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21. Juni 2005
Gemeinderatssitzung in Magstadt

Sommerferienprogramm 2005
Wie in den vergangenen Jahren soll auch in diesen Sommerferien wieder ein Sommerferienprogramm für Kinder und Jugendliche der Gemeinde durchgeführt werden. Mit dem Sommerferienprogramm wird den Kindern und Jugendlichen, die nicht oder nicht über die ganzen Ferien verreisen sowie den Magstadter Ferienkindern ein sinnvolles Freizeitangebot über die Sommerferien angeboten.

Das Engagement der örtlichen Vereine, Institutionen, Banken und Firmen ist wiederum sehr erfreulich. Ca. 25 verschiedene Programmpunkte werden angeboten.

Wie im vergangenen Jahr soll einem Verein bzw. einer gemeinnützigen Institution, die einen Programmpunkt anbietet, eine Anerkennung in Höhe von 100,00 Euro zur Verfügung gestellt werden.

Auf die einzelnen Veranstaltungen wird während der Sommerferien wieder über das Magstadter Mitteilungsblatt im sogenannten "Ferienfahrplan" hingewiesen.

Gesamtkosten für die Gemeinde: ca. € 5000

Themen des Programms:

Spiele-Olympiade, Konzert zum Ferienbeginn, Kinder-Mitmach-Flohmarkt, Stadtführung, Gesucht wird der Kleinfeldchampion, trendigen Wandschmuck gestalten, Hundezirkus, Schnupperkurs Modelfliegen, Inline Hockey, BBQ-Party, Mitmachtheater LaPiPi, Leben mit dem besten Freund des Menschen (Hunde), Frühstücksbasteln, Egon und der Spaghetti-Traum, Schaufenster-Mal-Wettbewerb, Batik, Schnupperangeln, X-Golf 2004, Ferienbetreuung für Grundschüler, Bodensonnenuhr, Insektenhaus – Nisthilfen für Wildbienen, ein Nachmittag mit der Feuerwehr, Räuber- und Piraten- Abenteuerlager, Einführung ins Bogenschießen, Pflichttraining Seifenkistenrennen, Magstadter Seifenkistenrennen.

Tagesordnungspunkt: Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung der Gemeinde Magstadt in den Haushaltsjahren 2000 bis 2003 sowie der Wirtschaftsführung und des Rechnungswesens der Wasserversorgung in den Wirtschaftsjahren 2000 bis 2003 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg

Beschlussvorschlag:

1. Der Prüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt vom 05. April 2005 wird zur Kenntnis genommen;

2. die Verwaltung wird beauftragt, zu den Prüfungsfeststellungen Nr. 14, 15, 16,20,21,25, 27,28,32,41,42 und 47 gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde und der Gemeindeprüfungsanstalt Stellung zu nehmen.

Begründung:
Die überörtliche Prüfung durch die GPA wurde von Anfang Dezember 2004 bis Ende Januar 2005 durchgeführt und hat keine wesentlichen Beanstandungen erbracht. Der Prüfungsbericht (Anlage 1) ging am 17. Mai 2005 bei der Gemeindeverwaltung ein.

Lediglich zwei Prüfungsbemerkungen, Nr. 14 auf Seite 19 des Prüfungsberichts (Feststellungswesen) und Nr. 25 (Herstellungskosten Anlagen im Bau) auf Seite 22 müssen schriftlich beantwortet werden.

Bei weiteren 10 Bemerkungen, Nr. 15 (Bestandsverzeichnis Schule), Nr. 16 (Finanzplanung), Nr. 20 (Treuhandkontoführung), Nr. 21 (Ablösung Bodenwertsteigerungen), Nr. 27 (Globalberechnung), Nr. 28 (Abwassersatzung, dezentrale Abwasserbeseitigung), Nr. 32 (Erbbau- rechte WMG), Nr. 41 (Haushaltsplan, Jahresabschluss Wasserwerk), Nr. 42 (Bilanz Wasserwerk) u. Nr. 47 (Gesellschaftsvertrag der WMG) ist eine Stellungnahme erwünscht.

Tagesordnungspunkt: Umwidmungskonzept der L 1189 im Zusammenhang mit der S 60 hier: Ergebnis des Gespräches mit dem RP Stuttgart und Festlegung des weiteren Verfahrens

Beschlussvorschlag:

1. Kenntnisnahme vom Ergebnis des Gespräches mit dem RP Stuttgart

2. Die Verwaltung wird beauftragt,

eine Beschlussfassung über den Programmaufnahmeantrag (GVFG) sowie die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Osttangente herbeizuführen.

Begründung:

Zu 1: siehe Anlage 1

Zu 2:

Der Gemeinderat hat am 30. September 2003 die Linienführung für die Osttangente auf der Grundlage der Variante 1/4 beschlossen (DS 70/2003), weil diese Variante am besten geeignet ist, die Zielkonflikte Entfernung zum bebauten Bereich, Immissionen, Steigungsverhältnisse, Akzeptanz, Entlastung der Schulwegeverbindungen, Verbindung zu den Sportstätten an den Buchen, zusätzliche Erschließungsfunktion, Landschaftsschutz, Naherholung und Genehmigungsfähigkeit in Einklang zu bringen.

Gleichzeitig wurden folgende Optimierungsgesichtspunkte untersucht: Bündelung mit der Hochspannungsleitung, paralleler Fuß- und Radweg, Fußgängerquerungen und Anbindung an die Oswaldstraße. Das Ergebnis wurde dem Gemeinderat am 17. Februar 2004 als Grundlage für die weitere Planung (schalltechnische Untersuchungen, Umweltverträglichkeitsstudie und Grünordnungsplan) vorgestellt (DS 9/2004). In diesem Zusammenhang erfolgte auch eine Abstimmung mit dem damals zuständigen Straßenbauamt Besigheim bzgl. der GVFG- Förderfähigkeit. Zum damaligen Zeitpunkt betrug die Förderung noch 70%. Zwischenzeitlich wurde ein Selbstbehalt eingeführt, der die Förderung beim aktuellen Vorhaben auf ca. 65% reduziert. Weitere Kürzungen sind nicht auszuschließen. Die weitere Behandlung, nämlich den Antrag auf Programmaufnahme (GVFG) sowie die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Osttangente wurde im Hinblick auf die Kommunalwahl 2004 zurückgestellt.

Aus Sicht der Verwaltung haben sich die Kriterien und die Rahmenbedingungen hinsichtlich der Linienführung seit letztem Jahr nicht geändert. Die Abstimmung mit Kreis und Land führt zum gleichen Ergebnis wie vor einem Jahr. Die grundsätzliche Notwendigkeit der Osttangente ist im Verkehrsentwicklungsplan dokumentiert und mit Gemeinderatsbeschluss vom 22. November 2004 erneut bestätigt worden. ein Verzicht auf GVFG-Fördermittel und Wahl einer anderen Linienführung widerspricht dem § 77 GemO: Allgemeine Haushaltsgrundsätze und § 78 GemO: Grundsätze der Einnahmebeschaffung.

Die Frage der Offenhaltung der Hölzertalstraße ist unabhängig von der Realisierung der Osttangente, da letztlich nur 2 Varianten in Frage kommen, nämlich Übernahme der L 1189 im Hölzertal und im Ort durch die Gemeinde, oder Schließung im Tal ggf. nach einer Übernahme durch die Gemeinde. Damit sind die Rahmenbedingungen für eine saubere Begründung der Förderfähigkeit nach GVFG gegeben. Die Verwaltung empfiehlt deshalb jetzt eine Beschlussfassung über den Programmaufnahmeantrag (GVFG) sowie die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens für die Osttangente herbeizuführen, um nicht noch mehr Zeit und Fördermittel zu verlieren.

Anlage 1 zu Drucksache 57-1/2005

Umwidmungskonzept der L 1189 im Zusammenhang mit der S 60 Besprechung beim Regierungspräsidium Stuttgart am 13. Mai 2005 Ergebnis zu den aufgeworfenen Fragen:

Zu Variante 1

(Führung der L 1189 über Südtangente, K 1005, K 1065 und L 1188 bis zur Autobahn):

1. Wie und wann würden die Knotenpunkte K 1005/K1065 und K 1065/L1188 ertüchtigt?

Die Ertüchtigung ist abhängig vom Bedarf. Hierfür sind aktuelle Verkehrsmengen (in Abhängigkeit der letztlich realisierten Variante) und Verkehrsprognosen erforderlich bzw. ausschlaggebend. Bei gegebenem Bedarf wird eine Ertüchtigung erfolgen.

2. Da der Landkreis die L 1189 nicht als Kreisstraße übernehmen wird, kann die Gemeinde diese Straße übernehmen?

Falls ja, in welchem Zustand?

Die Gemeinde kann die L1189 übernehmen. Rein rechtlich hat die Übergabe in verkehrssicherem Zustand zu erfolgen. In der Praxis erfolgt die Übergabe in einem ordentlichen Zustand, d.h. Schäden werden aufgenommen und entweder beseitigt oder abgelöst.

3. Können Sie Angaben zu den jährlich anfallenden Unterhaltskosten für die Hölzertalstraße machen? Hilfsweise Unterhaltskosten pro qm.

Als Größenordnung können ca. 7000 € (6000 - 8000 E) je Straßenkilometer und Jahr angesetzt werden. 2500€ je km erhalten die Gemeinden als laufende Zuweisung nach § 26 F AG für Gemeindeverbindungsstraßen. H. Heyd ist der Auffassung, dass eine Übernahme als Gemeindestraße für Magstadt finanziell günstiger wäre, als ein Verzicht auf GVFG- Mittel bei der Osttangente.

4. Sollte die Hölzertalstraße als Gemeindestraße übernommen werden, ist dann die Osttangente noch erforderlich bzw. nach GVFG förderfähig?

Grundsätzlich ja, die Lage der Straße sollte aber möglichst nahe am Verkehrserzeuger sein. Ausschlaggebend ist eine nachvollziehbare Begründung entsprechend GVFG (verkehrswichtige Zubringerstraße zum überörtlichen Verkehrsnetz, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse dringend erforderlich, in einem Generalverkehrsplan o.ä. vorgesehen, bau- und verkehrstechnisch einwandfrei und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant, etc.).

Zu Variante 2

Führung der L 1189 über Südtangente, K 1005 innerorts (Alte Stuttgarter Straße) bis Rathaus und dort weiter über L 1189 (Neue Stuttgarter Straße):

1. Welche Einflussnahme seitens der Gemeinde ist dann möglich?

Generell gilt, dass die Maßnahmen jeweils in Abhängigkeit des tatsächlichen Verkehrsaufkommens zu beurteilen, angemessen und zumutbar sind.

1.1 Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30?

Bei Gefahrenstellen möglich, großflächige Zonenausweisung nicht. Zuständigkeit: Untere Straßenverkehrsbehörde.

1.2 Straßenraumgestaltung (Parkierung, Verengung) Pragmatische Lösungen denkbar.

1.3 Durchfahrtsverbote für LKW?

ab 3,5 to möglich, sofern eine Ersatzstrecke zur Verfügung steht. Anliegerverkehr grundsätzlich frei. Zuständigkeit: Untere Straßenverkehrsbehörde.

1.4 Anschluss von Grundstückszufahrten bzw. heutigen Sackgassen (z.B. Nelkenstraße). Möglich, Kostentragung entsprechend Kreuzungsvereinbarung und Richtlinien.

2. Kann das Land bei Variante 2 definitiv zusagen,

2.1 dass es die von der Gemeinde erstellte Osttangente zu einem späteren Zeitpunkt in seine Baulast übernimmt und die Landesstraßenverbindung über Hölzertal und Osttangente an die Südtangente anbindet? Nein.

2.2 ob in diesem Falle die Osttangente noch förderfähig nach GVFG wäre? s. Variante 1, Zi. 4,

2.3 nach welchem Zeitraum die Übernahme nach 2.1 erfolgen wird? Nein.

3. Wäre das Land bereit, bei einem Verzicht auf GVFG Mittel die Osttangente sofort nach Fertigstellung als Landesstraße zu übernehmen und eine Verkehrsführung nach 2.1 vorzunehmen? Nein.

Hinweis: Ein Verzicht auf Fördermittel wäre kommunalrechtlich äußerst schwierig bzw. nicht möglich, da das Gebot der Einnahmensicherung umgangen würde.

4. Würden die Knotenpunkte K 1005/K1065 und K 1065/L1188 auch bei Variante 2 ertüchtigt?

Siehe Variante 1 Ziff. 1.

5. Ist eine Aufstufung der K 1005 innerorts zur Landesstraße ohne weiteres möglich oder ist hier ein Rechtsverfahren erforderlich (z.B. Lärmschutz etc)?

Ist möglich, kein besonderes Verfahren erforderlich, nur ein Umwidmungsverfahren.

6. Ist im Falle von 2.1 bzw. 3. eine Führung der Osttangente östlich des bestehenden Gewerbegebietes aus verkehrlicher Sicht möglich und falls ja, wäre in diesem Falle die Osttangente einschließlich der Anbindung an die Oswaldstraße noch förderfähig nach GVFG?

Aus verkehrlicher Sicht möglich, ansonsten s. Variante 1, Ziff. 4.

Anmerkung:

Wer unsere Web-Seite regelmäßig liest, kennt die Entwicklungshistorie der Verkehrsplanung. Die Varianten 1 und 2 sind unter der Rubrik Zahlen + Fakten dargestellt. Weitere Informationen können über den jeweiligen Index für Aktuell und Schlagzeilen aufgerufen werden. Das Forum mit dem Themenindex steuert sachkundige Beiträge zu dem Thema Verkehrskonzept bei.

Bedauerlich ist, dass in den Beiträgen der einzelnen Rubriken, wie auch in den obigen Gesprächspunkten sehr viel Ansätze mit immer mehr Gestaltungsmöglichkeiten auftauchen, welche nicht genutzt werden. Die Gemeinde hätte die Möglichkeit, dass viele Kosten vom Land übernommen würden. Gestalten lässt sich dann bei entsprechendem Durchsetzungsvermögen und entsprechender Managerqualität trotzdem sehr viel. Die Genehmigung des Landes für Gestaltungen bei Landesstraße in Orten ist durchaus verständlich. Einmal bezahlt das Land diese Straßen und unterhält diese und zweitens ist beim Land eine Fachkompetenz für die überörtliche Planung vorhanden, über welche eine Kommune in der Regel nicht verfügt. Daran ändert auch das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden wenig.