Meinungen

Verschwendung öffentlicher Mittel
Vom Hingucker
27.02.2006

In der letzten Gemeinderatssitzung hatten wohl einige Gemeinderäte nach dem Motto „getroffene Hunde bellen“ ihren Auftritt. Von „kleinen Kindern in der Schmollecke“, wie Harald Kohler die BfM lt. Sindelfinger Zeitung nannte, bis zu einem „genervten“ Rudolf Franko war alles drin, bloß kein Sachverstand. Rudolf Franko will jetzt den Verkehr lediglich „verlangsamen“. Was will Franko eigentlich wirklich? Vielleicht kann er sich mal deutlicher artikulieren. Wilfried Kreß hat nur Tatsachen genannt, welche in einer Planung sauber und ordentlich gelöst werden müssen, damit keine negativen Auswirkungen für die Bürger eintreten.

Aber so ist das in der Politik, wenn die kritisierten Personen mit ihren „Leistungen“ konfrontiert werden und sich innerlich wahrscheinlich schon Fehler eingestanden haben, gibt es trotzdem kein Zurück mehr zu sachgerechten Lösungen. Schließlich wäre das ein Eingeständnis von mangelnder Sachkenntnis, Ideenlosigkeit oder auch Fehlern. Was nicht sein darf, kann deshalb auch nicht sein.

Soll der Bürger sehen, wie er mit dem verzapften „Schrott“ zurecht kommt. Im Notfall waren dann Fehlentscheidungen halt nicht vorhersehbar, oder die Schuld an den Problemen wird später einmal anderen zugewiesen.

Das hier öffentliche Mittel verschwendet werden, sei nur nebenbei erwähnt. Nachbesserungen sind oft kaum mehr möglich und wenn doch, scheitern diese an hohen Kosten. Außerdem wurde das Geld ja bereits ausgegeben.

Vielleicht haben Bürgermeister Dr. Merz, die Gemeinderäte Harald Kohler und Rudolf Franko noch nicht den Artikel „Der Landkreis schadet Sindelfingen“ in der Sindelfinger Zeitung vom 23.2. gelesen.

Hier heißt es u.a. zur Geldverschwendung: Amtsrichter Payer hat deshalb die Sindelfinger Stadtverwaltung aufgefordert, dieses Finanzgebaren juristisch unter die Lupe zu nehmen. „Hier sollte die rechtliche Lage einmal genau geprüft werden. Vor allem die Frage, inwieweit die Stadt Ansprüche gegen den Landkreis geltend machen kann“.

Wer die BfMler mit ihrer berechtigten Kritik mit „Kleinen Kinder in der Schmollecke“ vergleicht oder als „nervig“ bezeichnet, bewegt sich bei solchen uneffizienten Planungen selber auf sehr dünnem Eis. Sollte sich herausstellen, dass hier Mittel nicht sachgerecht und nicht effizient und zum Schaden der Bürger eingesetzt wurden, können auch Organe der Kommunalverwaltung direkt in Haftung genommen werden. Die Rechtsprechung macht hier, wenn auch leider erst sehr zögerlich, unter dem Druck der Öffentlichkeit, vieler Missstände und knapper Finanzmittel Fortschritte. Auch sind die Bürger in dem heutigen Umfeld nicht mehr so willig, für unsinnige Ausgaben höhere Abgaben zu zahlen.

Wer hier leichtfertig hantiert, sollte sich besser nicht an der Vergangenheit orientieren, wo Mängel grundsätzlich nie geahndet oder einfach zugedeckt wurden. Das Risiko verantwortlich gemacht zu werden, steigt jetzt endlich auch für die Organe in den öffentlichen Verwaltungen und das ist gut so.