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Aus unserem Live-Forum vom 25.05.-01.06.2008
Die Beiträge stellen die Meinung der jeweiligen Verfasser dar.

Keine Sitzung ohne Tangenten-Zoff
von Ludwig am 31 May. 2008 22:32
Respekt Herr Strecker!
Sie haben in der letzten Gemeinderatssitzung klare Worte gesprochen. Als Unternehmer, dazu nachhaltig noch erfolgreich, war eine solche Ansage überfällig. Sie sind als Unternehmer gewohnt, für Ziele Lösungen zu finden und sich ständig an Entwicklungen anzupassen. Diese Fähigkeiten sind leider nicht bei allen Gemeinderatsmitgliedern und bei der Kommunalverwaltung in so ausgeprägtem Ausmaß vorhanden. Da gibt es zwangläufig Reibungsverluste, wenn der Rest mithalten soll.

Risse im Seniorenheim
von Gerd am 29 May. 2008 18:47
Baumängel können vorkommen, aber eine routinierte Gemeindeverwaltung sollte richtig damit umgehen können. Im Fall Seniorenheim ist das nicht geschehen. Anstatt private Gutachten erstellen zu lassen, hätte die Gemeinde sofort ein Beweissicherungsverfahren einleiten und es dem Gericht überlassen sollen, wer für den Schaden haftbar gemacht werden soll. Diese Vorgehensweise empfiehlt sich schon deshalb, damit keine Verjährung eintritt und vom Gericht bereits vorhandene Gutachten, wie hier geschehen, nicht abgelehnt werden. Diese Praxis ist üblich. Das die Bank sich weigert auf "erstes Anfordern" zu zahlen, wenn, wie bei dieser Sachlage erkennbar, noch keine Mängel gerichtlich festgestellt sind, davon kann bei gesicherter Rechtsprechung in dieser Art von Fällen ausgegangen werden.

Die Gemeindeverwaltung hat also überflüssige private Rechtsgutachten erstellen lassen und vor einem gerichtlich festgestellten Mangel, bei dem die Ursache der Mängel dann andere als vorher festgestellte Ursachen hatte, schon versucht, die Gewährleistungsbürgschaft in Anspruch zu nehmen. Die bürgende Bank hat sich deshalb zu Recht geweigert.

Formularverträge beim heutigen Stand der Technik einzusetzen, ist nicht mehr zeitgemäß, wenn Garantien oder Avale auch individuell mit Textbausteinen erstellt werden können. Auch hier liegt ein Mangel vor, da allgemein bekannt ist, wie die Rechtsprechung mit solchen Formularverträgen umgeht. Üblicherweise schreibt der Bürgschaftsnehmer (Auftraggeber, in diesem Fall die Gemeinde) dem Auftragnehmer (ausführendes Unternehmen) den Inhalt der Bürgschaft oder Garantie vor, den dieser an seine Bank zur Erstellung der Bürgschaft gibt. Die Bank übernimmt keine Haftung für den Inhalt des Avals, sondern führt nur Kundenweisungen aus.

Die unprofessionelle Verfahrensweise kostet den Steuerzahler jetzt Geld. Auch für die Bewohner des Seniorenheims ist es nicht erfreulich, in einem von Rissen durchsetzten Gebäude über Jahre hinweg leben zu müssen.

von Albert am 30 May. 2008 15:47
Hallo Gerd,
Ihr Beitrag zeugt von ziemlichem Sachverstand. Leider ist ein solcher in unserer Verwaltung oftmals nicht zu finden. Gibt es denn keine Berater, die in solchen Fällen befragt werden könnten?
Ihren letzten Satz könnte man auch für den ganzen Ort umformulieren:
"Auch für die Bewohner von Magstadt ist es nicht erfreulich, in einem von Rissen durchsetzten Ort über Jahre hinweg leben zu müssen."

Flurbereinigung?!
von Wolfgang am 22 May. 2008 18:14
Im "Blättle" wird zur Info-Veranstaltung über die Flurbereinigung (L1189) eingeladen.
Da steht u. a.:
"Die voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer werden hiermit eingeladen."
Prima, und woher weiß ich nun, ob ich "voraussichtlich beteiligt" bin?
Da hätte man doch auch einen Plan veröffentlichen können/müssen, oder?
Wo findet diese Flurbereinigung denn nun statt?

von Franz am 23 May. 2008 23:38
Während sich einige Behörden und Kommunen schon als Dienstleister für ihre Bürger verstehen, scheint das beim Landratsamt noch nicht der Fall zu sein. Hier muss der Bürger aufs Rathaus dackeln, um dann anhand einer Karte festzustellen, dass er mit seinem Grundstück vielleicht nicht vom Flurbereinigungsverfahren betroffen ist. Herr Holzwarth, der für diese Bekanntmachung verantwortlich zeichnet, kann sich wohl nicht vorstellen, dass die arbeitende Bevölkerung vielleicht nicht so viel Zeit hat wie er (?), um dauernd und ständig Behörden zu besuchen. Der Abdruck einer Karte wäre hier hilfreich, anstatt einer ungenauen Beschreibung, die wie Gummi ist.

von Wort zum Sonntag am 25 May. 2008 19:58
Den kann man leicht b e l ü g e n,
beschwatzen und b e t r ü g e n.
Der merkt nicht meine List
und nicht, wie d u m m er ist.

Da bin ich doch gescheiter
und schlauer undsoweiter.
Wär‘ ich nur halb so d u m m,
es zög‘ mich schief und krumm.

Der D u m m e lächelt leise,
um nicht zu sagen weise:
Was du da D u m m h e i t nennst,
ist Takt, den du nicht kennst!