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Sindelfinger Zeitung vom 07.10.2004
"Wir entmannen uns als Räte"
Von unserem Redakteur Jürgen Wegner

In Magstadt bleiben Aussprachen nach Anfragen der Gemeinderäte auch künftig Tabu. Zur neuen Geschäftsordnung war es zu heftigen Diskussionen im Ratsgremium gekommen.

"Wir entmannen uns als Gemeinderäte, wenn wir nicht mehr diskutieren dürfen", sagte Dr. Norbert Lenz von den Grünen. Ähnlich sah dies der zu Beginn der Sitzung verpflichtete Hans-Joachim Jäckel, Vertreter der Bürger für Magstadt (BfM). Er hatte sich extra für diesen Tagesordnungspunkt ein einseitiges Manuskript zurecht gelegt: "Ich finde es äußerst bedenklich, wenn über eine Anfrage zukünftig keine Aussprache mehr stattfinden soll. Wir geben ein wichtiges Instrument aus der Hand und lähmen uns selbst."

Die Gegenrede hielt der SPD-Fraktionsvorsitzende, Rudolf Franko: "Anfragen sind Fragen der Räte an die Verwaltung. Da hat man das Recht auf eine Antwort. Ist diese nicht befriedigend, so besteht die Möglichkeit, einen Antrag zustellen. Danach haben die Räte immer noch die Möglichkeit, so lange zu diskutieren, wie es eben nötig ist."

Auch Bürgermeister Dr. Hans-Ulich Merz sieht keinen Sinn darin, künftig über Anfragen aus dem Gremium zu diskutieren: " Wenn ein Punkt nicht auf der Tagesordnung steht, sind die meisten darauf nicht vorbereitet. Und auch die Öffentlichkeit muss Bescheid wissen, worum es in einer Sitzung geht", sprach er das Thema Effizienz an. Nachfragen seien auch künftig selbstverständlich immer möglich. Spätestens bis zur übernächsten Sitzung muss das Thema dann auf dem Tisch sein.

Der Antrag, Diskussionen zu Anfragen künftig zuzulassen, lehnte der Gemeinderat ab. Sie überstimmten die Bürger für Magstadt und Dr. Norbert Lenz.

Zweiter strittiger Punkt war eine neue Formulierung in der Geschäftsordnung. Hier kam der Rat den Anregungen von Dr. Norbert Lenz, und Hans-Joachim Jäckel nach: Der Passus "Beratungsunterlagen dürfen von den Gemeinderäten ohne Zustimmung des Bürgermeisters nicht vervielfältigt oder an Dritte weiter gegeben werden" wurde um den Nebensatz "bis zu Beginn der öffentlichen Sitzung" ergänzt.

Inhaltlich neu ist in der Geschäftsordnung, dass künftig auch Einwohner Einsicht in die Niederschriften zu öffentlichen Sitzungen haben. Bisher war dies lediglich den Bürgern gestattet. Außerdem ist ein Schwager oder eine Schwägerin nicht mehr befangen, wenn die Ehe geschieden ist.