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Gemeinderatssitzung vom 26.7.2005

Konzessionsvertrag mit der EnBW – vorzeitige Auflösung und Neuabschluss-
Der jetzige Vertrag läuft nach 20 Jahren zum 31.12.2008 aus. Mit geplanten Neubaumassnahmen im Rahmen der Ortskernsanierung/Umfahrungsstraßen plant die EnBW Investitionen im Mittelspannungsnetz und umfangreiche Verkabelungen bestehender Niederspannungsfreileitungen (Erdverkabelung der Hausanschlüsse). Aufwand ca. € 1,2 Mio..Die EnBW hat deshalb die Gemeindeverwaltung um Beendigung des Konzessionsvertrags und Neuausschreibung gebeten. Die EnBW hat dargelegt, dass sie großes Interesse am Weiterbetrieb des Netzes verbunden mit der Modernisierung hat. Für den neuen Konzessionsvertrag soll ein mit dem Land und dem Gemeindetag abgestimmter Muster-Vertragstext zur Anwendung kommen.

Die Gemeinde erhält weiterhin Konzessionseinnahmen von ca. T€ 250 jährlich.
Aufgrund von Nachverhandlungen der Gemeindeverwaltung mit der EnBW wegen der Einstufung von Sondertarifkunden, konnte die Anzahl dieser Kunden reduziert werden, was zu Nachzahlungen von Konzessionsabgaben an die Gemeinde führte.

Sanierungsgebiet Ortskern II Schoenenberger Areal
-Behandlung von Anregungen der Bürger und der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
-Satzungsbeschluss

Einwendungen eines Betroffenen
Dem Betroffenen war über vorbereitende Untersuchungen und die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet für seine Gründstücke nichts bekannt. Eine Veröffentlichung in der Presse vom 27.7.2004 weist genau das Gegenteil aus.

Ein Gespräch durch die Web-Seiten-Administration mit den Betroffenen führte zu folgenden Erkenntnissen:
Eine evtl. Zustimmung erfolgte nur unter der Voraussetzung, dass mit der Aufnahme der Flurstücke in die Ortskernsanierung keine Kosten für den Betroffenen entstehen, weil die Belastung nicht getragen werden kann. Aussage der Gegenseite: Kosten würden nicht entstehen! Jetzt ist ein fünfstelliger €-Betrag als Ausgleichszahlung wegen "Wertzuwachs" fällig!

Die in der Gemeinderatssitzung von Dr. Merz geäußerte Meinung, "die Betroffenen wurden durch eine Grundbuchnachricht informiert", trifft so nicht zu. In die sogenannte Nachricht "nach GBO" wurde Einblick genommen. Die Nachricht enthält keine Bezeichnung der durch die Ortskernsanierung betroffenen Flurstücke und lässt sich deshalb nicht den umfangreich aufgeführten Flurstücken ohne weiteres zuordnen. Der Vermerk ist nach mehreren Grunddienstbarkeiten ohne Erläuterung aufgeführt. Die Nachricht ist nicht geeignet, dem Betroffenen ihren eigentlichen Inhalt und deren Bedeutung zu vermitteln. Grundbucheinträge haben eindeutig zu sein. Ein Grundstück war fehlerhaft bezeichnet.

Ein Grund für Einbeziehung des Grundstücks mit seinem Wohnhaus in die Ortskernsanierung ist nicht gegeben, zumal das Haus aufgrund der Bauausführung und des Alters keinesfalls sanierungsbedürftig ist.

Der ganze Vorgang gegenüber den Betroffenen war nicht sehr bürgerfreundlich. Die geführten Gespräche waren nach Aussage der Betroffenen nicht offen, nicht vollständig und nicht ausreichend informativ.

Die Gemeindeverwaltung zog sich auf den Standpunkt zurück, das die Ortskernsanierung bereits rechtsgültig festgestellt ist. Einwendungen im Rahmen der jetzigen Bausatzung (Bebauungsplan) seien nicht mehr relevant. Diese Feststellung ist rechtlich korrekt, unter der Voraussetzung, dass die Informationen richtig und vollständig erteilt wurden und die formalen Voraussetzungen rechtlich einwandfrei erfüllt sind.

In den weiteren Punkten wurde aufgrund von Fachbehörden ausgesprochenen Empfehlungen Klarstellungen/Ergänzungen in die Bausatzung aufgenommen aber auch vorhandene Regelungen wegen besserer Transparenz und Eindeutigkeit beibehalten.

Ausbau Wasserversorgung – Neubau Wasserhochbehälter "Ries" und Anschlussleitungen
Aufgrund der Ausschreibungen wurden folgende Aufträge vergeben:
Erd- und Rohbauarbeiten für Wasserbehälter. Auftragssumme T€ 388.
Tief und Leitungsbau für Anschluss Maichingen, Schachtumbauten im Ortsgebiet. Auftragssumme T€ 559.
Installation verfahrenstechnischer Ausrüstung. Auftragssumme T€ 67

Aus Kostengründen wurde mit den Stadtwerken Sindelfingen eine sogenannte Netzgebühr für die Durchleitung anstatt eines Abnahmemengenpreises vereinbart um den jetzigen günstigen Mengenabnahmepreis für den gesamten Wasserbezug mit der Bodensee-Wasser-Versorgung zu nutzen.

Aufgrund des Vorgriffs auf künftig notwendige Arbeiten in diesem Zusammenhang, wird der vorgesehene Planungsansatz im Haushalt 2005 nicht eingehalten. Die Mehrkosten fallen aber erst 2006 an und werden dann im Haushalt 2006 berücksichtigt/wirksam.

Haushaltsplanung
Haushaltseckdaten 2005
Verwaltungshaushalt - Einnahmen
Verwaltungshaushalt 2004 Rechn.-Ergebnis T€ 12386
Planansatz 2005 T€ 11274
Prognose 2005 T€ 11197

Verwaltungshaushalt – Ausgaben
Rechn.-Ergebnis 2004 T€ 12386
Planansatz 2005 T€ 11274
Prognose 2005 T€ 11197

Vermögenshaushalt – Einnahmen
Rechn.-Ergebnis 2004 T€ 2599
Planansatz 2005 T€ 1545
Prognose 2005 T€ 1176

Vermögenshaushalt – Ausgaben
Rechn.-Ergebnis 2004 T€ 2599
Planansatz 2005 T€ 1545
Prognose 2005 T€ 1176

Aufgrund noch guter Einnahmen bei der Gewerbesteuer in 2004, wird die Gemeinde mit einer erhöhten Kreisumlage in 2006 rechnen müssen, obwohl die aktuellen Gewerbesteuereinnahmen stark rückläufig sind. Die Einnahmen werden vermutlich von über € 3 Mio auf unter € 2 Mio zurückgehen. Kämmerer Schneberger betonte, dass die Finanzspielräume (keine höheren Handlungsspielräume) im Haushalt 2006 gegen "Null" tendieren. Für den Vermögenshaushalt dürften Zuweisungen vom Verwaltungshaushalt dann entfallen oder nur gering sein. Geplante Investitionen sind durch Rücklagen gesichert. Er kritisierte auch die unfreundliche Haltung gegenüber Gewerbeansiedlungen in Sindelfingen. Grund ist, dass aussichtsreiche Verhandlungen mit einem Interessenten über ein Gewerbegrundstück der Gemeinde auf Sindelfinger Gemarkung geplatzt sind, weil diese Ansiedlung für Sindelfingen offenbar nicht interessant war. Die bereits eingeplanten Einnahmen für Grundstückserlöse mussten deshalb entsprechend angepasst werden.


Die Verwaltung wurde beauftragt, mit der "Solar Aktiv Magstadt GbR" einen entsprechenden Dachnutzungsvertrag (Mustertext lag GMR vor) für die Festhalle (südlicher Dachteil) abzuschließen.

Kauf eines 14,5t Allrad, Dreiseitenkipper mit Aufsatzstreuer zum Preis von T€ 104 beschlossen. Der alter Unimog kann zu einem Preis von T€13-14 verkauft werden.

Freiwillige Förderung von Kindergärten freier Träger außerhalb von Magstadt mit gemeindeübergreifendem Einzugsgebiet.

Nachdem die Förderung der freien Träger durch einen Beschluss des Landes entfallen war, beantragt der Walddorfkindergarten Sindelfingen erneut eine Förderung für 2 Magstadter Kinder von mtl. € 70 je Kind bei der Gemeinde Magstadt. Aus Gründen der Solidarität empfiehlt die Verwaltung, künftige, rückwirkend zum Jahr 2004, Kindergärten mit überörtlichem Einzugsbereich zu fördern, da die Förderung im konkreten Fall durch Magstadt durch eine vorgesehene Änderung der Förderung in Sindelfingen vermutlich nur noch kurze Zeit zu zahlen sei. Die Höhe der Förderung soll der Empfehlung des Landkreises Böblingen entsprechen, nämlich € 450 je Kind und Kindergartenjahr.

In einer Diskussion sprachen sich die GMR Armbruster und der GMR Kohler gegen diese Förderung aus. Begründung: Die Kapazitäten in Magstadt seinen ausreichend und die Betreuung gut. Die Förderung sei eine zusätzliche Kostenbelastung.

Anmerkung der Administration: Zum besseren Verständnis für den Vorschlag der Verwaltung darf auf einen in der Stuttgarter Zeitung geschilderten Fall verwiesen werden:

Eine Vollzeit beschäftigte Mutter aus Esslingen, welche in Stuttgart ihren Arbeitsplatz hat, brachte ihr Kind in einen Stuttgarter Kindergarten . Dort konnte das Kind mittags vom Kindergarten durch die in Stuttgart lebenden Großeltern abgeholt werden um bis zum Abend bei den Großeltern zu bleiben. Für die Großeltern wäre aufgrund persönlicher Gegebenheiten ein Abholen des Kindes mittags in einem Esslinger Kindergarten nicht möglich gewesen. Die Stadt Stuttgart stellte die Betreuung von "auswärtigen" Kindern in Stuttgarter Kindergärten zur Disposition.

Das die erziehende Mutter damit ihren Tagesablauf nicht mehr organisieren konnte, war den Stuttgartern egal.

Die Förderung wurde gemäß Verwaltungsvorlage mehrheitlich vom Gemeinderat beschlossen.

Weitere Beschlüsse:
Vergabe von Malerarbeiten im Seniorenzentrum und Wohngebäude Wildbader Weg 5 im Auftragswert von T€ 10.

Für die Bundestagswahl am 18.9.2005 wurden als Wahllokale die Begegnungsstätte im Seniorenzentrum, das Feuerwehrgerätehaus, das Foyer der Festhalle und der Kindergarten Mühlbergle festgelegt. Welches Wahllokal für die einzelnen Wähler zuständig ist, kann –wie üblich- aus der Wahlbenachrichtigung entnommen werden.