Bäche, Begleitweg, grüne Schneisen, Zugangsmöglichkeiten in den Naherholungsbereich)

sind im Schaufenster der Schwaben-Apotheke, Alte Stuttgarter Straße 6, während der ganzen Zeit des Fleckenfestes am 15./16. Juli zur Information aufgehängt.