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Aus unserem Live-Forum vom 26.10.-01.11.2008
Die Beiträge stellen die Meinung der jeweiligen Verfasser dar.

Herzliches Beileid aus Maichingen zur Abweisung der Klagen gegen die Südtangente in Magstadt
von Kropfjockel am 29 Oct. 2008 10:54

Hier waren im Mai 2000 zwei Landwirte so keck und haben gegen die ortsnahe Trasse der B 464 3a geklagt. Die Begründung: Ihre Höfe würden geschädigt, und die zweispurige Straße könne das damals auf 32 000 Fahrzeugen täglich taxierte Verkehrsaufkommen nicht aufnehmen. (Inzwischen geht man von 38 000 Fahrzeugen aus.) Sie verlangten eine Trasse an der Döffinger Markungsgrenze, dort wo seit 1934 die Trasse der A 81 Leonberg-Gärtringen verlaufen sollte.
Die beiden hatten gute, ortskundige Anwälte dabei, einer davon CDU-Stadtrat. Den Klägern war allerdings vorher ihr wichtigster Mitkläger abgesprungen, der Oberbürgermeister der Stadt Sindelfingen (SPD). Er hatte begutachten lassen, daß eine Klage aussichtslos sei und nur Geld koste.
Der Richter Prof. Dr. Jörg Schmidt, welcher dem 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim vorstand, zeigte sich bei der Verhandlung ein bisschen verwundert, weil die Bauern breitere Straßen forderten.
Peter Zeisberger vom Rechtsreferat des planenden Regierungspräsidiums sah schon am Tag vor der Urteilsverkündung das RP auf der Gewinnerseite und verkündete: "Seit ich dabei bin, haben wir noch nicht einen derartigen Prozeß verloren." Die Ergebnisgerechtigkeit stehe im Vordergrund, einzelne Höfe hätten da keine Priorität.
Regierungspräsident Udo Andriof begrüßte die Entscheidung und meinte, "damit haben wir jetzt eine wirklich baureife Planung vorliegen".
Im März 2006 stellte Ministerpräsident Günter Oettinger fest, es sei ein "historischer Fehler" gewesen, die Autobahnspange Leonberg-Gärtringen nicht zu bauen.
Im Juli 2006 teilte Baudirektor Konradin Heyd vom RP dem entrüsteten Maichinger Ortschaftsrat mit, die Brücke an der Darmsheimer Straße für die B 464 "sei vierspurig geworden".
Zurecht werden neuerdings Banker wegen ihren faulen Finanzinstrumenten an den Pranger gestellt, sie sollen für ihre schweren Fehler haften.
Warum gilt dies nicht auch für die Planer des Regierungspräsidiums? Ihre vom damaligen Regierungspräsidenten Bulling rigoros durchgesetzte B 464 3a ist für diese selber eine mit falschen Planungsparametern in Salamitaktik vorangetriebenes Unikum.
Herr Christokat, Baudirektor beim RP, wurde gefragt: Warum entsteht beim Bau der nicht erweiterbaren Brücken ein vierspuriger Straßendurchlaß? Warum wird dagegen die Straße aber in ihrem Verlauf nur zweispurig ausgeführt, wo doch spätere Verbreiterungen an Dämmen und Einschnitten konstruktiv schwierig und teuer werden? Seine Antwort: Für eine vierspurige Straße hätte man neue Planfeststellungsverfahren gebraucht. In der Tat sind sie für die vierohrigen Auffahrten zur B 464 noch nicht eröffnet. Die B 464 ist in wichtigen Teilen bis heute gar nicht genehmigt.
In diesem Stil werden im Westen der Landeshauptstadt Bundesstraßen und Autobahnen gebaut, die Bürger greifen darum zur Selbsthilfe. Die Planungsinstrumente für die Überdeckelung der A 81 zwischen Sindelfingen und Böblingen wurden von einer Bürgerinitiative in einem Katalog dem Regierungspräsidium im Sommer 2008 vorgelegt.
Was den Richter Schmidt vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim angeht, so müßte dieser, gemessen an den Forderungen in der Bankenkrise, wenigstens die 35000 DM Prozeß- und Anwaltskosten den Maichinger Landwirten zurückzahlen. Die Bauern haben nämlich recht gehabt, nur haben sie kein Recht bekommen.

RE: Herzliches Beileid aus Maichingen zur Abweisung der Klagen gegen die Südtangente in Magstadt
von Karl am 29 Oct. 2008 12:49
Ach Hugo, glaub ja nicht, dass da einer dem anderen "ein Auge aushackt". Regierungsdirektor Buck, der Oberplaner, hat ja schon angedeutet, dass sie bemüht sind, auch für die Osttangente noch eine Lösung zu finden. Ich bin sicher, es wird alles so kommen, wie es sich die Herren Maier und Merz ausgedacht haben.
Außer, dem Bürgermeister wird durch eine Abwahl seiner Person, die Möglichkeit genommen, dieses Spiel weiterzutreiben.

RE: Herzliches Beileid aus Maichingen zur Abweisung der Klagen gegen die Südtangente in Magstadt
von Nelly am 29 Oct. 2008 12:39
Recht und Gerechtigkeit wurden auch bei der Abweisung der Klagen zur Südtangente mit Füßen getreten. Dann wundern sich die Politiker an Wahlabenden, warum die Politikverdrossenheit zunimmt und immer weniger Wähler zur Wahl gehen. Vielen ist in diesem Staat klar, dass sie gegen Behörden und Verwaltungen von vornherein auf verlorenem Posten stehen. Mit was für einer Selbstsicherheit und Scheinargumenten die sogenannten Gutachter, die auch gleichzeitig die Planer sind, auftraten, war unglaublich. Das Gericht hat sich nicht einmal die Mühe gemacht, deren tönerne Argumentation auch nur anzuzweifeln.
Normalsterbliche Bürger sind in diesem "demokratischen" Staat nur die Deppen.

RE: Herzliches Beileid aus Maichingen zur Abweisung der Klagen gegen die Südtangente in Magstadt
von Waldemar am 29 Oct. 2008 18:32
Nach dem Urteil gegen die Betroffenen ist es wichtig, dass sich a l l e Betroffenen zusammenschließen und gemeinsam Aktionen starten. Vom Grundsatz her sind alle Bürger im Südosten von Magstadt betroffen. Belastungen durch die vielen Maßnahmen in und um Magstadt dürften aber auch die restlichen Bürger der Gemeinde zu spüren bekommen.
Es ist also wichtig, sich zusammenzuschließen und die Vorgänge genau zu beobachten. Sollten die Gutachten und die Pläne unstimmig sein, also Abweichungen zum Nachteil der Belasteten nach Durchführung der Vorhaben sich zeigen, kann die Planfeststellung auch dann noch angefochten werden. Eine Anhäufung von Vorhaben wie durch die B 464, einer Bahnstrecke mit wahrscheinlich mehr Güterzügen, plus S-Bahn, plus Südtangente mit mehr Schwerlastverkehr als geplant und ein erweitertes Gewerbegebiet östlich der Bahnhofstraße schaffen im Rahmen der EU-Lärmkartierung und schärferer Grenzwerte durchaus Spielräume, die genutzt werden könnten. Die Vorhabenträger und das Gericht haben die sich abzeichnenden Veränderungen im Umweltrecht nicht berücksichtigt. Auch die veränderte Gesamtsituation durch die Planungen wurde nicht berücksichtigt.
Ein Beispiel für professionelles Vorgehen ist die Initiative "Leise A 81".
Das jetzige Urteil zur Südtangente könnte sehr wohl ein "Schuß in den Ofen" sein und die Schwächen in dem jetzt ergangenen Urteil können dann sichtbar werden. Auch sollte nicht vergessen werden, die handelnden Personen auf der politischen Bühne und im Verwaltungsbereich können wechseln. Wer hätte einmal gedacht, daß ehemalige Konzernvorstände wegen Unregelmäßigkeiten von ihren früheren Arbeitgebern anzeigt und für Schäden in Regreß genommen werden sollen.

RE: Herzliches Beileid aus Maichingen zur Abweisung der Klagen gegen die Südtangente in Magstadt
von Franz am 30 Oct. 2008 17:35
Jetzt muss ich aber mal ganz "naiv" nachfragen.
Würde im Falle eines "Schusses in den Ofen" die Südtangente mit dem Presslufthammer wieder weggehämmert werden müssen?

RE: Herzliches Beileid aus Maichingen zur Abweisung der Klagen gegen die Südtangente in Magstadt
von Waldemar am 30 Oct. 2008 17:52
Das wohl kaum, aber es werden Verkehrsbeschränkungen angeordnet, um die Probleme zu beheben. Die Straße kann dann den geplanten Zweck nicht erfüllen, die Investitionskosten waren umsonst.

RE: Herzliches Beileid aus Maichingen zur Abweisung der Klagen gegen die Südtangente in Magstadt
von Franz am 30 Oct. 2008 18:56
Warum lässt man dann diesen ganzen Schwachsinn nicht gleich bleiben?

RE: Herzliches Beileid aus Maichingen zur Abweisung der Klagen gegen die Südtangente in Magstadt
von Till am 01 Nov. 2008 10:33
Eine Abmahnung:
Ihr Hintze, Kuntze, Schmidt und Co
schlagt bloß den Bürger nicht k.o. .
Er muß Euch doch ś Gehältle zahlen
und rächt sich bei den nächsten Wahlen!

Denkansätze zum Urteil über Südosttangente in Magstadt
von Waldemar am 27 Oct. 2008 23:53
Wie kam es zu diesem ablehnenden Urteil für die Kläger? Vereinfacht lässt sich sagen, das Gericht hat nur die formelle Ordnungsmäßigkeit geprüft.

Hier einige Beispiele:
Enthält die Planung alle vorgeschrieben Unterlagen.
Wurden verschiedene Varianten und Möglichkeiten untersucht.
Erfolgte eine Abwägung verschiedener möglicher Varianten mit einer Begründung für die gewählte Variante.
Ist das Vorhaben nötig (sogenannte Planrechtfertigung).

Das Gericht hat nicht geprüft, ob die erhobenen Planungsdaten fehlerfrei sind. Es hat auch nicht geprüft, ob das Ziel mit der Planung erreicht wird. Es bezeichnete im Gegenteil das Erreichen von drei Zielen als anspruchsvoll. Das Gericht hat lediglich die Glaubwürdigkeit vom Erscheinungsbild her beurteilt. Ein Nachweis für die Richtigkeit der Inhalte wurde nicht gefordert. Auch die Argumente der Kläger über stellenweise höhere Verkehrsbelastungen im Ort wurden als tragbar zur Zielerreichung empfunden. Gehörte Sachverständige waren gleichzeitig an der RP-Planung Beteiligte. Die Kläger hatten bei der Auswahl ihrer anwaltlichen Vertretung auch auf das Vorhandensein von Planungskenntnissen geachtet. Eine Anwältin hat eine mehrjährige Berufserfahrung als Planerin bei einer staatlichen Planungsbehörde. Selbst hat das Gericht betont, dass es über keine Kenntnisse in der Fachplanung verfügt. Dieser Bereich werde vom Gericht auch nicht beurteilt/untersucht. Das Gericht hatte aufgestellte Behauptungen in der RP-Planung als richtig und glaubwürdig unterstellt. Wie das Gericht betonte, verfüge es selbst über keine Planungskenntnisse und beurteile nur die formale Einhaltung von Vorschriften. In einer Planung enthaltene Fehler entziehen sich so der Beurteilung. Behauptungen und Anschein reichen aus. Damit wurden indirekt die Einwendungen der Kläger als nicht relevant und unsachgemäß abgetan. Die von RP-Seite vorgetragen Argumente zu Naturschutzbelangen waren katastrophal und als unstimmig auch für Unbedarfte zu erkennen. Hier hatten die Kläger eine Untersuchung von kompetenter Seite vorgelegt, während das RP lediglich "Vorschriften" als "beachtet" behauptete.

Für alle Vorhaben um Magstadt gibt es keine Gesamtbetrachtungen im Bereich der Umweltbelastung. Jedes Vorhaben wird nur für sich gewertet. So umgeht das RP berechtigte Einwendungen, auch wenn durch eine gehäufte Belastung durch verschiedene Vorhaben Werte nicht eingehalten werden können. Bestimmte Werte erscheinen auffällig spitz gerechnet. Bei dieser Art von Beurteilung hätten sich die Kläger eindeutig den Gang vor Gericht, die damit verbundene Arbeit und die erheblichen Kosten sparen können.

Fazit: Das Gericht, um es milde auszudrücken, hat das Recht stark strapaziert. Sollte sich diese Art von Rechtsprechung durchsetzen, steht Betroffenen eine harte Zeit bevor. Die schriftliche Urteilsbegründung wird spannend.

RE: Denkansätze zum Urteil über Südosttangente in Magstadt
von Karl am 28 Oct. 2008 12:09
Dem Gericht war auch die Befangenheit eines Gemeinderats, bei der kommunalen Stellungnahme zur Südtangente, nicht einmal einen Kommentar wert. Das bedeutet, dass sämtliche Vorgaben, die in der Gemeindeordnung verankert sind, keinen Wert haben. Wozu bedarf es dann dieser Vorgaben, wenn ein Bürgermeister schalten und walten kann, wie es ihm gerade passt? So geschehen bei der Abstimmung zur Stellungnahme der Gemeinde Magstadt. Als Bürgermeister Merz klar wurde, dass er für eine positive Stellungnahme zur Südtangente keine Mehrheit bekommt, hat er kurzerhand einen nicht-konformen Gemeinderat für befangen erklärt und mit seiner eigenen Stimme der Südtangente zur Mehrheit verholfen.
Wenn etwas politisch gewollt ist, nützen einem die besten Argumente nichts. Sie haben Recht, Waldemar, man hat einfach keine Chance.

Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Günther am 23 Oct. 2008 20:35
Das Urteil der 2. Kammer des Verwaltungsgericht Stuttgart unter dem Vorsitz des Präsidenten Stefan Kuntze zeigt erhebliche Schwächen und Mängel.

Beispielhaft sollen als erste Würdigung folgende Merkmale im Verhandlungsablauf dienen:
Als Sachverständige waren die gleichen Planungsbüros des Regierungspräsidiums in der Verhandlung zugelassen. An deren Aussagen hatte die Kammer keine Zweifel. Die Kammer betonte, dass sie selbst keine fachlichen Kenntnisse besitze, um die Angaben zu beurteilen. Damit hat die Kammer rechtswidrig Partei ergriffen. Sie schenkte den Angaben der Beklagten ohne weitere Prüfung durch neutrale Gutachter mehr Glauben als den Klägern. Auffällig war auch, dass der Vorsitzende Richter mehrmals die Grenzen bei der Beurteilung in diesem Verfahren herausstellte.
Die Öffentlichkeit konnte nur zum Teil der Verhandlung folgen, da mehrmals die Parteien zum Richtertisch gerufen wurden, um anhand von Plänen und anderer Unterlagen sich auszutauschen. Was hier gesprochen wurde, entzieht sich der Öffentlichkeit. Da die Unterlagen alle in digitalisierter Form vorliegen, hätten Pläne und andere Beweisstücke mittels eines Beamers mit dem Meinungsaustausch für alle Anwesenden dargestellt werden können. Selbst die Kläger hatten keine Möglichkeit, diese Teile des Verhandlungsverlaufs am Richtertisch zu verfolgen. Auch die Struktur des Verhandlungsablaufs war wenig übersichtlich. So wurden eine große Anzahl unterschiedlicher Punkte in einer Stellungnahme vorgetragen, was zwangsläufig eine Erwiderung schwierig macht. Vermutlich sollte eine zu detaillierte Einzelbehandlung von Punkten vermieden werden.
Bleibt als Fazit nur festzustellen: Der Präsident des Verwaltungsgerichts Stuttgart hatte nicht den Mut seinen Ermessensspielraum zu nutzen, um zur Rechtsfortbildung beizutragen. Heutige Standards für die Verfolgung des Verhandlungsverlaufs waren nicht gegeben.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Horst am 24 Oct. 2008 07:01
Ein typische Entscheidung nach Formalien. Verwaltungsgerichtspräsident Kuntze muss sich vorwerfen lassen, die sogenannten "Einzelinteressen" von immerhin 150 Einwendungen nicht reflektiert zu haben. Nicht jeder Betroffene kann die Kosten für eine Klage aufbringen. Das hier 4 Kläger stellvertretend geklagt haben kam ihm wohl nicht in den Sinn.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Gerlinde am 24 Oct. 2008 08:04
Hier hat sich das Verwaltungsgericht ganz schön missbrauchen lassen. Haben die vielen Betroffenen keinen Anspruch auf "Allgemeinwohl"?

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Manfred am 24 Oct. 2008 08:12
Ich glaube, das Verwaltungsgericht war mit diesem Prozeß total überfordert.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Anton am 24 Oct. 2008 08:18
Ich meine, das Gericht war nicht überfordert, sondern einfach nur der verlängerte Arm der Politik und des Regierungspräsidiums.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Fritz am 24 Oct. 2008 08:28
Bekommen wir jetzt demnächst neben der Politikverdrossenheit und Wahlmüdigkeit auch noch eine Rechtsverdrossenheit?

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Jörg am 24 Oct. 2008 08:39
Na Herr Gerichtspräsident Kuntze, da haben Sie den Betroffenen mal richtig gezeigt wo der Hammer hängt. Ruhe und Gerechtigkeit schafft so ein Urteil nicht!

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Albert am 24 Oct. 2008 09:07
Dieses politische Urteil und der damit verbundene vermeintliche Sieg könnte für manch einen noch zum Pyrrhus-Sieg werden.
Jetzt wisst Ihr, wie‘s läuft. Die Herrenberger mit ihrer Nordumfahrung und viele andere Straßengegner in diesem Land BW haben das auch schon hautnah erfahren.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Holger am 24 Oct. 2008 08:55
Ich als Verwaltungsgerichtspräsident hätte mit einem solchen Urteil schon Gewissensbisse. In meinen Augen ist die Abwägung katastrophal.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Karl am 24 Oct. 2008 14:16
Das Gericht war weder überfordert noch werden die Richter Gewissensbisse haben.
Der Präsident des Verwaltungsgericht Stuttgart ist Profi und nicht umsonst in dieser Position. Wir "normalsterblichen" Bürger haben keine Chance, wenn Behörden, wie das RP und die Magstadter Verwaltung, irgendeinen landschaftszerstörerischen Unsinn durchsetzen wollen. Das Urteil des Gerichts stand von vornherein fest, sonst wäre alles nicht so schnell abgelaufen.
Der ganze Vorgang ist ein einziger Beweis dafür, wie respektlos Behörden, allen voran der Magstadter Bürgermeister, gegenüber den sie finanzierenden Steuerzahlern agieren. In deren Arbeitsabläufen sind wir nur Staffage und alle paar Jahre fällt ihnen ein, dass sie uns als Stimmvieh brauchen, um ihr Treiben absegnen zu lassen.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Gerd am 24 Oct. 2008 14:19
Vielleicht sollten wir wie die Bürger in der ehemaligen DDR auch immer eine Freitagsdemo oder so was in dieser Richtung machen, wenn die Südosttangente mal gebaut ist. So nach dem Motto: Wir sind das Volk!
Anders geht das wohl kaum mehr.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Gertrud am 24 Oct. 2008 17:16
Ein wahrer Schildbürgerstreich dieses Urteil. Viele Richter und Ministerialen haben anscheinend aufgrund ihrer gehobenen Lebensverhältnisse den Kontakt zu den Verhältnissen eines normalen Bürgers total verloren. Auf der einen Seite bittet uns der Staat mit immer mehr Abgaben aller Art zur Kasse und darüber hinaus entwertet er dann auch noch die von unserem mühsam Ersparten angeschafften Wohnungen und Häuser. Dass das Lebensumfeld immer miserabler wird, interessiert auch nicht. Was wir zu ertragen haben entscheiden nicht Mediziner und Wissenschaftler, sondern der Staat, der Grenzwerte nach nicht nachvollziehbaren Gesichtspunkten festlegt. Wir leiden jetzt schon unter dem bestehenden Gewerbegebiet, das noch erweitert werden soll, dem Bahnlärm und der jetzigen Durchgangsstraße, da spielt es dann wohl kaum mehr eine Rolle, wenn noch eine Landesstraße als Umfahrung draugesattelt wird.

Schlicht und ergreifend eine S .......

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Detlef am 24 Oct. 2008 17:46
Aus meiner Sicht liegen hier klar Abwägungsfehler vor. In der Sindelfinger Zeitung heißt es wörtlich:
Das Gericht bestätigte den Planern eine gute Arbeit. Dass man mit einer Straße drei Ziele verfolge, sei ungewöhnlich. Diese sind die Entlastung des Ortskerns, die Beseitigung eines „eisenbahnrechtlichen Missstandes“ (Bahnübergang) und die Anbindung eines Gewerbegebietes. Alle drei Ziele, so stellte Präsident Stefan Kuntze fest seien legitim und würden auch erreicht. Damit sei die Planung auch gerechtfertigt. Das Gericht sei auch zu der Überzeugung gekommen, dass die Gutachten auf seriösen Grundlagen basieren.
Während das Regierungspräsidium mit einer Schar von Beamten und Sachverständigen anrückte, schüttelte der Gerichtspräsident Stefan Kuntze seine Überprüfung anscheinend gerademal so aus dem Handgelenk. Ein wahrer Supermann. Warum lassen wir solche Leute dann nicht die ganze Planung machen? Wir könnten viel Geld sparen!
Herr Gerichtspräsident, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Was staatliche Aufsichtsbehörden zugelassen und geleistet haben, sehen wir jetzt am Besten an der Finanzkrise.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Daniel am 24 Oct. 2008 18:41
Hallo Günther,
ich gratuliere Dir zu Deinem in kurzen Worten gefassten Beitrag. Statt des Begriffs "Rechtsfortbildung" hätte ich den Begriff Rechtsfortschreibung verwandt. Ich denke aber, jeder Leser weiß, was gemeint ist.
Die Kläger hatten Courage, sind doch die finanziellen Hürden und der sonstige Aufwand für ein solches Verfahren sehr hoch. Der Staat mit seinem Apparat verfügt über eine Menge Mittel, die er gegen "aufmüpfige" Bürger rigoros einsetzt. Leider werden immer mehr gerichtliche Entscheidungen nach der gerade vorherrschenden politischen Windrichtung gefällt. Nicht vergessen werden sollte auch die politische Lobbyarbeit der unterschiedlichsten Interessengruppen. Für "kleine" Gruppierungen bleibt hier nicht viel übrig. Die sogenannten Schutzbestimmungen klingen immer gut und machen bei den meisten Bürgern Eindruck. Was diese wert sind, sieht man an dem geschilderten Fall. Lärm- wie Schadstoffwerte sollen in den nächsten Jahren mehr den Realitäten und neuen Erkenntnissen angepasst werden. Konkrete Vorschläge gibt es schon. Wie ich es sehe, ist bei dem entschiedenen Fall eine Anhäufung von Einflussfaktoren aus den unterschiedlichsten Quellen vorhanden. Das Gericht hat diese Faktoren nicht berücksichtigt und sich so, aus meiner Sicht, um eine sachgerechte Entscheidung gedrückt.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Dieter am 24 Oct. 2008 20:47
Ich will versuchen, etwas mehr Systematik in die Diskussion zu bringen.

Rechtsfortschreibung/Rechtsfortbildung wird von den höchsten Gerichten vorgenommen. In der Regel findet diese in Zeitabständen von über 10 Jahren statt. Ein Verwaltungsrichter kann aber durchaus die Meinung vertreten, dass ein bereits vom höchsten Gericht entschiedener Fall nicht dem Fall gleicht, der ihm zur Entscheidung vorgelegt wurde. Die klagende Partei ist hier also gefordert und muss, wenn möglich, dann eben in die nächste Instanz gehen. Dass das Kostenrisiko, je nach Ausgang, größer wird, dürfte klar sein. Aus dem Steuerrecht sind genügend Fälle bekannt, bei denen höchstrichterliche Entscheidungen nicht angewandt werden.

In dem zur Rede stehenden Fall war der Präsident Vorsitzender der Kammer. Das kann routinemäßig so sein, aber auch andere Gründe haben. Hier kann nur spekuliert werden. Vielleicht können aus der Häufigkeit von Verhandlungen mit dem Vorsitz des Gerichtspräsidenten entsprechende Schlüsse gezogen werden.
Die Entscheidung, so wie diese gelaufen ist, hat aber ein "Geschmäckle". Die Kammer hat ausschließlich auf die Ordnungsmäßigkeit der RP-Planung gesetzt. Die Kläger geraden hier in eine schwierige Situation. Das vom Gerichtspräsidenten dem RP entgegengebrachte Vertrauen muss bei den vielen Pannen von RP-Planungsfehlern in der letzten Zeit mindestens infrage gestellt werden.
In dem in Rede stehenden Fall kann man nur sagen: schlecht gelaufen! Nach einer fairen Abwägung sieht das Ergebnis nicht aus.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Marc am 24 Oct. 2008 21:06
Die Diskussion um die Südtangente im Osten Magstadts nimmt schon merkwürdige Züge an. Die S-Bahn und der Ortsbus sollen die Straßen hier wesentlich entlasten. Das war jedenfalls das erklärte Ziel.
Warum brauchen wir dann aber diese Tangente?

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Frank am 25 Oct. 2008 09:27
Da hat einer in den letzten sieben verflixten Jahren das Regierungspräsidium bestens bedient.
Im Westen von Magstadt hat er den Steinbruch von 36 auf 89 Hektar erweitern lassen. Auf seiner Deponie ließ er Berge auch auf ungenehmigte, lukrative Höhenmarken auftürmen.

Im Südosten läßt er jetzt die Steinbruchstraße dazu bauen. Bald werden an den besten Magstadter Wohnlagen und am Sportgelände vorbei täglich an die tausend Lastwagen die Landeshauptstadt bedienen, darunter auch Fahrmischer. Ein Betonmischwerk wurde der Firma NSN bereits in Aussicht gestellt.
Magstadt ist zum ersten Kollateralschaden von Stuttgart 21 geworden.
Der Mann, welcher das übereifrig und mit knappen Mehrheiten im Gemeinderat bewerkstelligt hat, ist der Bürgermeister Dr. Hans-Ulrich Merz. Notfalls genügte ihm auch seine eigene Stimme, um das Projekt voranzubringen.
Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, darf mit Friedrich Schiller gesagt werden, er kann gehen!

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Jürgen am 25 Oct. 2008 09:43
Dieses Urteil darf nicht verwundern. Wer einmal in den Gesetzen und Verordnungen für Umwelt, Naturschutz oder im Baugesetzbuch geblättert hat, dem wird schnell klar, das es sehr klare Bestimmungen und Regeln gibt. Genauso gibt es aber genügend Ausnahmebestimmungen von guten Regeln. Betrachtet man die Lärm-Emissionswerte, sind die eigentlich fast in Ordnung. Aber auch hier liegt die Krux bei der Anwendung und in der Berechnungsweise. Es wird dann unterschieden in weniger schlimme Verursacher und schlimme Verursacher. Die wenig schlimmen Verursacher bekommen einen Bonus. Begründung hierfür? Weit gefehlt. Die öffentliche Hand mogelt sich überall durch. Die Ergebnisse sind sichtbar. Ob Gesundheitsreform, Finanzkrise oder Verkehrsinfrastruktur, der Bürger ist halt der Angeschmierte.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Oskar am 25 Oct. 2008 11:25
Die Frage, ob die Richter Gewissensbisse haben oder nicht, ist leicht zu beantworten. Nein, sie haben ein gutes Gewissen. Der Vorsitzende Richter ist doch sogar mit dem Fahrrädle in Magstadt rumgefahren. Was kann er noch mehr tun? So hat er den Klägern vermittelt, wie ernst er seine Aufgabe nimmt. Ob er trotzdem die Zerstörung eines Naherholungstals genehmigt, ist für ihn etwas ganz Anderes. Warum sollen ausgerechnet die paar klagenden Hansel zu den fünf (!) Prozent derjenigen gehören, die gegen Behörden vor dem Verwaltungsgericht gewinnen können. Der nette Herr Vorsitzende hat eine lange Erfahrung, bei von vornherein aussichtslosen Klagen, die Kläger von seiner Objektivität zu überzeugen. Seine Mitrichterin, die anscheinend den Fall bearbeitet hat, war da schon weniger überzeugend. Bei ihr war während der Verhandlung schon eine Tendenz abzusehen. Ihre Fragen an den Gutachter, den netten Herrn H., die liebe Frau S. oder den wenig überzeugenden Herrn Sch. hat sie diesen in etlichen Gerichtsverhandlungen bestimmt schon oft gestellt.

Der nette Herr H. war bemüht, seine frühere Planung als wenig gelungen und zu überteuert hinzustellen und zu beteuern, wie froh er war, dass er endlich was Neues planen durfte. Dass er für die frühere Planung einer Unterführung schon einmal kräftig abkassiert hat und diese dem damaligen Gemeinderat genauso als das absolute Non-plus-Ultra verkauft hat, scheint für ihn was ganz Normales zu sein. Wes Brot ich ess, dess Lied ich sing!

Die liebe Frau S., die eigentlich in diesem ganzen Kreis mit ihren Naturschutzbelangen keinen Fuß auf den Boden bringt, hatte da mehr Probleme, beim Gericht zu punkten. Die o.g. Richterin war sichtlich gelangweilt, als es um Naturschutz und Landschaftszerstörung ging. Es hat eigentlich nur noch gefehlt, dass sie mit den Augen rollt und auf den Tisch trommelt. Aber ihre suggestive Art der Befragung sprach ja schon Bände.

Die für das Gericht anonymen Kläger interessieren niemand. Beim nächsten Prozess werden wieder neue dasitzen. Aber die Beklagtenseite, das RP; wird dann wieder mit den gleichen Leuten einlaufen. Und es ist doch angenehm, alte Bekannte zu treffen, mit denen man so gut zusammenarbeiten kann.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Gertrud am 25 Oct. 2008 11:54
Lieber Oskar,
Du sprichst mir aus der Seele. Ich betrachte das Verwaltungsgericht nur als Erfüllungsgehilfe des Regierungspräsidiums. Die vorgebrachten Argumente sind derart durchsichtig, dass sofort zu erkennen ist, wie parteilich dieses Urteil ist. Das kann auch durch propagiertes Bemühen (Fahrrad) nicht kaschiert werden.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Erwin am 26 Oct. 2008 10:22
Gab es so etwas nicht schon einmal? Ist das ein unabhängiges Gericht?

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von suse am 26 Oct. 2008 10:52
Niemand im Staatsdienst ist unabhängig. Oder habt ihr schon einmal einen eigenständig handelnden Beamten getroffen?

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Alfred am 26 Oct. 2008 11:31
Hier ein Zitat:
Prof. Willi Geiger
Bundesverfassungsrichter a.D., Karlsruhe
"Deutschen Richterzeitung", 9/1982, S. 325
"Ich wage nach einem langen Berufsleben in der Justiz, wenn ich gefragt werde, den Ausgang eines Prozesses nur noch nachdem im ganzen System angelegten Grundsatz vorauszusagen: Nach der Regel müßte er so entschieden werden; aber nach einer der vielen unbestimmten Ausnahmen und Einschränkungen, die das Recht kennt, kann er auch anders entschieden werden. Das genaue Ergebnis ist schlechthin unberechenbar geworden. Allenfalls kann man mit einiger Sicherheit sagen: Wenn du meinst, du bekommst alles, was dir nach deiner Überzeugung zusteht, irrst du dich. Ein der Entlastung der Gerichte dienlicher Rat könnte bei dieser Lage der Dinge sein: Führe möglichst keinen Prozeß; der außergerichtliche Vergleich oder das Knobeln erledigt den Streit allemal rascher, billiger und im Zweifel ebenso gerecht wie ein Urteil. Das heißt in allem Ernst: Unter den in der Bundesrepublik obwaltenden Verhältnissen von den Gerichten Gerechtigkeit zu fordern, ist illusionär."

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Richard am 26 Oct. 2008 13:29
Es gibt Magstadter, die durch die Vorhaben B 464 Südwesttangente, Südosttangente und vielleicht durch die doch noch kommende Osttangente 4x betroffen sind. Es werden ihre Grundstücke enteignet und dann sind sie noch mit ihrem Wohnstandort durch den Tangentenbau betroffen. Einem Landwirt wurde beim Bau der B 464 50% seiner Betriebsfläche abgenommen. Gerichtspräsident Stefan Kuntze macht es sich mit seiner Entscheidung und Begründung sehr leicht. Sein Urteil bedeutet für viele Betroffene einen Adlerlass von mühsam erworbenen Vermögen. Zusätzlich werden die Leute auch noch an ihrem Wohnstandort belastet. Das ist alles zumutbar! Weiter so Herr Gerichtspräsident! Wozu überhaupt in Eigenverantwortung Vorsorge treffen? Legen wir uns doch gleich in die soziale Hängematte des Staates und verzichten auf Leistung, mal sehen, wie lange das gut geht.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Hugo am 26 Oct. 2008 14:08
Richard, den Fall mit dem Landwirt kenne ich auch. Der Staat verliert immer mehr alle Hemmungen und die Rechtsprechung meint, ihm nacheifern zu müssen. Der besagte Landwirt ging bis nach Mannheim, soll dort arrogant behandelt worden sein und wurde dann "abgebürstet".
Es sollen seinerzeit Gerichts- und Anwaltskosten von 35.000 DM angefallen sein. Das war zu diesem Zeitpunkt das Jahreseinkommen von einem guten Landwirt vor Steuern.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Karl am 26 Oct. 2008 19:29
Wenn man die Leute derart über den Löffel balbiert, dient das laut Gericht dem Allgemeinwohl. Alle, die durch den Bau der Südtangente betroffen sind, sind Menschen, die wohl nicht zur Allgemeinheit gehören. Ihnen musste ja auch mal gezeigt werden, wo der Bartel den Most holt, diesen Egoisten aus dem Süden.
Wie sagte eine Lebenswerte Magstadterin vor ein paar Jahren, als dieser Ort noch nicht durch des Bürgermeisters Tangenten gespalten war:
"Ach, ich beneide Sie ja so, weil Sie in einer so schönen Lage wohnen." Wer hätte damals gedacht, dass dieser Neid in so gewaltigen Hass umschlagen könnte.
Jetzt ist diese Frau nur noch in der Lage, mich mit versteinerter Miene zu grüßen. Auf so einen Gruß kann ich allerdings verzichten. Ich habe ihr nichts getan.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Landmann am 26 Oct. 2008 20:04
Dieser Landwirt hat nicht nur 35000 DM verloren. Er hatte sich so aufgeregt, dass er schwer krank wurde und einen Herzinfarkt bekam. Seitdem versucht er, diese ganze schlimme Zeit mit ihren noch schlimmeren Erfahrungen zu verarbeiten und möglichst zu vergessen.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Christkind am 26 Oct. 2008 19:53
Ihr Lieben, ich möchte Euch noch einmal an meine Neujahrsgrüße erinnern:
Respekt vor dem Wähler, wann immer es geht,
denn Wahltag ist Zahltag, und dann ist‘s zu spät.
Also werft die Flinte nicht in‘s Korn und macht weiter!

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von Nelly am 26 Oct. 2008 22:09
Liebe Leute, was glaubt ihr, mit was für einer Wut im Bauch die Wählerinnen und Wähler im nächsten Jahr zur Gemeinderatswahl gehen werden, um sich bei CDU, SPD und Freien Wählern zu" bedanken", wenn zur gleichen Zeit die Südtangente bei ihnen gebaut wird, während sie mit dieser täglichen Lärm- und Dreckbelästigung leben müssen.
Und die im Osten bekommen dann einen Vorgeschmack darauf, was auf sie zukommt, sollte das unermüdliche Bemühen des Bürgermeisters für den Bau der Osttangente Erfolg haben.
Ja, Christkind, dann wird Zahltag sein.

RE: Politisches Urteil – Klagen gegen Südosttangente abgewiesen.
von BF-Admi am 26 Oct. 2008 21:53
Lieber Hugo,
Dein Witz ist gut und passt sehr schön zur Diskussion. Ich habe den Beitrag aber vorsorglich wegen möglicher Copyrightverstöße gelöscht. Trotzdem vielen Dank für den Beitrag.

Kommentar zu Bericht in der Stuttgarter Zeitung v. 25.10.08 Gericht weist Klagen gegen die Magstadter Südtangente ab
von Günther am 25 Oct. 2008 17:14
Der Artikel von Gerlinde Wicke-Naber ist unvollständig und spiegelt nicht den Verhandlungsverlauf wieder. Mit keinem Wort wird erwähnt, dass durch den Bau der Südtangente an mehreren Stellen im Ort der Verkehr sogar zunimmt. Schon in der Überschrift wird mit dem Hinweis:
"Weg zum Bau der Landesstraße und der S 60 frei" eine falsche Vorstellung von den Gründen für die Klage suggeriert.
Es gibt mindestens noch zwei Alternativen. Einmal kann an der vorgesehen Stelle die Überführung der Bahn so oder so gebaut werden. Die Frage ist, ob die Südtangente nur bis zur Daimlerstraße oder bis zur Alten Stuttgarter Straße gebaut wird. Eine weitere Variante war der Tunnel am heutigen Bahnübergang Maichinger Straße. Diese Planung wurde übrigens vom gleichen Planungsbüro (TTK) angefertigt und als Lösung der Gemeinde verkauft. Jetzt fertigt das gleiche Planungsbüro wieder einen Plan mit Bahnüberführung an anderer Stelle und mit Südtangente an.
Der Richter erwähnte auch den Eingang von 150 Einwendungen. Dass jetzt nur 5 Klagen quasi stellvertretend aus Kostengründen eingereicht wurden, kann vermutet werden.
Erwähnt wurde auch nicht, dass das Gewerbegebiet östlich der Bahnhofstraße IV erst im Jahr 2007 beschlossen wurde. Dieses Gewerbegebiet wie das Gewerbegebiet Ost wurden nur nachgeschoben, um einmal die Südosttangente bzw. beim Gewerbegebiet Ost, die Schließung der Hölzertalstraße und den Bau der Osttangente zu rechtfertigen. Auch die Verkehrsberuhigung in der Alten Stuttgarter Straße war bei Planungsbeginn nicht Gegenstand der Planrechtfertigung und wurde nachgeschoben. Diese Tangente dient in erster Linie dazu, den Schwerlastverkehr zu der Firma NSN (Steinbruch) mit Hunderten Fahrzeugen aufzunehmen. Wie heute in der gleichen Zeitung berichtet wird, ist die Finanzierung für Stuttgart 21 gesichert. Über die Südtangente werden dann die Baustoffe (Fertigbeton, Schotter) transportiert. NSN verfügt über eine Kapazität von 2*1200 Tonnen pro Tag. Transportbeton wird hinzukommen. Bei Stuttgart 21 wird dann rund um die Uhr über Jahre gebaut. Was das für die Anwohner der Südosttangente heißt, kann man sich leicht vorstellen.
Dass die Anwohner schon heute die Belastung einer Güterzugstrecke ertragen müssen, die künftig durch den Ausbau der Strecke Böblingen-Singen zu einer Hauptverkehrsstrecke wird, ist in dem Artikel auch nicht erwähnt. Ab 2015, wenn der Gotthardtunnel fertig ist, müssen die Anwohner weitere Belastungen ertragen, den einen Lärmschutz im Maichinger Bogen gibt es nicht. Die Anwohner sind auch nicht gegen die S-Bahn oder dagegen, dass mehr Güter auf der Schiene transportiert werden, es wird nur eine vernünftige Verkehrsplanung mit Schutz für die Anwohner gefordert.
Der Richter erwähnte auch den Eingang von 150 Einwendungen. Dass jetzt nur 5 Klagen quasi stellvertretend aus Kostengründen eingereicht wurden, kann vermutet werden. Es handelt sich also nicht nur um Interessen von ein paar Einzelpersonen, die dem Allgemeinwohl nachgeordnet werden können.

Die Liste von Argumenten gegen die Südosttangente lässt sich noch weiter fortsetzen, aber die wichtigsten Punkte sind genannt. Ich hätte von der Stuttgarter Zeitung erwartet, dass auch über die Belastungen der Anwohner kritisch berichtet wird.
Die Anwohner der künftigen Südtangente sind es leid, als Müllhalde für alle Belastungen herhalten zu müssen!

RE: Kommentar zu Bericht in der Stuttgarter Zeitung v. 25.10.08 Gericht weist Klagen gegen die Magstadter Südtangente ab
von Sascha am 25 Oct. 2008 22:40
Dieser Beitrag dürfte dazu beitragen, dass in der Öffentlichkeit eine ganz falsches Bild zu der wirklichen Lage entsteht. Selbst das Verwaltungsgericht hat die Situation der Anwohner nicht gewürdigt. Neben den hohen Rechtskosten verlieren sie jetzt ihr Eigentum und haben dafür noch Lärm und Gestank. Diese Probleme werden in der Stuttgarter Zeitung nicht angesprochen.

RE: Kommentar zu Bericht in der Stuttgarter Zeitung v. 25.10.08 Gericht weist Klagen gegen die Magstadter Südtangente ab
von Gerhard am 26 Oct. 2008 18:05
Solche Hintergrundinformationen, wie hier, gehören einfach in einen Zeitungsbericht hinein. Wenn ich wissen will, was beim Gericht abgegangen ist, dann kann ich später mal die Web-Seite des Gerichts abrufen, wenn die Urteilsbegründung vorliegt. Dort erfahre ich dann auch das, was im Zeitungsbericht steht. Von einer Zeitung, wie der Stuttgarter, kann eigentlich schon etwas mehr Zusatzinformationen verlangen.