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Südtangente
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Eine Zusammenfassung der Befragung von Anwohnern zu den geplanten Tangenten führte zu den nachstehenden Kernaussagen:

Wertung der Südost- und Osttangente

Durch den Verkehrsplanungsfall 3H-20 wird die Alte Stuttgarter Straße am Ortsende mit 10000-12350 Kfz/24h belastet werden als die Osttangente mit 7500 Kfz/24h. Für künftige Wohngebiete werde in der "Standortdiskussion Wohnen" zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans Lärmschutz zur Osttangente erwogen, während für die bestehenden Häuser im Bereich der Alten Stuttgarter Straße und angrenzender Anliegerstraße der Bau eines Lärmschutzes als unzumutbare Belastung der Öffentlichkeit bezeichnet und die Zerstörung des Wohnwertes der ungeschützten Häuser als zumutbar betrachtet wird.

Hinzu komme der immer stärker werdende Güterzugverkehr, der durch den Ausbau der Bahnstrecke auf zwei Gleise - künftig bis nach Basel - zunehmen wird. Auch wurde im Maichinger Bogen ein Lärmschutz abgelehnt.

Ein Lärmschutz für die Wohngegend ist räumlich und technisch machbar, die lokalen politischen Entscheidungsträger sind jedoch gewillt, für künftige Häuser Lärmschutz zu erwägen, um Bauherren anzulocken, wohingegen man den Besitzern vorhandener Häuser ihr Lebenswerk und Vermögen im Namen des "Allgemeinwohls" zerstört.

Ein solches politisches Verhalten verspotte jegliche private Lebensplanung und Altersvorsorge mittels Immobilien.

Auf Kosten Einzelner werden möglichst bilIige und minderwertige Verkehrskonzepte durchgesetzt, um hauptsächlich ein Schotterwerk möglichst profitabel gegenüber GroßbaustelIen zu positionieren.

Die Betroffenen können sich nicht vorstellen, dass lokale Verkehrspolitik mit faktischer Enteignung gebilligt wird.

Öffentlichen Vertreter ihr Regel- und Zahlenwerk als Mittel gegen den Bürger verstehen, anstelle eine verträgliche Lösung zu suchen. Durch geschickte Auslegung von Richtlinien wird jeder Verbesserungsvorschlag im Keim erstickt.

Einwendungen in öffentlichen Veranstaltungen werden regelmäßig als zumutbare Schädigung Einzelner abgetan.

Der Außenbereich Garten der Wohnungen und der Häuser nicht mehr zur Erholung genutzt werden kann, da sich die Anwesen im Bereich stark belasteter Straßen befinden. Vor allem ältere und beruflich stark belastete Anwohner leiden schon heute immer mehr unter den zunehmenden verkehrlichen Belastungen gesundheitlich. Künftig wird das durch die Umsetzung der Planung unerträglich.

Es kann nicht im Interesse einer ausgeglichenen Politik sein, dass Bürger überrannt werden und mit einem Gefühl der Rechtsunsicherheit zurück bleiben.

Der Verkehrsplanungsfall 3H-20 belastet einseitig das Wohngebiet der Betroffenen, weil die steile K 1005 (künftig L 1189) mit 12.350 Kfz. befrachtet wird, um die künftig entwidmete L 1189 (Hölzertalstraße) auf 350 Kfz. zu entlasten. Anstatt die bisherige L 1189 durch das Hölzertal offen zu halten, werde der Verkehr rücksichtslos einseitig auf einen Ortsteil gedrängt.

Lokalpolitiker propagieren mit dem Konzept 3H-20 eine innerörtliche Entlastung durch die Südost- und Osttangente, obwohl die Gutachten bei der Osttangente diese als geringfügig einschätzten und der Neubau der B 464 den Ort bereits um über 50% vom Durchgangsverkehr entlastet.

Die Anwohner fordern effiziente Verkehrslenkungsmaßnahmen und eine intelligente Nutzung der vorhandenen Infrastruktur, besonders im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 295 und dem Neubau der B 464.

Die einseitigen Pläne sollten dringend überdacht und die Anliegerbelange berücksichtigt werden.